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Wie hoch und wie niedrig darf bei der Nutzung von Büroräumen (Einzel-, Doppel-, Großraum) die Luftfeuchtigkeit sein?

KomNet Dialog 43588

Stand: 22.06.2023

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Raumklima, Lüftung > Klimatische Anforderungen

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Frage:

Wie hoch und wie niedrig darf bei der Nutzung von Büroräumen (Einzel-, Doppel-, Großraum) die Luftfeuchtigkeit sein bzw. besteht ein Grenzwert, ab welcher ein Büroraum als solcher nicht mehr nutzbar ist?

Antwort:

In der DGUV-Information 215-520 "Klima im Büro - Antworten auf die häufigsten Fragen" wird die Frage "In welchem Bereich sollte die Luftfeuchte im Büro liegen?" wie folgt beantwortet:


"Werden Klimaanlagen und -geräte eingesetzt, sollte die relative Luftfeuchte mindestens bei 40 % liegen. Ab diesem Wert werden elektrostatische Aufladungen und damit Funken beim Ladungsausgleich oder „fliegende“ Haare vermieden.


Im Sommer ist eine hohe Luftfeuchte in Verbindung mit einer hohen Lufttemperatur für die Beschäftigten belastend (Schwüle; z. B. 60 % Luftfeuchte bei 24 °C). Die Beschäftigten schwitzen, und der Schweiß kann wegen der hohen Luftfeuchte nicht verdunsten. Deshalb kühlt der Körper nicht genügend ab. Das Raumklima wird als unbehaglich empfunden.


Im Winter kann sich bei hoher Luftfeuchte (z. B. 70 % Luftfeuchte bei 22 °C) an kalten Flächen (Wände, Fenster, Decke, Fußboden) Kondenswasser bilden. Dort siedeln sich Schimmelpilze und Bakterien an, die einen unangenehmen Geruch erzeugen und gesundheitliche Gefährdungen verursachen können. Außerdem können Bauschäden auftreten."


Hinweis:

Auf die FBVW-501 „Niedrige Luftfeuchte am Arbeitsplatz“ des Sachgebiets "Innenraumklima" der DGUV möchten wir hinweisen.