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Rauchverbot zu erlassen." ...
Stand: 26.11.2015
Dialog: 25367
daher nur, wenn nichtrauchende Beschäftigte zu schützen sind. In diesem Zusammenhang weisen wir auf ein Urteil des Landesarbeitsgerichts - LAG Frankfurt/Main vom 06.07.1989, Aktenzeichen: 9 Sa 1295/88 hin. In den Leitsätzen der Gerichtsentscheidung heißt es: 1. Der Arbeitgeber ist aufgrund seines Eigentums- und Hausherrenrechts grundsätzlich berechtigt, einseitig ein Rauchverbot am Arbeitsplatz ...
Stand: 28.09.2015
Dialog: 1855
sind. Soweit erforderlich, hat der Arbeitgeber ein allgemeines oder auf einzelne Bereiche der Arbeitsstätte beschränktes Rauchverbot zu erlassen." ...
Stand: 21.06.2024
Dialog: 43959
. Wenn die rauchenden Beschäftigten jedoch an einem Ort im Freien rauchen, von dem aus die nicht rauchenden Beschäftigten nicht durch Tabakrauch gefährdet werden, könnte zumindest die Regelung der ArbStättV nicht mehr für ein Rauchverbot herangezogen werden.Es ist nicht Zweck der ArbStättV, z. B. Arbeitszeitverluste durch Rauchpausen zu verhindern. Die Regelungen der ArbStättV dienen einzig der Sicherheit ...
Stand: 28.09.2023
Dialog: 5039
nicht einfach aufhören kann. Das Verbot eines bislang geduldeten oder akzeptierten Verhaltens ohne gleichzeitige Hilfsangebote führt bei den Betroffenen zu Widerständen, die sich nicht zuletzt auch in schlechterer Arbeitsleistung äußern können. Schon im Vorfeld der Einführung von Rauchverboten sollte die Belegschaft und hier insbesondere die betroffenen Raucher, über den Zeitpunkt und die Betriebsbereiche ...
Stand: 29.09.2015
Dialog: 6561
zu gewährleisten, z. B. über ein generelles Rauchverbot. Zusätzlich gibt es dann oft auch Räume wie Speisesäle, in denen sich Heimbewohner und Beschäftigte, ggf. auch Angehörige, gleichzeitig aufhalten. Auch diese Räume stehen in der Verantwortung des Betreibers. Eine mögliche Regelung wäre hier z. B. ein zeitweiliges Rauchverbot. In Gebäuden, in denen der Träger der Einrichtung keine eigenen Räumlichkeiten hat ...
Stand: 28.09.2015
Dialog: 2452
geschützt sind. Soweit erforderlich, hat der Arbeitgeber ein allgemeines oder auf einzelne Bereiche der Arbeitsstätte beschränktes Rauchverbot zu erlassen. Aus dem Arbeitsschutzrecht können aber keine Forderungen abgeleitet werden, dass der Arbeitgeber Maßnahmen zu treffen hat, um Beschäftigten das Rauchen zu ermöglichen. Daher besteht für Raucher kein Rechtsanspruch auf einen witterungsgeschützten ...
Stand: 29.09.2015
Dialog: 13022
Belegschaft ab. Diese zu beurteilen ist in erster Linie Sache der Betriebspartner (Arbeitgeber/Personal-, Betriebsrat), denen deshalb ein weiter Gestaltungsfreiraum zukommt.Ein ausgesprochenes Rauchverbot im Betrieb rein mit dem Ziel, die rauchenden Beschäftigten von - für sie selber – gesundheitsschädlichen Gewohnheiten, d. h. dem Rauchen abzubringen, ist nicht zulässig.Ein durch den Arbeitgeber ...
Stand: 28.09.2023
Dialog: 251
sind allerdings auch die Pflichten der Beschäftigten untereinander zu erwähnen. So haben nach § 15 Abs.1 Satz 2 ArbSchG die Raucher durch ihr Handeln dafür zu sorgen, dass die im Raum befindlichen Nichtraucher in ihrer Gesundheit nicht beeinträchtigt werden. Durch den § 5 ArbStättV wird kein generelles Rauchverbot für Arbeitsstätten festgelegt. Es verpflichtet den Arbeitgeber dazu wirksame Schutzmaßnahmen ...
Stand: 29.09.2015
Dialog: 2408
Eindeutige Bestimmungen oder Untersuchungen zur Brandgefährdung durch E-Zigaretten sind uns nicht bekannt.Die Zündgefahr durch E-Zigaretten ist vermutlich vergleichbar mit anderen elektronischen Geräten, wie z. B. Smartphones. Diese ist bei bestimmungsgemäßer Benutzung gering. Das höchste Risiko dürfte beim Laden mit einem Ladegerät bestehen. Risikoerhöhend wirkt sich auch aus, wenn Nutzer an den ...
Stand: 24.02.2018
Dialog: 26011
Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht ist es nicht grundsätzlich ausgeschlossen, einen Raum kombiniert als Arbeits-/Büroraum und Aufenthaltsraum/Pantry einzurichten. Aber dieses Vorhaben ist sehr sorgfältig (durch den Arbeitgeber) im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu betrachten:Die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) (beispielsweise Verkehrswege, Lärm, Lüftung, Ergonomie und hy ...
Stand: 30.10.2018
Dialog: 42481
Gemäß § 5 Abs. 1 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nichtrauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind. Soweit erforderlich, hat der Arbeitgeber ein allgemeines oder auf einzelne Bereiche der Arbeitsstätte beschränktes Rauchverbot zu erlassen. Sofern ...
Stand: 18.02.2020
Dialog: 43052
nicht vor, wie im Einzelfall der Nichtraucherschutz zu gewährleisten ist. Durch den § 5 ArbStättV wird kein generelles Rauchverbot für Arbeitsstätten festgelegt; ein Rechtsanspruch für Raucher zu rauchen existiert hingegen auch nicht. Der Schutz der Nichtraucher vor Belästigungen durch Tabakrauch gilt für alle Räume (Büros, Besprechnungsräume, Pausenraum, Toiletten, Flure, Treppenhaus, etc.). Jeder Arbeitgeber muss ...
Stand: 29.09.2015
Dialog: 6226
und insbesondere der für Lüftungsfragen zuständigen amerikanischen Fachgesellschaft kommt die Ad-hoc-Arbeitsgruppe zu folgendem abschließenden Ergebnis: Alle derzeit am Markt angebotenen sogenannten „Technischen Nichtraucherschutz-Systeme“ können kein dem vollständigen Rauchverbot vergleichbares Schutzniveau für Nutzer und Beschäftigte von gastronomischen und anderen Einrichtungen erreichen und auf Dauer ...
Stand: 29.09.2015
Dialog: 13522
Der in der ASR A3.6 in Tabelle 3 gewählte Bezug auf 10 qm Grundfläche bei Stoßlüftung führt zu Angaben zur Öffnungsfläche zur Sicherung des Mindestluftwechsels, die in etwa Fensteröffnungen entsprechen.Bei Zwischenwerten der Grundfläche - wie z. B. bei einem 18 qm großen Raum - ist dann die Mindestöffnungsfläche wie folgt zu bestimmen: 18/10 x 1,05 = 1,89 qm (bei einer Grundfläche von 18 qm ...
Stand: 06.12.2018
Dialog: 21437
eines Rauchverbotes: z. B. innerhalb eines Betriebsbereiches bei gleichzeitiger Schaffung vonRaucherzonen außerhalb der Halled) organisatorische Maßnahmen: z.B. RaucherpausenWelche der v. g. Maßnahmen ein Arbeitgeber ergreift, hängt von der jeweiligen betrieblichen und räumlichen Situation ab.Das bedeutet, dass die für den Betrieb optimale Maßnahme unter Berücksichtigung der betrieblichen Verhältnisse ...
Stand: 16.04.2019
Dialog: 19026
grundsätzlich zu untersagen. Das Symbol Rauchverbot gilt also in diesen Bereichen auch für E-Zigaretten. Zusammengefasst: Derzeit bewegt sich das Thema E-Zigarette noch in einer rechtlichen Grauzone. Die arbeitsschutzrechtliche Forderung der Gewährleistung ausreichend gesundheitlich zuträglicher Atemluft durch den Arbeitgeber ist weiterhin arbeitsschutzrechtlicher Maßstab. Es bleibt abzuwarten, ob der Gesetz ...
Stand: 15.03.2017
Dialog: 15134
Anstaltsbereich abgegrenzten Lebensbereich des Inhaftierten darstellt. In Absatz 5 wird aber klargestellt, dass durch diese Ausnahme von dem grundsätzlichen Rauchverbot, der Schutz der anderen sich in der Einrichtung aufhaltenden Personen (inkl. der Beschäftigten) gewährleistet sein muss. Hierfür trägt die Leiterin/ der Leiter der Einrichtung die Verantwortung.Wir empfehlen grundsätzlich die Leitung ...
Stand: 27.03.2024
Dialog: 6278
Nein, in Betrieben mit 18 Beschäftigten ist dies nicht erlaubt.Siehe hierzu Punkt 4 Absatz 6 der ASR A4.1 "Sanitärräume". Dort heißt es:"Für weibliche und männliche Beschäftigte sind getrennte Sanitärräume einzurichten. In Betrieben mit bis zu neun Beschäftigten kann auf getrennt eingerichtete Toiletten-, Wasch- und Umkleideräume für weibliche und männliche Beschäftigte verzichtet ...
Stand: 17.02.2025
Dialog: 42663
) Abweichend von Punkt 4.2 Abs. 4, 5 und 6 ist es in Pausen-, Bereitschafts-, Sanitär- und Kantinenräumen, sofern sie nicht gleichzeitig als Sanitärräume für Unterkünfte genutzt werden, ausreichend, wenn eine Lufttemperatur von +18 °C vorhanden ist und sichergestellt ist, dass eine Lufttemperatur von +21 °C während der Nutzungsdauer erreicht werden kann.(2) In Pausen-, Bereitschafts-, Sanitär ...
Stand: 27.10.2020
Dialog: 43315