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Müssen Verkäuferinnen auf dem Wochenmarkt bei minus 15 °C arbeiten und wenn ja, wieviele Stunden?

KomNet Dialog 7115

Stand: 09.10.2015

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Gestaltung von Arbeitsplätzen > Arbeitsplätze im Freien

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Frage:

Müssen Verkäuferinnen auf dem Wochenmarkt bei minus 15 °C arbeiten und wenn ja, wieviele Stunden?

Antwort:

Die Regelungen der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- können hier nicht angewendet werden, da die ArbStättV nach § 1 Abs. 2 nicht für Arbeitsstätten im Marktgewerbe (z.B. auf Wochenmärkten oder Jahrmärkten) gilt.
Auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- sind jedoch entsprechende Maßnahmen durch den Arbeitgeber festzulegen.

Mögliche Maßnahmen können z. B.
- geeignete Heizeinrichtungen,
- Schutz des Arbeitsplatzes gegen Wind, Nässe und Kälte,
- Aufwärmpausen / Begrenzung der Arbeitszeit
- entsprechende, durch den Arbeitgeber zur Verfügung gestellte, Schutzkleidung
bzw. eine Kombination daraus sein .

Die Norm DIN 33403-5 kann lediglich eine erste Orientierung liefern, da sie für Kälteexposition in Räumen und nicht für Arbeiten im Freien gilt. Grund hierfür ist, dass weder Luftgeschwindigkeit, Luftfeuchte noch Nässe berücksichtigt werden. Eine konkrete Begrenzung der Arbeitszeit ist in den Vorschriften nicht vorgesehen und war auch in der inzwischen aufgehobenen Winterarbeitsschutzverordnung nicht vorgegeben. Die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes sind natürlich zu berücksichtigen.
Zur Auswahl der geeigneten Maßnahmen sollte der Arbeitgeber die Unterstützung seines Betriebsarztes/Arbeitsmediziners in Anspruch nehmen.

Hinweise:
Arbeitsschutzvorschriften sowie weitere Rechtsvorschriften können Sie unter www.gaa.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16032 aufrufen.
 
Normen können kostenpflichtig über den Beuth Verlag bezogen werden.