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Welche Anforderungen sind zu beachten, wenn ein Betrieb einen Betriebskindergarten einrichten will?

KomNet Dialog 13181

Stand: 25.09.2015

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Gestaltung von Arbeitsplätzen > Schulen, Kindergärten

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Frage:

Welche Anforderungen sind zu beachten, wenn ein Betrieb einen Betriebskindergarten einrichten will? - Versicherungsschutz der Mitarbeiter (BG des Arbeitsgebers oder BGW), - Versicherungsschutz der Kinder (welche BG bzw. Unfallkasse, in dem Fall UKBW), - welche Anforderungen sind an die Einrichtungen zu stellen (insbeosndere Integration in ein bestehendes Bestandsgebäude)?

Antwort:

Für den Bau und die Ausstattung von Kindergärten gibt es diverse Regelungen und Vorschriften (Landesbauordnung, Arbeitsstättenverordnung, Regelwerk der Unfallversicherungsträger UVVen). 

Besonders relevant sind z.B.:
- UVV Kindertageseinrichtungen GUV-V S2
- Regel Kindertageseinrichtungen BG/GUV-SR S2
- Information Erste Hilfe in Kindertageseinrichtungen  GUV-SI 8066
- Information Sicherheit fördern im Kindergarten GUV-SI 8045
- Information Wahrnehmungs- und Bewegungsförderung in Kindertageseinrichtungen GUV-SI 8072 

Für Spielplatzgeräte und Außenflächen sind unter anderem sind anzuwenden:
- DGUV Information 202-022 (bisher: GUV-SI 8017) "Außenspielflächen und Spielplatzgeräte"
- DGUV Information 202-019 (bisher: GUV-SI 8014) "Naturnahe Spielräume"
- DGUV Information 202-023 (bisher: GUV-SI 8018) "Giftpflanzen - Beschauen, nicht kauen"
- Norm "Spielplatzgeräte", DIN EN 1176 Teil 1-7 
- Norm "Stoßdämpfende Spielplatzböden," DIN EN 1177

Die Regeln und Informationen können Sie unter http://publikationen.dguv.de/ einsehen. Normen kömnnen Sie über den beuth-Verlag (www.beuth.de) kostenpflichtig beziehen. Vergleiche auch das interaktive Angebot unter http://www.sichere-kita.de.

In Bezug auf den Versicherungsschutz bitten wir Sie, sich direkt an Ihren zuständigen Unfallversicherungsträger zu wenden.