Ergebnisse 1 bis 20 von 201 Treffern
- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" Für Fahrwegsbegrenzungen gilt nach Punkt 5.3 der ASR A1.3:"(1) Die Kennzeichnung von Fahrwegsbegrenzungen ist farbig, deutlich erkennbar sowie durchgehend auszuführen. Wird die Markierung auf dem Boden angebracht, so kann dies z. B. durch mindestens 5 cm breite Streifen oder durch eine vergleichbare Nagelreihe (mindestens drei Nägel pro Meter), in einer gut sichtbaren Farbe - vorzugsweise Weiß ...
Stand: 19.12.2024
Dialog: 13666
“ deutlich erkennbar zu kennzeichnen, z. B. Laderampenkanten an ständigen Be- und Entladestellen durch gelb-schwarze Streifen oder eine zeitlich begrenzte Gefahr ausgehend von ausgelaufener Flüssigkeit durch das Warnzeichen W011 „Warnung vor Rutschgefahr“. Eine Kennzeichnung kann entfallen, wenn die Verkehrswege durch feststehende Betriebseinrichtungen (z. B. Regale) eindeutig bestimmt ...
Stand: 16.02.2023
Dialog: 43303
1. Markierung von Verkehrswegen In der ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung", wird unter Punkt 5.3 "Markierungen von Fahrwegen" Folgendes ausgeführt:"(1) Die Kennzeichnung von Fahrwegsbegrenzungen ist farbig, deutlich erkennbar sowie durchgehend auszuführen. Wird die Markierung auf dem Boden angebracht, so kann dies z. B. durch mindestens 5 cm breite Streifen ...
Stand: 01.10.2024
Dialog: 9474
gedruckten Worten (wie "Eilt", "Vorsicht" usw.). Es wird Dringlichkeit und Gefahr signalisiert. Die Lesbarkeit ist eingeschränkt. Keine detailierten Textinformationen.Weißer Hintergrund: normaler Text; rosa Hintergrund: Entwurf/erster Durchschlag; hellgrüner Text: zweiter Durchschlag/Information für Dritte/spezielle Ablage usw.Generell können starke Farben und eine Vielzahl von Farben verwirren ...
Stand: 13.09.2018
Dialog: 314
Informationen:"(1) Die Kennzeichnung von Fahrwegsbegrenzungen ist farbig, deutlich erkennbar sowie durchgehend auszuführen. Wird die Markierung auf dem Boden angebracht, so kann dies z. B. durch mindestens 5 cm breite Streifen oder durch eine vergleichbare Nagelreihe (mindestens drei Nägel pro Meter), in einer gut sichtbaren Farbe - vorzugsweise Weiß oder Gelb - mit ausreichendem Kontrast zur Farbe ...
Stand: 27.08.2024
Dialog: 42240
Eine Kennzeichnung von Fluchtwegen mit blauen Schildern ist nicht zulässig.Nach Nummer 2.3 Absatz 1 c) Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) müssen Fluchtwege und Notausgänge in angemessener Form und dauerhaft gekennzeichnet sein.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge ...
Stand: 28.02.2025
Dialog: 44088
Die Kennzeichnung von Fluchtwegen muss entsprechend der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" erfolgen. In dieser ASR ist festgelegt, dass Sicherheitszeichen u.a. deutlich erkennbar anzubringen sind. Unter Punkt 5.1 (6) wird im letzten Satz weiter ausgeführt, dass besonders in langgestreckten Räumen (z. B. Fluren) Rettungszeichen ...
Stand: 16.07.2024
Dialog: 19336
Gefahren des Anstoßens, Quetschens, Stürzens bestehen). Bei lang nachleuchtender Ausführung wird die Erkennbarkeit der Hindernisse bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung erhöht.Eine konkrete Höhe für eine Kennzeichnung im Kopfbereich ist nicht festgelegt.Die Notwendigkeit und Ausführung der Kennzeichnung muss im Einzelfall im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermittelt und festgelegt werden. ...
Stand: 13.07.2017
Dialog: 12293
Im privaten Bereich muss ein Handfeuerlöscher nicht zwingend in roter Farbe ausgeführt sein, wobei natürlich im Brandfall / bei Hektik / bei schlechten Sichtverhältnissen / etc. ein schnelles Auffinden durch erwartungskonfome Farbe im Zweifel den nötigen Zeitvorteil bringt und Leben retten kann. Im gewerblichen Bereich sind die Vorschriften aber "strenger". Hier erfolgt die Auswahl ...
Stand: 16.12.2020
Dialog: 19630
Grundlegende Anforderungen an Verkehrswege und deren Kennzeichnung finden sich in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A1.8 "Verkehrswege".Unter dem Punkt 4.2 (2) der ASR A1.8 ist nachzulesen:"Die lichte Höhe über Verkehrswegen muss mindestens ...
Stand: 20.02.2025
Dialog: 22760
Die direkte Kennzeichnung eines Notausgangs muss mit dem Symbol und einem Pfeil erfolgen.Grundsätzliche Anforderungen an Arbeitsstätten ergeben sich aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang.Nach § 4 (4) müssen Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzt werden können. Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen zu treffen ...
Stand: 03.05.2024
Dialog: 42325
Regelungen zu Fenstern in Arbeitsstätten finden sich unter der Nummer 1.6 im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Hier ist Folgendes nachzulesen:"(1) Fenster, Oberlichter und Lüftungsvorrichtungen müssen sich von den Beschäftigten sicher öffnen, schließen, verstellen und arretieren lassen. Sie dürfen nicht so angeordnet sein, dass sie in geöffnetem Zustand eine Gefahr ...
Stand: 24.10.2024
Dialog: 43340
zu machen, sollte das Gehäuse des Stopp-Tasters in der Farbe blau (RAL 5015) ausgeführt werden. Die Beschäftigten sind entsprechend einzuweisen. Die Betätigung des Stopptasters muss an einer ständig besetzten Stelle angezeigt werden.Hinweis:Weitere Anforderungen können sich auch aus dem Baurecht ergeben. Hierzu bieten wir keine Beratung an. Eine entsprechende Anfrage richten Sie bitte direkt an die zuständige ...
Stand: 27.03.2020
Dialog: 4379
nach § 3 Absatz 1 sind dabei zu berücksichtigen. (2) Die Kennzeichnung ist nach der Art der Gefährdung dauerhaft oder vorübergehend nach den Vorgaben der Richtlinie 92/58/EWG des Rates vom 24. Juni 1992 über Mindestvorschriften für die Sicherheits- und/oder Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz (Neunte Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) (ABl. EG Nr. L ...
Stand: 18.07.2017
Dialog: 26761
Eine schwarz-weise Kennzeichnung für Gefahrenstellen ist in Deutschland nicht gebräuchlich. Es erfolgt im Regelfall eine Kennzeichnung mit abwechselnd schwarzen und gelben oder durch abwechselnd rote und weiße Streifen. Unter der Nummer 1.3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist folgendes nachzulesen: "(1) Unberührt von den nachfolgenden Anforderungen sind Sicherheits ...
Stand: 19.07.2017
Dialog: 29816
Gemäß der ASR A 2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" kann ein Nebenfluchtweg als Notausstieg gestaltet werden. Generell ist ein Nebenfluchtweg zur Flucht aus Bereichen erforderlich, in denen die Gefahr besteht, dass der Hauptfluchtweg (das Treppenhaus) nicht mehr sicher begehbar ist.Nach Abschnitt 3.10 ist ein Notausstieg ein geeigneter Ausstieg im Verlauf eines Nebenfluchtweges zur selbstständigen ...
Stand: 25.06.2024
Dialog: 6520
Gemäß der Arbeitsstättenverordnung (§ 4 Abs. 4 ArbStättV) muss der Arbeitgeber Vorkehrungen treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge müssen ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzt werden können. In der ASR A 2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" werden diese ...
Stand: 16.04.2023
Dialog: 12815
Einbauten), sind die Verkehrswege gemäß ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ deutlich erkennbar zu kennzeichnen, z. B. Laderampenkanten an ständigen Be- und Entladestellen durch gelb-schwarze Streifen oder eine zeitlich begrenzte Gefahr ausgehend von ausgelaufener Flüssigkeit durch das Warnzeichen W011 „Warnung vor Rutschgefahr“. Eine Kennzeichnung kann entfallen ...
Stand: 21.03.2025
Dialog: 3013
Hindernisse und Gefahrstellen zu verwenden (z. B. Stellen, an denen besondere Gefahren des Anstoßens, Quetschens, Stürzens bestehen). Bei langnachleuchtender Ausführung wird die Erkennbarkeit der Hindernisse bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung erhöht.Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung, u. a. auch die Kennzeichnung des Anfahrschutzes eigenverantwortlich zu betrachten ...
Stand: 24.02.2025
Dialog: 20558
Unter der Nummer 6 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sind die an Bildschirmarbeitsplätze zu stellenden grundsätzlichen Anforderungen festgelegt.In Nummer 6.3 Absatz 2 werden folgende Anforderungen an Tastaturen gestellt:"Tastaturen müssen die folgenden Eigenschaften aufweisen:sie müssen vom Bildschirm getrennte Einheiten sein,sie müssen neigbar sein,sie Oberflächen müssen reflex ...
Stand: 27.02.2024
Dialog: 6037