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Ist die unter Punkt 5 (1) der ASR A1.5 genannte Schutzmaßnahme (Anschrägung bei > 2 cm) als Grenzwert für Stolperkanten für den Außenbereich zu verstehen?

KomNet Dialog 43943

Stand: 11.06.2024

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Arbeitsplatz- und Arbeitsstättenbeschaffenheit > Fußböden

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Frage:

Eine für das Gewicht von LKWs bemessene Schachtabdeckung eines unterirdischen Regenauffangbeckens auf einem Tankstellengelände eines Betriebes, die, wenn nicht betrieben, sowohl von LKWs überfahren wird, als auch von Fußgängern dort überlaufen wird, bzw. Betriebspersonal an dieser Stelle vorbeiläuft, besitzt eine ca. 4 cm hohe Aufkantung des Deckels. Laut aktueller ASR 1.5 ist unter ebenen Bedingungen in Räumen ein Höhenunterschied von 4 mm als Stolperstelle bezeichnet. Ist die unter Punkt 5 (1) der ASR A1.5 genannte Schutzmaßnahme (Anschrägung bei > 2 cm) als Grenzwert für Stolperkanten für den Außenbereich zu verstehen?

Antwort:

Der Anwendungsbereich der ASR A 1.5 "Fußböden" gilt für das Einrichten und Betreiben von Fußböden in Arbeitsstätten.

Der von Ihnen beschriebene Schachtdeckel befindet sich im Außengelände der Arbeitsstätte. Somit ist die ASR A1.5 nicht anwendbar.

Die von Ihnen dargestellte Situation betrifft viel mehr einen Verkehrsweg.

Die Anforderungen, die an Verkehrswege gestellt werden, geben in Verbindung mit der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) die ASR A1.8 „Verkehrswege" wieder.

Nach Abschnitt 3 „Begriffsbestimmungen“ der ASR A1.8 sind Verkehrswege für den Fußgänger- oder Fahrzeugverkehr (personengesteuert oder automatisiert) oder für die Kombination aus beiden bestimmte Bereiche in Gebäuden oder im Freien auf dem Gelände eines Betriebes oder auf Baustellen. [...]

Zu der von Ihren angesprochenen Schachtabdeckung gibt es entsprechende Vorgaben unter dem Abschnitt 4.1 „Allgemeines“.

Dort wird vorgegeben, dass Verkehrswege eine ebene und trittsichere Oberfläche aufweisen müssen, um Gefährdungen durch z. B. Stolpern, Umstürzen oder Wegrutschen zu vermeiden.

Einbauten (z. B. Schachtabdeckungen, Roste, Abläufe) sind bündig in die Verkehrswege einzupassen. Der Oberflächenbelag ist den maximalen Beanspruchungen, z. B. durch Schleifen, Rollen, Druck, Stoß und Schlag sowie der Verkehrsbelastung, entsprechend zu wählen.

Fazit:

Die Schachtabdeckung ist so herzurichten, dass eine ebene und trittsichere Oberfläche gewährleistet wird.