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Ab welche Höhe (im Kopfbereich) muss eine Gefahrenstelle schwarz-gelb gekennzeichnet werden?

KomNet Dialog 12293

Stand: 13.07.2017

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Arbeitsplatz- und Arbeitsstättenbeschaffenheit > Rechts- und Auslegungsfragen, Sonstiges (9.1.11)

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Frage:

Ab welche Höhe (im Kopfbereich) muss eine Gefahrenstelle schwarz-gelb gekennzeichnet werden?

Antwort:

Nach der ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" Abschnitt 5.2 "Hindernisse und Gefahrstellen" ist die Kennzeichnung von Hindernissen und Gefahrstellen durch gelbschwarze oder rot-weiße Streifen deutlich erkennbar und dauerhaft auszuführen. Die Gelb-schwarze Streifen sind vorzugsweise für ständige Hindernisse und Gefahrstellen zu verwenden (z. B. Stellen, an denen besondere Gefahren des Anstoßens, Quetschens, Stürzens bestehen). Bei lang nachleuchtender Ausführung wird die Erkennbarkeit der Hindernisse bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung erhöht.


Eine konkrete Höhe für eine Kennzeichnung im Kopfbereich ist nicht festgelegt.

Die Notwendigkeit und Ausführung der Kennzeichnung muss im Einzelfall im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermittelt und festgelegt werden.