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In einem Dreischichtbetrieb mit 18 Beschäftigten ist die getrennte Nutzung eines Umkleideraums durch Frauen und Männer vorgesehen? Wäre eine solche Regelung nach ASR A4.1 erlaubt?
KomNet Dialog 42663
Stand: 17.02.2025
Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Arbeitsplatz- und Arbeitsstättenbeschaffenheit > Wasch- und Umkleideräume
Frage:
Angedacht ist folgenden Regelung für einen Umkleideraum: 18 Personen männlich und weiblich im Dreischichtdienst sollen sich einen Umkleideraum teilen. Die getrennte Nutzung nach Geschlecht pro Schicht (max. 8 Personen) kann gewährleistet werden. Getrennte Toiletten sind vorhanden. Ein Waschraum ist nicht erforderlich. Wäre eine solche Regelung nach ASR A4.1 erlaubt?
Antwort:
Nein, in Betrieben mit 18 Beschäftigten ist dies nicht erlaubt.
Siehe hierzu Punkt 4 Absatz 6 der ASR A4.1 "Sanitärräume". Dort heißt es:
"Für weibliche und männliche Beschäftigte sind getrennte Sanitärräume einzurichten. In Betrieben mit bis zu neun Beschäftigten kann auf getrennt eingerichtete Toiletten-, Wasch- und Umkleideräume für weibliche und männliche Beschäftigte verzichtet werden, wenn eine zeitlich getrennte Nutzung sicher gestellt ist. Dabei ist ein unmittelbarer Zugang zwischen Wasch- und Umkleideräumen erforderlich."