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nach ihrem Bestimmungszweck leicht und sicher begangen oder befahren werden können und in der Nähe Beschäftigte nicht gefährdet werden.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A1.8 "Verkehrswege". Unter dem Abschnitt 4.1 Absatz 8 ist dort Folgendes nachzulesen:"Im Freien liegende Verkehrswege, insbesondere Treppen ...
Stand: 08.11.2024
Dialog: 15686
Der Teil des Weges, von dem der Beschäftigte von seinem Aufenthaltsort aus flüchtet, ist per Definition schon Teil des Fluchtweges. Deshalb wird in den entsprechenden Vorschriften immer eine höchstzulässige Lauflänge angegeben, bis der der Beschäftigte einen sicheren Bereich (z. B. einen anderen Brandabschnitt) oder das Freie erreichen soll. Dabei ist die Fluchtweglänge die kürzeste Wegstrecke ...
Stand: 07.05.2024
Dialog: 7198
Nach Ziffer 6.3 Absatz 1 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) müssen Bildschirme frei und leicht dreh- und neigbar sein sowie über reflexionsarme Oberflächen verfügen. Bildschirme, die über reflektierende Oberflächen verfügen, dürfen nur dann betrieben werden, wenn dies aus zwingenden aufgabenbezogenen Gründen erforderlich ist. Weitere Informationen finden sich in der DGUV Information 215-410 ...
Stand: 17.02.2017
Dialog: 334
Die Frage berührt die Rechtsbereiche des Arbeitsschutzes und des Baurechts (Brandschutz). Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht erscheint eine gemeinsame Nutzung einer Eingangstür und in derem Verlauf das Büro inklusive Treppe zum Wohnraum möglich. Es sollten dabei Bewegungsflächen und Verkehrsflächen am Arbeitsplatz, die Fluchtwegmöglichkeiten aus dem Büro und evtl. psychische Belastungen durch häuf ...
Stand: 16.05.2017
Dialog: 5818
. Es steht ihm jedoch frei, sich auch auf eine andere Art und Weise zu vergewissern. Er muss jedoch auch die Einhaltung der Brandschutzmaßnahmen überprüfen (§ 3 Abs. 1 Satz 2 ArbSchG). ...
Stand: 25.03.2020
Dialog: 4554
, dass es im Einzelfall hinreichende Gründe geben kann, die eine Beleuchtung mit ausreichendem Tageslicht einschränken oder ausschließen. Die Beleuchtung mit „ausreichend“ Tageslicht wird in „kleinen“ Arbeitsräumen bis zu 50 Quadratmeter Grundfläche durch den Tageslichtquotienten D = (E innen: E außen) x 100 % charakterisiert. Die Beleuchtungsstärke im Freien bezieht sich auf einen Messpunkt an einer unverbauten Stelle ...
Stand: 03.04.2017
Dialog: 19563
". Nach den Begriffsbestimmungen unter dem Punkt 3.14 ist der Tageslichtquotient D das Verhältnis der Beleuchtungsstärke an einem Punkt im Innenraum Ep zur Beleuchtungsstärke im Freien ohne Verbauung Ea bei bedecktem Himmel und errechnet sich damit über die Formel D = Ep/Ea x 100 %.Die hierzu erforderlichen Informationen für orientierende Messungen finden sich unter dem Punkt 9.3 der ASR A3.4. ...
Stand: 11.05.2023
Dialog: 5363
der Beschäftigung es zulassen.Weiterhin gilt gemäß § 75 Abs. 2 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), dass Arbeitgeber und Betriebsrat die freie Entfaltung der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer zu schützen und zu fördern haben. Diese Pflicht der Betriebspartner verbietet nicht jede Betriebsvereinbarung, die zu einer Einschränkung der allgemeinen Handlungsfreiheit führt. Ansonsten hätte § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG ...
Stand: 28.09.2023
Dialog: 251
Nach Punkt 4.7.1 der DGUV Regel 109-009 "Fahrzeug-Instandhaltung" müssen Arbeitsplätze (auch Lagerbereiche) "so eingerichtet sein, dass die Atemluft der Versicherten (Arbeitnehmer) von brennbaren und gesundheitsgefährlichen Gasen, Dämpfen, Stäuben und Rauchen freigehalten wird durch 1. Absaugung im Entstehungsbereich, 2. technische Lüftung, 3. freie (natürliche) Lüftung oder 4. eine Kombination ...
Stand: 11.12.2018
Dialog: 3657
Gemäß der Begriffsdefinition unter § 2 der Arbeitsstättenverordnung sind Arbeitsstätten: 1. Arbeitsräume oder andere Orte in Gebäuden auf dem Gelände eines Betriebes, 2. Orte im Freien auf dem Gelände eines Betriebes, 3. Orte auf Baustellen, sofern sie zur Nutzung für Arbeitsplätze vorgesehen sind. Nach § 2 Absatz 2 gehören zur Arbeitsstätte insbesondere auch: 1. Orte auf dem Gelände ...
Stand: 16.05.2017
Dialog: 3510
Die Rechtslage der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- ist klar und unmissverständlich. Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nichtrauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind (ArbStättV § 5). Mit der Regelung in § 5 der Arbeitsstättenverordnung ist nunmehr der Arbeitgeber verpflichtet, tätig zu wer ...
Stand: 29.08.2019
Dialog: 9640
Es existiert keine Vorschrift, in der eine bestimmte Temperaturgrenze aufgeführt ist, ab der Arbeiten nicht mehr verrichtet werden dürfen oder Arbeitnehmer die Arbeit einstellen können. Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG – hat der Arbeitgeber an den Arbeitsplätzen eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Auf der Basis der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung und der vorliegenden Betriebsver ...
Stand: 09.10.2015
Dialog: 3965
mit der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) die ASR A1.8 „Verkehrswege" wieder.Nach Abschnitt 3 „Begriffsbestimmungen“ der ASR A1.8 sind Verkehrswege für den Fußgänger- oder Fahrzeugverkehr (personengesteuert oder automatisiert) oder für die Kombination aus beiden bestimmte Bereiche in Gebäuden oder im Freien auf dem Gelände eines Betriebes oder auf Baustellen. [...]Zu der von Ihren angesprochenen Schachtabdeckung gibt ...
Stand: 11.06.2024
Dialog: 43943
der ArbstättV findet sich unter der Nummer 6.3 Absatz 1 die Information, dass Bildschirme frei und leicht dreh- und neigbar sein, sowie über reflexionsarme Oberflächen verfügen, müssen. Bildschirme, die über reflektierende Oberflächen verfügen, dürfen nur dann betrieben werden, wenn dies aus zwingenden aufgabenbezogenen Gründen erforderlich ist. Die DGUV Information 215-410 "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze ...
Stand: 10.02.2017
Dialog: 13305
müssen ständig in den erforderlichen Abmessungen freigehalten werden. Können Notausgänge und Notausstiege von außen verstellt werden, müssen sie durch weitere Maßnahmen zur dauerhaften ständigen Freihaltung gesichert werden, z.B. durch Anbringung von Abstandsbügeln für Fahrzeuge oder mittels dauerhafter Markierung der freizuhaltenden Bodenfläche.[…](8) Am Ende eines Fluchtweges muss der Bereich in Freien bzw ...
Stand: 06.06.2024
Dialog: 19574
. - geeignete Heizeinrichtungen, - Schutz des Arbeitsplatzes gegen Wind, Nässe und Kälte, - Aufwärmpausen / Begrenzung der Arbeitszeit - entsprechende, durch den Arbeitgeber zur Verfügung gestellte, Schutzkleidung bzw. eine Kombination daraus sein . Die Norm DIN 33403-5 kann lediglich eine erste Orientierung liefern, da sie für Kälteexposition in Räumen und nicht für Arbeiten im Freien gilt. Grund hierfür ...
Stand: 09.10.2015
Dialog: 7115
Transportmittel, die im öffentlichen Verkehr eingesetzt werden, sind - mit Ausnahme des Nichtraucherschutzes und der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung- vom Anwendungsbereich der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ausgenommen (§ 1 Abs. 2 ArbStättV). Bei der weitgehenden Ausklammerung von Transportmitteln im öffentlichen Verkehr ist der Verordnungsgeber davon ausgegangen, dass verke ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 14468
Die Montage und die spätere Nutzung von Gerüsten ist in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der zugehörigen TRBS 2121 Teil 1 geregelt. Hier werden keine Anforderungen an eine bestimmte Berufsausbildung gestellt, sondern Fachkundigkeit und Qualifizierung gefordert.Beim Auf- und Abbau von Gerüsten sind auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen, d ...
Stand: 02.06.2023
Dialog: 43779
Für den Bau und die Ausstattung von Kindergärten gibt es diverse Regelungen und Vorschriften (Landesbauordnung, Arbeitsstättenverordnung, Regelwerk der Unfallversicherungsträger UVVen). Besonders relevant sind z.B.: - UVV Kindertageseinrichtungen GUV-V S2 - Regel Kindertageseinrichtungen BG/GUV-SR S2 - Information Erste Hilfe in Kindertageseinrichtungen GUV-SI 8066 - Information Sicherheit förde ...
Stand: 25.09.2015
Dialog: 13181
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt nicht für die von Ihnen beschriebenen Privatwohnungen. Gemäß § 2 Abs.1 ArbStättV sind Arbeitsstätten: "1. Arbeitsräume oder andere Orte in Gebäuden auf dem Gelände eines Betriebes, 2. Orte im Freien auf dem Gelände eines Betriebes, 3. Orte auf Baustellen" Privatwohnungen befinden sich nicht auf dem Gelände eines Betriebes und sind somit ...
Stand: 30.12.2016
Dialog: 19322