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Sind LKW in den technischen Regeln für Arbeitsstätten mit inbegriffen, so dass beispielsweise Regelungen zum Brandschutz nach der ASR A2.2 Anwendung finden?

KomNet Dialog 42337

Stand: 26.06.2018

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Gestaltung von Arbeitsplätzen > Arbeitsplätze auf Fahrzeugen / Transportmitteln

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Frage:

Sind LKW in den technischen Regeln für Arbeitsstätten mit inbegriffen, so dass beispielsweise Regelungen zum Brandschutz nach der ASR A2.2 Anwendung finden?

Antwort:

Grundsätzliche Anforderungen an eine Arbeitsstätte sind in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) zu finden. Nach § 1 Absatz Ziffer 2 gelten für folgende Arbeitsstätten nur der § 5 und der Anhang Nummer 1.3 der ArbStättV:


"2. Transportmittel, die im öffentlichen Verkehr eingesetzt werden"


Somit fällt der LKW zum Großteil nicht in den Anwendungsbereich der ArbStättV und der konkretisierenden Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR). Wenn Arbeitnehmer beschäftigt werden, ist nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Hierbei sind insbesondere die Allgemeinen Grundsätze nach § 4 ArbSchG einzuhalten. Im Rahmen der Gefärdungsbeurteilung kann die ArbStättV und die ASR'en als Erkenntnisquelle herangezogen werden.


Anders sieht es bei der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) aus. Das Fahrzeug und die Auf-/Einbauten sind Arbeitsmittel im Sinne der BetrSichV und somit ist diese vollumfänglich anzuwenden. Im Anhang 1 unter der Nummer 1 finden sich die besonderen Vorschriften für die Verwendung von mobilen, selbstfahrenden oder nicht selbstfahrenden, Arbeitsmitteln.


Hinweise:

Auf die DGUV Vorschrift 70 "Fahrzeuge" möchten wir hinweisen.


Weitere Anforderungen können sich aus dem straßenverkehrsrechtlichen Regelwerk ergeben. Hierzu bieten wir keine Beratung an. Für eine entsprechende Anfrage wenden Sie bitte direkt an die zuständige Straßenverkehrsbehörde.