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Wie sind die erforderlichen Lüftungsquerschnitte gemäß ASR A3.6 für Zwischengrößen (bzgl. der Tabelle) von Räumen zu ermitteln?

KomNet Dialog 21437

Stand: 06.12.2018

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Raumklima, Lüftung > Lüftung, Lüftungsanlagen

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Frage:

Gemäß ASR A3.6 sind unter Pkt. 5.3 die erforderlichen Mindest-Lüftungsquerschnitte für Stoßlüftung in m2 je 10 qm Grundfläche zu ermitteln (Tabelle 3). Im Berechnungsbeispiel im Anhang wird leider nur ein 20 qm großer Raum erwähnt. Wie sind die erforderlichen Lüftungsquerschnitte für Zwischengrößen von Räumen zu ermitteln, z.B. bei einem 18 qm großen Raum? Reicht ein Querschnitt von 1,05 qm aus oder muß ein Querschnitt von 2,1 qm gewährleistet werden?

Antwort:

Der in der ASR A3.6 in Tabelle 3 gewählte Bezug auf 10 qm Grundfläche bei Stoßlüftung führt zu Angaben zur Öffnungsfläche zur Sicherung des Mindestluftwechsels, die in etwa Fensteröffnungen entsprechen.


Bei Zwischenwerten der Grundfläche - wie z. B. bei einem 18 qm großen Raum - ist dann die Mindestöffnungsfläche wie folgt zu bestimmen: 18/10 x 1,05 = 1,89 qm (bei einer Grundfläche von 18 qm)


Für das dargestellte Beispiel sichert damit eine (einseitige) Gesamtfensterfläche von ca. 1,9 qm einen Mindestluftwechsel gemäß ASR A3.6 bei einseitiger Stoßlüftung in diesem Raum.


Ergänzend der Hinweis, dass bei Querlüftung (System II) aufgrund der zu erwartenden höheren Luftgeschwindigkeit im Querschnitt eine analoge Berechnung - dann jedoch mit dem Wert 0,60 - gilt.