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Welche Anforderungen sind bei der Einrichtung eines Betriebskindergartens zu beachten?
KomNet Dialog 13181
Stand: 20.08.2025
Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Gestaltung von Arbeitsplätzen > Schulen, Kindergärten
Frage:
Welche Anforderungen sind zu beachten, wenn ein Betrieb einen Betriebskindergarten einrichten will? - Versicherungsschutz der Mitarbeiter (BG des Arbeitsgebers oder BGW), - Versicherungsschutz der Kinder (welche BG bzw. Unfallkasse, in dem Fall UKBW), - welche Anforderungen sind an die Einrichtungen zu stellen (insbesondere Integration in ein bestehendes Bestandsgebäude)?
Antwort:
Für den Bau und die Ausstattung von Kindergärten gibt es diverse Regelungen und Vorschriften (z.B. Landesbauordnung, Arbeitsstättenverordnung, Regelwerk und Informationsmaterial der Unfallversicherungsträger ...). Besonders relevant sind z.B.:
- DGUV Regel 102-601 - Branche Kindertageseinrichtung
- DGUV Vorschrift 82 - Kindertageseinrichtungen
- DGUV Information 202-089 - Erste Hilfe in Kindertageseinrichtungen
- DGUV Information 202-062 - Wahrnehmungs- und Bewegungsförderung in Kindertageseinrichtungen
- Fachinformation Sicherheit und Gesundheit von Kindern in der Kindertagesbetreuung
Für Spielplatzgeräte und Außenflächen sind z. B. anzuwenden:
- DGUV Information 202-022 - Außenspielflächen und Spielplatzgeräte
- DGUV Information 202-023 - Giftpflanzen. Beschauen, nicht kauen
- Norm "Spielplatzgeräte", DIN EN 1176 Teil 1-7
- Norm "Stoßdämpfende Spielplatzböden," DIN EN 1177
Normen können über den DIN Media Verlag kostenpflichtig bezogen werden.
Auf das interaktive Angebot "Sichere Kita" möchten wir hinweisen.
Zu Fragen des Versicherungsschutzes wenden Sie sich bitte direkt an den zuständigen Unfallversicherungsträger. Baurechtliche Fragen sollten mit der zuständigen Baubehörde gekärt werden.