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Wie kann man einer Kollegin helfen, die speziell an Monitoren wiederholt epileptische Anfälle bekommt?

KomNet Dialog 23565

Stand: 26.01.2017

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Bildschirmarbeit > Sonstige Fragen zur Bildschirmarbeit

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Frage:

Ich habe eine Kollegin, die in letzter Zeit epileptische Anfälle bekommen hat. Auffälligerweise immer am Arbeitsplatz bzw. am Rechner. Nun habe ich gehört, dass Monitore mit ihrer Bildwiederholungsrate (bzw. bestimmte Frequenzen) einen epileptischen Anfall auslösen können. Was kann ich machen bzw. welche Hilfsmittel gibt es, um der Kollegin zu helfen ?

Antwort:

Epileptische Anfälle können durch Lichtblitze, Flackerlicht o. ä. ausgelöst werden. Allerdings ist die individuelle Empfindlichkeit unterschiedlich. Insofern müssten die Arbeitsplatzverhältnisse unter Berücksichtigung der individuellen Befunde beurteilt werden.

Deshalb ist es dringend geboten, dies in Zusammenarbeit zwischen der Sicherheitsfachkraft und der Betriebsärztin/dem Betriebsarzt zu tun. Letzterer wird nach einem Gespräch mit der Betroffenen/dem Betroffenen und Untersuchung sicherlich zunächst Kontakt mit der behandelnden Neurologin/dem behandelnden Neurologen aufnehmen. Anschließend sollten die individuellen Verhältnisse am Arbeitsplatz überprüft werden.

Eine gute Hilfe bietet die DGUV Information 250-001 "Berufliche Beurteilung bei Epilepsie und nach erstem epileptischen Anfall". Unter dem Punkt 3.2 lässt sich dort zur Bildschirmarbeit folgendes nachlesen:

"3.2 Bildschirmarbeit
An diesen Arbeitsplätzen werden Bildschirme zur Darstellung alphanumerischer Zeichen oder zur Grafikdarstellung ungeachtet des Darstellungsverfahrens eingesetzt. Die Arbeitsplätze können ausgestattet sein mit Einrichtungen zur Erfassung von Daten; Software, die den Beschäftigten bei der Ausführung ihrer Arbeitsaufgaben zur Verfügung stehen; Zusatzgeräten und sonstigen Arbeitsmitteln.

Personen mit Epilepsie sind an solchen Arbeitsplätzen einsetzbar, da im Allgemeinen keine Selbst- oder Fremdgefährdung durch Anfälle besteht. Eine Eingliederung ist grundsätzlich ohne besondere Einschränkungen möglich.

Dem gegenüber wird häufig die Befürchtung geäußert, dass an Bildschirmarbeitsplätzen ein erhöhtes Risiko für die Auslösung von Anfällen bei Personen mit Epilepsie aufgrund einer bestehenden Fotosensibilität, d. h. das Auftreten epilepsietypischer Veränderungen bei intermittierenden Lichtreizen, vorliegt und hierdurch epileptische Anfälle ausgelöst werden können. Solche Reaktionen treten nur bei etwa 5 % aller Betroffenen auf und zeigen sich in der Regel nur in sehr niedrigen Frequenzbereichen, am häufigsten zwischen 15 und 20 Hertz. Bei einer Frequenz von 65 Hertz und mehr sind nach Literaturangaben nur noch bei 4 % der fotosensiblen Personen mit Epilepsie EEG-Veränderungen zu beobachten (21). Auch weisen Bildschirmgeräte mit Kathodenstrahlröhrenanzeige (CRT) in der Regel Bildwechselfrequenzen zwischen 75 und 85 Hertz auf. In diesem Bereich wurden keine fotosensiblen Reaktionen bei Personen mit Epilepsie beobachtet. Überwiegend werden heute Bildschirme mit Flüssigkristallanzeige (LCD), bei denen (wegen des fehlenden zeilenweisen Bildaufbaus) kein Risiko einer Anfallsauslösung besteht und nur noch für spezielle Anforderungen Bildschirme mit CRT eingesetzt.

Denkbar ist eine Anfallsauslösung bei Personen mit Fotosensibilität, wenn schnell wechselnde kontrastreiche Bildschirminhalte - unabhängig von der Art des Bildschirmes - auftreten, z. B. Streifenmuster. Solche Bildschirminhalte kommen in aller Regel in der Berufspraxis nicht vor.

Monitore und Fernsehgeräte bei beruflicher Tätigkeit

Monitore oder Fernsehgeräte werden z. B. bei Überwachungstätigkeiten (siehe auch Abschnitt 3.4 „Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten“) eingesetzt. Bei Personen mit fotosensibler Epilepsie kann es in folgenden Situationen zu einer Anfallsauslösung kommen:

•bei Verwendung von Röhrenmonitoren älterer Bauart, die in 50 Hertz-Technik im „interlaced“ Verfahren arbeiten und damit in der Sekunde etwa 25 Bilder aufbauen.
•bei Überwachungskameras mit einer Übertragung von 25 bis 50 Bildern pro Sekunde, bei denen auch auf einem eigentlich nicht flimmernden LCD Monitor ein flimmerndes Bild entsteht.

Wie oben erwähnt, weisen lediglich ca. 5 % aller Personen mit Epilepsie eine Fotosensibilität auf, von denen etwa 90 % durch geeignete pharmakologische Behandlung die fotosensible Reaktion verlieren. Bei persistierender Fotosensibilität ist eine Versorgung mit Hilfsmitteln, z. B. einer polarisierenden, abdunkelnden Brille, oft wirksam (9).

Bei Personen mit Epilepsie, die an Monitoren und Fernsehgeräten beruflich tätig sind, sollte bei Hinweisen auf eine Fotosensibilität eine Untersuchung durch einen Facharzt für Neurologie/Nervenarzt/Neuropädiater durchgeführt werden. Bei Bestätigung einer Fotosensibilität sollten die Personen hinsichtlich einer Auslösung von Anfällen durch Muster oder schnell laufende Bilder in enger Kooperation mit dem Betriebsarzt beraten werden."