Inhaltsbereich

KomNet-Wissensdatenbank

Wo müssen Stopptaster für eine Gas-Löschanlage angebracht sein?

KomNet Dialog 4379

Stand: 27.03.2020

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Brandschutz > Feuerlöscher, Feuerlöschanlagen

Favorit

Frage:

In userer Firma werden einige Gestellräume (EDV-Anlagen) betrieben. Einige davon haben eine Gaslöschanlage (Doppelboden- oder Raumflutung, kein CO2). Zwei davon haben ihren Stopptaster (hält in der Vorwarnzeit gedrückt die automatische Auslösung auf) außerhalb des Raumes. Es gibt auch keine Sichtverbindung in die entsprechenden Räume. Können diese Stopptaster im Flurbereich verbleiben, oder müssen sie in die Räume verlagert werden?

Antwort:

Die Anforderungen aus dem Arbeitsschutzrecht an den Stopptaster finden sich in Anhang 3 der DGUV Information 205-026 "Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Einsatz von Feuerlöschanlagen mit Löschgasen". Hier gibt es jedoch keine Information, ob dieser Taster im oder vor dem Raum installiert werden soll. Nach A 3.6 gilt, dass um über die Farbgebung auch die betreffende Funktion kenntlich zu machen, sollte das Gehäuse des Stopp-Tasters in der Farbe blau (RAL 5015) ausgeführt werden. Die Beschäftigten sind entsprechend einzuweisen. Die Betätigung des Stopptasters muss an einer ständig besetzten Stelle angezeigt werden.


Hinweis:

Weitere Anforderungen können sich auch aus dem Baurecht ergeben. Hierzu bieten wir keine Beratung an. Eine entsprechende Anfrage richten Sie bitte direkt an die zuständige Baubehörde.