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Gibt es Vorschriften, die für ein Lager in einem Kfz-Betrieb eine Lüftung vorschreiben?

KomNet Dialog 3657

Stand: 11.12.2018

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Raumklima, Lüftung > Lüftung, Lüftungsanlagen

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Frage:

Gibt es irgendwelche Vorschriften, die für ein Lager in einem Kfz-Betrieb eine Lüftung (technisch oder auch natürlich) vorschreiben. Im Lager werden Teile gelagert, die Ausdünstungen haben (z.B. Gummiteile, Reifen etc.). Brennbare Flüssigkeiten werden nicht in der Menge gelagert, so dass ein ehemals sog. VbF-Raum erforderlich wäre. Ansonsten nur Teile, die für einen Kfz-Betrieb üblich sind und auch nur in üblichen Mengen.

Antwort:

Nach Punkt 4.7.1 der DGUV Regel 109-009 "Fahrzeug-Instandhaltung" müssen Arbeitsplätze (auch Lagerbereiche) 

"so eingerichtet sein, dass die Atemluft der Versicherten (Arbeitnehmer) von brennbaren und gesundheitsgefährlichen Gasen, Dämpfen, Stäuben und Rauchen freigehalten wird durch

1. Absaugung im Entstehungsbereich,

2. technische Lüftung,

3. freie (natürliche) Lüftung oder

4. eine Kombination aus vorgenannten Einrichtungen."


Arbeitsräume müssen grundsätzlich den Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) entsprechen (Raumtemperaturen, Belichtung, Lüftung, etc.). In umschlossenen Arbeitsräumen muss unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren, der körperlichen Beanspruchung und der Anzahl der Beschäftigten sowie der sonstigen anwesenden Personen ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft vorhanden sein (Nummer 3.6 Anhang zur Arbeitsstättenverordnung).


Kriterium für die Auswahl einer geeigneten Lüftung ist unseres Erachtens im wesentlichen die Menge und Art der gelagerten Stoffe sowie die Aufenthaltsdauer im Lager. Weitere Hilfe zur Auslegung von Lüftungsanlagen gibt die DGUV Regel 109-002 "Arbeitsplatzlüftung - Lufttechnische Maßnahmen".


Hinweis:

Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk wird unter www.dguv.de/publikationen angeboten.