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und auf Baustellen mit wenigen Beschäftigten sind Waschgelegenheiten ausreichend. Waschräume sinda) in der Nähe von Arbeitsräumen und sichtgeschützt einzurichten,b) so zu bemessen, dass die Beschäftigten sich den hygienischen Erfordernissen entsprechend und ungehindert reinigen können; dazu müssen fließendes warmes und kaltes Wasser, Mittel zum Reinigen und gegebenenfalls zum Desinfizieren sowie zum Abtrocknen ...
Stand: 19.01.2021
Dialog: 25781
Soweit ersichtlich, werden die anstehenden Reinigungsarbeiten der Dachflächen nicht auf einer Baustelle im Sinne der Baustellenverordnung (BaustellV) ausgeführt. Insofern ist eine „Anzeige“ (Vorankündigung?) sowie die Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans nicht erforderlich.Die mit den Reinigungsarbeiten verbundenen Gefährdungen, u. a. Absturzgefahren und der Umgang ...
Stand: 16.01.2024
Dialog: 6580
werden müssen:"...Diese sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen. Bei Arbeiten im Freien und auf Baustellen mit wenigen Beschäftigten sind Waschgelegenheiten ausreichend. Waschräume sind a) in der Nähe von Arbeitsräumen und sichtgeschützt einzurichten,b) so zu bemessen, dass die Beschäftigten sich den hygienischen Erfordernissen entsprechend und ungehindert ...
Stand: 26.03.2025
Dialog: 14525
im Freien und auf Baustellen mit wenigen Beschäftigten sind Waschgelegenheiten ausreichend. Waschräume sind a) in der Nähe von Arbeitsräumen und sichtgeschützt einzurichten, b) so zu bemessen, dass die Beschäftigten sich den hygienischen Erfordernissen entsprechend und ungehindert reinigen können; dazu müssen fließendes warmes und kaltes Wasser, Mittel zum Reinigen und gegebenenfalls zum Desinfizieren ...
Stand: 08.08.2017
Dialog: 5538
– Waschräume zur Verfügung zu stellen. Diese sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen. Bei Arbeiten im Freien und auf Baustellen mit wenigen Beschäftigten sind Waschgelegenheiten ausreichend. Waschräume sind a) in der Nähe von Arbeitsräumen und sichtgeschützt einzurichten,b) so zu bemessen, dass die Beschäftigten sich den hygienischen Erfordernissen ...
Stand: 22.08.2017
Dialog: 12816
befinden und zu denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben (§ 2 Abs. 1 Nr. 2 ArbStättV). Hierzu führt die Kommentierung "Arbeitsstätten" Opfermann, Streit, Tannenhauer, ISBN 978-3-7719-1448-6, aus: "Orte im Freien sind nach der Definition des § 2 Abs. 1 ArbStättV dann Arbeitsstätten, wenn sich die Orte auf dem Gelände eines Betriebes oder einer Baustelle befinden und zur Nutzung ...
Stand: 12.07.2017
Dialog: 12100
Anzahl von Toilettenbecken und Handwaschgelegenheiten zur Verfügung zu stellen. Sie müssen sich sowohl in der Nähe der Arbeitsräume als auch in der Nähe von Kantinen, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Wasch- und Umkleideräumen befinden. Bei Arbeiten im Freien und auf Baustellen mit wenigen Beschäftigten sind mobile, anschlussfreie Toilettenkabinen in der Nähe der Arbeitsplätze ausreichend.Konkretisiert ...
Stand: 09.01.2022
Dialog: 4857
Anzahl von Toilettenbecken und Handwaschgelegenheiten zur Verfügung zu stellen. Sie müssen sich sowohl in der Nähe der Arbeitsräume als auch in der Nähe von Kantinen, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Wasch- und Umkleideräumen befinden. Bei Arbeiten im Freien und auf Baustellen mit wenigen Beschäftigten sind mobile, anschlussfreie Toilettenkabinen in der Nähe der Arbeitsplätze ausreichend.Konkretisiert ...
Stand: 28.04.2023
Dialog: 43525
. Sie müssen sich sowohl in der Nähe der Arbeitsräume als auch in der Nähe von Kantinen, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Wasch- und Umkleideräumen befinden. Bei Arbeiten im Freien und auf Baustellen mit wenigen Beschäftigten sind mobile, anschlussfreie Toilettenkabinen in der Nähe der Arbeitsplätze ausreichend. Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR ...
Stand: 09.01.2018
Dialog: 22777
, einer ausreichenden Anzahl von Toilettenbecken und Handwaschgelegenheiten zur Verfügung zu stellen. Sie müssen sich sowohl in der Nähe der Arbeitsräume als auch in der Nähe von Kantinen, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Wasch- und Umkleideräumen befinden. Bei Arbeiten im Freien und auf Baustellen mit wenigen Beschäftigten sind mobile, anschlussfreie Toilettenkabinen in der Nähe der Arbeitsplätze ausreichend ...
Stand: 09.01.2018
Dialog: 6695
zur Verfügung zu stellen. Sie müssen sich sowohl in der Nähe der Arbeitsräume als auch in der Nähe von Kantinen, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Wasch- und Umkleideräumen befinden. Bei Arbeiten im Freien und auf Baustellen mit wenigen Beschäftigten sind mobile, anschlussfreie Toilettenkabinen in der Nähe der Arbeitsplätze ausreichend." Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV ...
Stand: 04.01.2017
Dialog: 11814
für Fluchtwege (Nummer 2.3)."Für Verkehrswege auf Baustellen gilt zudem:"Werden Beförderungsmittel auf Verkehrswegen verwendet, so müssen für andere, den Verkehrsweg nutzende Personen ein ausreichender Sicherheitsabstand oder geeignete Schutzvorrichtungen vorgesehen werden. Die Wege müssen regelmäßig überprüft und gewartet werden." (Anhang Nummer 5.2 Abs. 4 ArbStättV).Für den innerbetrieblichen Fußgänger ...
Stand: 20.09.2024
Dialog: 13607
(ASR) zu berücksichtigen. Ansonsten gelten für das Gerüst die nachfolgend beschriebenen Anforderungen. Im Regelfall sind Gerüste temporär zu verwendende, vorübergehend errichtete Konstruktionen mit veränderlichen Maßen. Sie werden auf Baustellen aus Systembauteilen zu Arbeitsplattformen, Traggerüsten für Montage- oder Schalungsarbeiten, zu Schutzgerüsten oder Verkehrswegen zusammengesetzt ...
Stand: 23.09.2024
Dialog: 43451
Beschränkung erstreckt sich nunmehr auf den Begriff “Arbeitsräume“, in welchen Arbeitsplätze „dauerhaft“ eingerichtet sein müssen. Der neue zeitunabhängige Arbeitsplatzbegriff regelt, dass beispielsweise Bauarbeiter auch bei kurzzeitigen Tätigkeiten auf der Baustelle in den Geltungsbereich der Arbeitsstättenverordnung fallen.Es ist unerheblich, ob die Arbeitsaufgabe durchgehend von nem Beschäftigten erledigt ...
Stand: 30.12.2022
Dialog: 1871
Mit § 8 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" wird der Arbeitgeber bei der Ausführung einer "gefährlichen Arbeit" verpflichtet, über die allgemeinen Schutzmaßnahmen hinaus für geeignete technische oder organisatorische Schutzmaßnahmen zu sorgen sowie eine zuverlässige und mit der Arbeit vertraute Person mit der Aufsicht zu betrauen. Für welche Arbeitsbereiche weitergehende Maßnahmen getrof ...
Stand: 12.01.2024
Dialog: 5265
Arbeit tätig sind.Arbeitsstätten sind:1. Arbeitsräume oder andere Orte in Gebäuden auf dem Gelände eines Betriebes,2. Orte im Freien auf dem Gelände eines Betriebes,3. Orte auf Baustellen,sofern sie zur Nutzung für Arbeitsplätze vorgesehen sind.Jeder Arbeitgeber hat für seine Beschäftigten eine Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG und § 3 ArbStättV durchzuführen.Bei der Beurteilung ...
Stand: 24.11.2022
Dialog: 43720
. Siehe auch: TRBA 220 "Sicherheit und Gesundheit bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in abwassertechnischen Anlagen".Maßnahmen zur Absturzsicherung können der ASR A2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen" entnommen werden.Bei Arbeitsplätzen auf Baustellen an und über Wasser müssen nach DGUV Vorschrift 38 "Bauarbeiten" § 9 Absatz 2 ...
Stand: 17.01.2024
Dialog: 6015
, einer ausreichenden Anzahl von Toilettenbecken und Handwaschgelegenheiten zur Verfügung zu stellen. Sie müssen sich sowohl in der Nähe der Arbeitsräume als auch in der Nähe von Kantinen, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Wasch- und Umkleideräumen befinden. Bei Arbeiten im Freien und auf Baustellen mit wenigen Beschäftigten sind mobile, anschlussfreie Toilettenkabinen in der Nähe der Arbeitsplätze ...
Stand: 07.12.2022
Dialog: 15101
„Notrufmöglichkeiten für allein arbeitende Personen“. Bei Tätigkeiten außerhalb von Betrieben und Baustellen kann z. B. auf Mobiltelefone oder auf öffentliche Meldeeinrichtungen zurückgegriffen werden." ...
Stand: 16.05.2017
Dialog: 4277
, ist eine Ausnahme, wie Sie z.B. bei Sanitärcontainern auf Baustellen gilt, nicht möglich. Hier sind die Grundsätze des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) maßgebend, denn nach § 4 Allgemeine Grundsätze hat der Arbeitgeber Gefahren an ihrer Quelle zu bekämpfen und dabei den Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen. ...
Stand: 07.05.2018
Dialog: 42277