Inhaltsbereich

KomNet-Wissensdatenbank

Gibt es eine rechtliche Grundlage, aus der hervorgeht, dass PC-Monitore höhenverstellbar sein müssen?

KomNet Dialog 13305

Stand: 10.02.2017

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Bildschirmarbeit > Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen

Favorit

Frage:

Gibt es eine rechtliche Grundlage, aus der hervorgeht, dass PC-Monitore höhenverstellbar sein müssen? Meiner Meinung nach müssen sie nur drehbar und neigbar sein.

Antwort:

Der Arbeitgeber hat grundsätzlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung unter Beteiligung des Fachkraft für Arbeitssicherheit und des Betriebsarztes die Gefährdungen für seine Beschäftigten zu ermitteln und daraus resultierend die erforderlichen Arbeitschutzmaßnahmen festzulegen (vergl. § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit § 3 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)).

Im Anhang der ArbstättV findet sich unter der Nummer 6.3 Absatz 1 die Information, dass Bildschirme frei und leicht dreh- und neigbar sein, sowie über reflexionsarme Oberflächen verfügen, müssen. Bildschirme, die über reflektierende Oberflächen verfügen, dürfen nur dann betrieben werden, wenn dies aus zwingenden aufgabenbezogenen Gründen erforderlich ist.

Die DGUV Information 215-410 "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze - Leitfaden für die Gestaltung" trifft unter Ziffer 7.2.1 konkretere Aussagen zu Bildschirmen. In Bezug auf die Blicklinie des Auges auf den Bildschirm wird empfohlen, dass diese um ca. 35o aus der Waagerechten abgesenkt sein soll, um ermüdende und möglicherweise gesundheitsschädliche Körperhaltungen zu vermeiden und optimale Sehbedingungen zu erreichen (Abbildung 21).

Zusammenfassend bleibt festzustellen, dass es zwar keine rechtliche Grundlage gibt, dass PC-Monitore höhenverstellbar sein müssen, dass eine Höhenverstellung aber zur Erfüllung der individuellen ergonomischen Anforderungen sinnvoll ist.

Hinweis:
Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk wird unter www.dguv.de/publikationen angeboten.