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Welche Vorschriften sind bezüglich der Innenbeleuchtung von Sattelanhängern während des Be- und Entladevorgangs heranzuziehen?

KomNet Dialog 7130

Stand: 10.04.2017

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Gestaltung von Arbeitsplätzen > Arbeitsplätze auf Fahrzeugen / Transportmitteln

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Frage:

Als Spedition im Bereich "Temperaturgeführte Ware" verfügen wir über eine Vielzahl von Sattelanhängern. Diese werden sowohl in eigenen Lägern (durch Lagerpersonal) be- und entladen als auch beim Endkunden durch den LKW Fahrer entladen. Welche Richtline / Vorschrift ist bezüglich der Innenbeleuchtung der Sattelanhänger während des Be- und Entladevorgangs heranzuziehen? Die anhängereigene Beleuchtung ist sehr schwach und das Streulicht aus der Lagerhalle reicht nicht sehr weit in den Laderaum hinnein. Mit speziellen Scheinwerfern, die in den Sattelanhänger hineinleuchten, besteht die Gefahr, dass es zur Blendung des Ladepersonals kommen kann. Bei den Endkunden wären diese Lösungen auch nicht realisierbar. Gibt es in diesen Berech schon praktikable Lösungen?

Antwort:

Sofern Transportmittel ausschließlich innerbetrieblich eingesetzt werden, unterliegen sie auch der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 ArbStättV). Gemäß Arbeitsstättenverordnung, Anhang Ziffer 3.4 (6) sind Beleuchtungsanlagen so auszuwählen, dass sich dadurch keine Unfall- und Gesundheitsgefahrfen ergeben.


Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), insbesondere die ASR A3.4 "Beleuchtung". Die Werte in der Tabelle in Anhang 2 können hier als Anhaltspunkte genommen werden.


Fahrzeuge, die auch am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, fallen nicht unter den Anwendungsbereich der Arbeitsstättenverordnung. Hier sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die geeigneten Maßnahmen anhand der Vorgaben der §§ 3 und 4 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) zu ermitteln und umzusetzen. Dabei können die v. g. Regelungen als Regeln der Technik herangezogen werden.

In der Praxis haben sich in Ergänzung zur Beleuchtung an den Gabelstaplern Klappleuchten an den Andockstellen bewährt, die nach dem Andocken des Sattelhängers herausgeschwungen werden. Eine geringfügige Blendwirkung ist leider nicht zu vermeiden.