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Wie breit muss die Linie der Bodenmarkierung von Verkehrswegen sein?

KomNet Dialog 9474

Stand: 25.04.2017

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Arbeitsplatz- und Arbeitsstättenbeschaffenheit > Verkehrswege

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Frage:

Laut der Arbeitsstättenverordnung in Verbindung mit den Technischen Regeln für Arbeitsstätten sind bestimmte Mindestbreiten bei Verkehrswegen einzuhalten; diese sind mir bekannt. Doch wie breit muss die Linie der Bodenmarkierung sein und ist die Linie zu der Mindestbreite des Verkehrsweges hinzuzurechnen?

Antwort:

1. Markierung von Verkehrswegen
In der ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung", wird unter Punkt 5.3 "Markierungen von Fahrwegen" folgendes ausgeführt:
"(1) Die Kennzeichnung von Fahrwegsbegrenzungen ist farbig, deutlich erkennbar sowie durchgehend auszuführen. Wird die Markierung auf dem Boden angebracht, so kann dies z. B. durch mindestens 5 cm breite Streifen, oder durch eine vergleichbare Nagelreihe (mindestens drei Nägel pro Meter), in einer gut sichtbaren Farbe - vorzugsweise Weiß oder Gelb - in Abhängigkeit von der Farbe der Bodenfläche erreicht werden.
(2) Eine Verwendung von langnachleuchtenden Produkten für die Markierung von Fahrwegen hat den Vorteil, dass bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung die Sicherheitsaussage für eine bestimmte Zeit aufrechterhalten bleibt. "

2. Mindesbreite von Verkehrswegen
Die Markierung der Verkehrswege zählt nicht mit zum Verkehrsweg sondern begrenzt ihn. Die Mindestverkehrswegbreite muss also immer innen zwischen den Markierungen erfüllt sein.