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Grundsätzlich besteht die Möglichkeit die Pausen in einem Fahrzeug abzuhalten.Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt -bis auf den dortigen § 5 und 1.3 des Anhangs- nicht für Arbeitsstätten in Transportmitteln, sofern diese im öffentlichen Verkehr eingesetzt werden. Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) eigenverantwortlich ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 4364
Zumindest bei der aktiven Beteiligung der Leichtmetalle an dem Brand wird CO2 zu einer Gefahrenerhöhung führen, da sich das CO2 zumindest teilweise in seine Elemente zerlegt. Möglicherweise wird in dem von Ihnen beschriebenen Fall erst das Lösemittel an der Oberfläche brennen, sodass der Effekt zunächst nicht eintritt. Dazu müssten aber für den Einzelfall im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung näher ...
Stand: 30.06.2016
Dialog: 16419
ein Löschvermögen von 6 LE (Löschmitteleinheiten) besitzen. Kohlendioxyd-Feuerlöscher haben nach derzeitigen Stand nicht die geforderten Löschmitteleinheiten und können somit nur optional, d.h. hier zusätzlich, eingesetzt werden. ...
Stand: 09.06.2017
Dialog: 29478
sind die Türen auch manuell zu öffnen. Bei Brandschutztüren ist prinzipiell so eine Lösung denkbar. In Schulen werden gewöhnlich feuerhemmende Türen solcher Art eingesetzt, die so eine Lösung auch erlauben. Damit bleiben alle sicherheitsrelevanten Bedingungen bestehen, die die Tür (Brandschutztür) erfüllen muss.In Krankenhäusern wird dieses System in der Praxis seit vielen Jahren schon eingesetzt ...
Stand: 20.09.2018
Dialog: 3596
. Kunden, Publikum, Mitarbeiter von Fremdfirmen) Zutritt haben. (4) Auf einen Pausenraum oder Pausenbereich kann bei Tätigkeiten in Büroräumen oder in vergleichbaren Arbeitsräumen verzichtet werden, sofern diese während der Pause frei von arbeitsbedingten Störungen (z. B. durch Publikumsverkehr, Telefonate) sind. Damit wird eine gleichwertige Erholung im Arbeitsraum gewährleistet. Vergleichbare ...
Stand: 19.04.2018
Dialog: 30410
oder Personen- und Güterverkehr dienen, muss sich nach der Anzahl der möglichen Benutzer und der Art des Betriebes richten. (3) Werden Transportmittel auf Verkehrswegen eingesetzt, muss für Fußgänger ein ausreichender Sicherheitsabstand gewahrt werden. (4) Verkehrswege für Fahrzeuge müssen an Türen und Toren, Durchgängen, Fußgängerwegen und Treppenaustritten in ausreichendem Abstand vorbeiführen. (5 ...
Stand: 07.09.2016
Dialog: 15056
". Unter dem Punkt 3.2 lässt sich dort zur Bildschirmarbeit folgendes nachlesen: "3.2 Bildschirmarbeit An diesen Arbeitsplätzen werden Bildschirme zur Darstellung alphanumerischer Zeichen oder zur Grafikdarstellung ungeachtet des Darstellungsverfahrens eingesetzt. Die Arbeitsplätze können ausgestattet sein mit Einrichtungen zur Erfassung von Daten; Software, die den Beschäftigten bei der Ausführung ihrer ...
Stand: 26.01.2017
Dialog: 23565
Vorbemerkung: Zwischenzeitlich (Mai 2018) wurde die ASR A 2.2 angepasst und die DGUV Information 205-001 wird überarbeitet. Es heißt nun Normale Brandgefährdung (ASR A 2.2. Ziffer 3.2).Unter der Nummer 2.2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist folgendes nachzulesen:"(1) Arbeitsstätten müssen je nacha)Abmessung und Nutzung,b)der Brandgefährdung vorhandener Einrichtungen und Mater ...
Stand: 21.09.2018
Dialog: 42456
Sofern Transportmittel ausschließlich innerbetrieblich eingesetzt werden, unterliegen sie auch der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 ArbStättV). Gemäß Arbeitsstättenverordnung, Anhang Ziffer 3.4 (6) sind Beleuchtungsanlagen so auszuwählen, dass sich dadurch keine Unfall- und Gesundheitsgefahrfen ergeben.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 7130
von Bildschirmarbeitsplätzen fest. Anhang 6.3 enthält die Anforderungen an Bildschirmgeräte und Arbeitsmittel für die ortsgebundenen Verwendung an Arbeitsplätzen. Dort wird in Absatz (3) gefordert, dass alternative Eingabemittel (zum Beispiel Eingabe über den Bildschirm, Spracheingabe, Scanner) nur eingesetzt werden dürfen, wenn dadurch die Arbeitsaufgaben leichter ausgeführt werden können und keine zusätzlichen Belastungen ...
Stand: 01.08.2019
Dialog: 42788
Nach § 1 Absatz 2 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gelten für folgende Arbeitsstätten nur § 5 und der Anhang Nummer 1.3:1.Arbeitsstätten im Reisegewerbe und im Marktverkehr,2.Transportmittel, die im öffentlichen Verkehr eingesetzt werden,3.Felder, Wälder und sonstige Flächen, die zu einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb gehören, aber außerhalb der von ihm bebauten Fläche liegen. D.h ...
Stand: 03.01.2019
Dialog: 9040
Grundsätzliche Anforderungen an eine Arbeitsstätte sind in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) zu finden. Nach § 1 Absatz Ziffer 2 gelten für folgende Arbeitsstätten nur der § 5 und der Anhang Nummer 1.3 der ArbStättV:"2. Transportmittel, die im öffentlichen Verkehr eingesetzt werden"Somit fällt der LKW zum Großteil nicht in den Anwendungsbereich der ArbStättV und der konkretisierenden ...
Stand: 26.06.2018
Dialog: 42337
: Kraftfahrzeuge, die im Straßendienst auf Schnellverkehrsstraßen oder Straßen mit starkem Verkehr eingesetzt werden, sind mit Rundumleuchten auszurüsten. Nähere Erläuterungen dazu bietet das Regelwerk der Unfallversicherungsträger nicht. Es liegt daher im Verantwortungsbereich des Arbeitgebers im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln und festzulegen, ob und wie die Fahrzeuge mit Rundumlicht ...
Stand: 03.01.2018
Dialog: 2937
In der DGUV-Information 215-520 "Klima im Büro - Antworten auf die häufigsten Fragen" wird die Frage "In welchem Bereich sollte die Luftfeuchte im Büro liegen?" wie folgt beantwortet:"Werden Klimaanlagen und -geräte eingesetzt, sollte die relative Luftfeuchte mindestens bei 40 % liegen. Ab diesem Wert werden elektrostatische Aufladungen und damit Funken beim Ladungsausgleich oder „fliegende ...
Stand: 22.06.2023
Dialog: 43588
Transportmittel, die im öffentlichen Verkehr eingesetzt werden, sind - mit Ausnahme des Nichtraucherschutzes und der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung- vom Anwendungsbereich der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ausgenommen (§ 1 Abs. 2 ArbStättV). Bei der weitgehenden Ausklammerung von Transportmitteln im öffentlichen Verkehr ist der Verordnungsgeber davon ausgegangen ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 14468
Unter Nummer 1.8 des Anhangs zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) wird allgemein gefordert, dass die Bemessung der Verkehrswege, die dem Personenverkehr, Güterverkehr oder Personen- und Güterverkehr dienen, sich nach der Anzahl der möglichen Benutzer und der Art des Betriebes richten muss. Werden Transportmittel auf Verkehrswegen eingesetzt, muss für Fußgänger ein ausreichender ...
Stand: 08.11.2024
Dialog: 11577
eine Abschirmung gegen übermäßige Sonneneinstrahlung ermöglichen müssen.Außenliegende und innenliegende Lichtschutzvorrichtung sind zur Begrenzung des Tageslichteinfalls gleichermaßen geeignet. Jedoch schützen außen liegende Sonnenschutzvorrichtungen wirkungsvoller vor Wärmeeinstrahlung als zwischen- oder innenliegende. Mittlerweile werden auch Kombinationen von beiden Vorrichtungen angeboten bzw. eingesetzt ...
Stand: 26.05.2025
Dialog: 7975
Grundlegende Anforderungen an die ergonomische Gestaltung von Software finden sich unter Ziffer 6.5 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Dort ist folgendes nachzulesen: "(1) Beim Betreiben der Bildschirmarbeitsplätze hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass der Arbeitsplatz den Arbeitsaufgaben angemessen gestaltet ist. Er hat insbesondere geeignete Softwaresysteme bereitzustellen ...
Stand: 01.03.2017
Dialog: 22384
und dem Betriebsarzt mitteilen. Dabei erhält der Betriebsrat eine Abschrift (§ 8 Abs. 3 Arbeitssicherheitsgesetz -ASiG-).Eine finanzielle Förderung könnte man dann erzielen, wenn auf dem Arbeitsplatz ein Schwerbehinderter eingesetzt werden soll. Entsprechende Leistungen werden von den Integrationsämtern erbracht.Freiwillige Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung können im Übrigen auch nach § 20 SGB V ...
Stand: 20.09.2024
Dialog: 12306
ist, dass die Arbeitstättenverordnung nicht in Transportmitteln gilt, sofern diese im öffentlichen Verkehr eingesetzt sind (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 ArbStättV).In der Niederlassung eines Busunternehmens oder in Busbahnhöfen sollte grundsätzlich ein Pausenraum ausschließlich für die Fahrer vorhanden sein. Es spricht somit nichts dagegen, wenn der Fahrer unterwegs seinen Bus als „Pausenbereich“ nutzt. Dies muss allerdings in einer ungestörten ...
Stand: 21.12.2022
Dialog: 3705