Inhaltsbereich

KomNet-Wissensdatenbank

Dürfen vor Notausgängen Löschwasserrückhaltebarrieren dauerhaft gesteckt bleiben? Die Barrieren sind ca. 20 cm hoch.

KomNet Dialog 19574

Stand: 03.08.2018

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Arbeitsplatz- und Arbeitsstättenbeschaffenheit > Notausgänge, Türen und Tore im Verlauf von Fluchtwegen

Favorit

Frage:

Dürfen vor Notausgängen Löschwasserrückhaltebarrieren dauerhaft gesteckt bleiben? Die Barrieren sind ca. 20 cm hoch.

Antwort:

Nein!


In § 4 Absatz 4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist bereits die Forderung erhoben, dass Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freighalten werden müssen.


In den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), speziell in der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan", Punkt 4 "Allgemeines" heißt es:

   (1) ...

   (2) Fluchtwege, Notausgänge und Notausstiege müssen ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzt werden    können.

   (3) ..."


Im Kommentar von Herbrüggen und Hahn zu "Die neue Arbeitsstättenverordnung" wird u. a. zu "Fluchtwege und Notausgänge" aufgeführt, dass diese frei von Hindernissen bleiben und auf möglichst kurzem Weg ins Freie oder in einen gesicherten Bereich führen müssen.


Die von Ihnen beschriebene "Löschwasserrückhaltebarriere" ist ein solches Hindernis und darf demzufolge nicht dauerhaft vor Notausgängen installiert sein.


Hinweis:

Die Praxis zeigt, dass im Brandfall auch kleinere Hindernisse im Fluchtweg bei den in Panik "flüchtenden" Menschen lebensbedrohliche Situationen herbeiführen.