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Können bestimmte Bereiche in einem Betrieb nur mit CO2-Löschern ausgestattet werden?
KomNet Dialog 29478
Stand: 09.06.2017
Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Brandschutz > Feuerlöscher, Feuerlöschanlagen
Frage:
Können bestimmte Bereiche in einem Betrieb nur mit CO2-Löschern ausgestattet werden, oder können diese nur zusätzlich zu der geforderten Grundausstattung mit Schaumlöschern verwendet werden?
Antwort:
Die Regelungen finden sich in der ASR A2.2 (Arbeitsstättenrichtlinie "Maßnahmen gegen Brände")
Dort wird unter Punkt 4 beschrieben, mit welchen Löschmitteln die Grundausstattung zu erfolgen hat
Es könnte also beispielsweise. auch Löschmittel, dass ausschliesslich zur Brandklasse A gehört (wässerige Lösung), geeignet sein.
Zur Grundausstattung zählen allerdings nur Handfeuerlöscher, die mindestens ein Löschvermögen von 6 LE (Löschmitteleinheiten) besitzen. Kohlendioxyd-Feuerlöscher haben nach derzeitigen Stand nicht die geforderten Löschmitteleinheiten und können somit nur optional, d.h. hier zusätzlich, eingesetzt werden.