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Muss ein Handfeuerlöscher zwingend rot sein?

KomNet Dialog 19630

Stand: 16.12.2020

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Brandschutz > Feuerlöscher, Feuerlöschanlagen

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Frage:

Muss ein Handfeuerlöscher zwingend rot sein? Hintergrund: Es werden auch "Designer Feuerlöscher" in weiß oder "metallic" für Museen, Arztpraxen etc. angeboten.

Antwort:

Im privaten Bereich muss ein Handfeuerlöscher nicht zwingend in roter Farbe ausgeführt sein, wobei natürlich im Brandfall / bei Hektik / bei schlechten Sichtverhältnissen / etc. ein schnelles Auffinden durch erwartungskonfome Farbe im Zweifel den nötigen Zeitvorteil bringt und Leben retten kann. Im gewerblichen Bereich sind die Vorschriften aber "strenger". Hier erfolgt die Auswahl / Farbkennzeichnung / etc. nach der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (BetrSichV) und der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A 2.2.


Ergänzende Hinweise:

Feuerlöscher werden nach den anerkannten Regeln der Technik, hier DIN EN 03 gefertigt. Entsprechend befähigte Personen für Feuerlöschergeräte dürfen diese Geräte nach DIN 14406 Teil 4 prüfen und gegebenenfalls in eigener Verantwortung mit entsprechend DIN 14406 geforderten Instandhaltungsaufklebern versehen.Die angesprochenen Feuerlöscher entsprechen nicht den Normen der DIN EN 03. Sie sind somit nicht für den gewerblichen Bereich einsetz- bzw. anrechenbar. Eine Ausnahmegenehmigung einzuholen, wie Hersteller solcher Geräte sie empfehlen, wird hier die Schwierigkeit sein. Aber selbst wenn die Ausnahmegenehmigung erteilt sein sollte, gilt das nicht für den Prüfer! Denn dieser entscheidet wiederum in eigener Verantwortung also weisungsfrei und auch nur nach Vorgabe der DIN 14406 Teil 4. Die Voraussetzung ist jedoch ein nach DIN EN 03 gefertigter Feuerlöscher, der die Farbe rot (RAL 3000) hat.

Der Stand der Technik wurde einerseits gewährleistet mit der Einhaltung der Druckbehälterverordnung (1980), deren Nachfolger die heutige europäische Druckgeräterichtlinie ist. Bei Aufladelöschern war beispielsweise noch die DIN 14406-3 (1976) zu berücksichtigen, deren Nachfolger die heutige DIN EN 3-3 ist.