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zum Beispiel eine Absprache hinsichtlich der zu stellenden Feuerlöscher, muss jeder Arbeitgeber seinen Bereich ausreichend ausstatten. Anhaltepunkte für den Umfang finden sich in der ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände".Brandschutzbegehungen sind keine zwingende Anforderung, sondern eine Möglichkeit für den Arbeitgeber, sich davon zu überzeugen, dass alle notwendigen Maßnahmen zum Brandschutz ergriffen wurden ...
Stand: 25.03.2020
Dialog: 4554
Für Ihre Frage ist die ASR A1.8 "Verkehrswege", Abschnitt 4.6.2 Abs. 3 einschlägig. Dort steht:"[…] Im Allgemeinen darf der Abstand von der Standfläche bis zum untersten Steigeisen bei Steigeisengängen höchstens einen Steigeisenabstand, abweichend davon in Schächten zwei Steigeisenabstände, betragen. Die Steigeisenabstände dürfen maximal 333 mm betragen. Der lotrechte Abstand zwischen oberstem ...
Stand: 11.11.2024
Dialog: 27572
sein sollen (siehe Punkt 5.3 ASR A2.2 - Maßnahmen gegen Brände). Auf die BGN-Arbeitssicherheitsinformation (ASI) 9.30 - Brandschutz im Kleinbetrieb weisen wir hin. Dort wird auch ein Mustercheckliste zur Überprüfung des betrieblichen Brandschutzes angeboten.Es ist inzwischen allgemein geübte Praxis, dass Feuerlöscher an exponierten Stellen über Notfallschlüsselkästen entnommen werden können. Diese Regelung ...
Stand: 05.10.2023
Dialog: 5428
) Nicht selbsttätige Feuerlöscheinrichtungen müssen als solche dauerhaft gekennzeichnet, leicht zu erreichen und zu handhaben sein. (3) Selbsttätig wirkende Feuerlöscheinrichtungen müssen mit Warneinrichtungen ausgerüstet sein, wenn bei ihrem Einsatz Gefahren für die Beschäftigten auftreten können."Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR ...
Stand: 14.05.2018
Dialog: 42291
und Orientierungssystemen, die von den Beschäftigten mit Behinderungen benutzt werden.In der Technischen Regel für Arbeitsstätten - Barrierefrei Gestaltung von Arbeitsstätten - ASR V3a.2 wird dies konkretisiert.Die barrierefreie Gestaltung der Arbeitsstätte ergibt sich immer dann, wenn Menschen mit Behinderungen beschäftigt werden. In der Gefährdungsbeurteilung für die barrierefreie Gestaltung der Arbeitsstätte ...
Stand: 28.06.2022
Dialog: 29621
92/58/EWG finden sich auch die eingangs erwähnten Farbkombinationen. Etwas unglücklich ist hier zu nennen, dass das Muster in schwarz und weiß abgebildet ist. Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung". Hier möchten wir insbesondere den Punkt 5.2 Sicherheitsmarkierungen ...
Stand: 19.07.2017
Dialog: 29816
Nutzung zu ermöglichen. Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A4.1 "Sanitärraume". Unter dem Punkt 7.4 werden Informationen zur Ausstattung eines Umkleideraumes gegeben. Unter dem Punkt 7.2 "Bereitstellung" ist u. a. folgendes nachzulesen: "(1) Umkleideräume sind zur Verfügung zu stellen, wenn das Tragen besonderer ...
Stand: 08.08.2017
Dialog: 3564
der Beleuchtung sind störende Blendungen, Reflexionen oder Spiegelungen auf dem Bildschirm und den sonstigen Arbeitsmitteln zu vermeiden." Erläuterungen und Konkretisierungen zu diesen grundsätzlichen Anforderungen werden in der DGUV Information 215-410 "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze - Leitfaden für die Gestaltung" unter Ziffer 8.4.2 "Beleuchtung" gegeben. Dort wird u.a. eine Begrenzung der Direktblendung ...
Stand: 27.02.2024
Dialog: 16048
- Leitfaden für die Gestaltung" trifft unter Ziffer 7.2.1 konkretere Aussagen zu Bildschirmen. In Bezug auf die Blicklinie des Auges auf den Bildschirm wird empfohlen, dass diese um ca. 35o aus der Waagerechten abgesenkt sein soll, um ermüdende und möglicherweise gesundheitsschädliche Körperhaltungen zu vermeiden und optimale Sehbedingungen zu erreichen (Abbildung 21). Zusammenfassend bleibt festzustellen ...
Stand: 10.02.2017
Dialog: 13305
die Definition unter dem Abschnitt 3.1 der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge":"Fluchtwege sind Verkehrswege, an die besondere Anforderungen zu stellen sind und die der selbstständigen Flucht aus einem möglichen Gefahrenbereich und in der Regel zugleich der Rettung von Personen dienen.Der Fluchtweg beginnt an allen Orten in der Arbeitsstätte, zu denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben ...
Stand: 16.04.2024
Dialog: 12835
In der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" ist unter Abschnitt 7 Abs. 3 folgende Regelung getroffen:"Bei elektrischen Verriegelungseinrichtungen von Türen und Toren muss die Verriegelung mit einem Notfalltaster sicher freigegeben werden können. Bei Stromausfall müssen diese Verriegelungseinrichtungen selbsttätig freigegeben werden. Die Verriegelungseinrichtungen müssen den "Technischen ...
Stand: 08.11.2024
Dialog: 14328
für Arbeitsstätten "Beleuchtung und Sichtverbindung" (ASR A 3.4).Unter Absatz 8 Absatz 1 wir dazu ausgeführt:"Bereiche von Arbeitsstätten, in denen die Beschäftigten bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung Gefährdungen für Sicherheit und Gesundheit ausgesetzt sind, müssen eine ausreichende Sicherheitsbeleuchtung haben. Solche Bereiche sind im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln. Das können z. B ...
Stand: 03.04.2024
Dialog: 3354
/ Pangert, Erläuterungen zu den ASR, GMBl. Nr. 46 vom 5.9.2013 S. 919, geändert durch GMBl. Nr. 22 vom 5.7.2017 S. 401)Ein Fluchtweg durch einen Umkleideraum bzw. Duschraum scheidet somit aus. ...
Stand: 18.11.2024
Dialog: 44041
Nein, dies ist nicht möglich.Die Möglichkeit der Verringerung bezieht sich nur auf auf den Fall, dass die Absturzhöhe nicht mehr als 12 m beträgt.In der ASR A2.1 ist unter dem Punkt 5.1 Absatz 2 folgendes nachzulesen:"Die Umwehrungen müssen mindestens 1,00 m hoch sein. Die Höhe der Umwehrungen darf bei Brüstungen bis auf 0,80 m verringert werden, wenn die Tiefe der Umwehrung mindestens 0,20 m ...
Stand: 16.08.2018
Dialog: 42412
Gemeinschaften veröffentlichten Fassung nach Ablauf der in der Änderungs- oder Anpassungsrichtlinie festgelegten Umsetzungsfrist. Die geänderte Fassung kann bereits ab Inkrafttreten der Änderungs- oder Anpassungsrichtlinie angewendet werden.(3) (weggefallen)"Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A1.3 "Sicherheits ...
Stand: 03.03.2021
Dialog: 43293
jeder Beschäftigte seine Kleidung aufbewahren kann.Kleiderschränke für Arbeitskleidung und Schutzkleidung sind von Kleiderschränken für persönliche Kleidung und Gegenstände zu trennen, wenn die Umstände dies erfordern."Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A4.1 "Sanitärräume".Unter dem Punkt 7.2 ist zur Bereitstellung ...
Stand: 11.05.2023
Dialog: 4973
) ist der Stand der Technik bei Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu berücksichtigen.Zwar geht aus Punkt 2 Abs. 2 der ASR A 2.1 hervor, dass diese ASR nicht für das Betreiben von Arbeitsplätzen auf Arbeitsmitteln gilt, da dies der Regelungsbereich der BetrSichV ist, jedoch wird hier unter Punkt 4.1 Abs. 4 eine Gefährdung durch Absturz definiert. Eine Gefährdung durch Absturz liegt demnach bei einer Absturzhöhe ...
Stand: 12.03.2025
Dialog: 42667
Anforderungen zur Ausstattung von Arbeitsstätten werden durch die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) getroffen. Danach sind den Arbeitnehmern Sitzgelegenheiten zur Verfügung zu stellen, wenn die Arbeit ganz oder teilweise sitzend verrichtet werden kann (Ziffer 3.3 Anhang der ArbStättV). Schulungsräume mit PC-Ausstattung gelten als Bildschirmarbeitsplätze und müssen auch den Anforderungen ...
Stand: 10.07.2023
Dialog: 13948
(Nummer 1.8 Anhang ArbStättV).Fluchtwege und Notausgänge müssen sich in Anzahl, Anordnung und Abmessung ebenfalls nach der Nutzung, der Einrichtung und den Abmessungen der Arbeitsstätte sowie nach der höchstmöglichen Anzahl der dort anwesenden Personen richten (Nummer 2.3 Anhang ArbStättV). In der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" sind unter Abschnitt 5 Absatz 6 lichte Mindestbreiten für Türen ...
Stand: 10.06.2025
Dialog: 4853
bei der Planung zu ermöglichen. (ArbStättV § 3a i.V.m. ASR A1.8 und DGUV Information 208-032, sowie DIN EN 14329 Kapitel 4.1). Dies resultiert aus der höheren Absturzgefahr und der erhöhten körperlichen Anstrengung bei Steigleitern gegenüber einer Treppe. Eine Treppe ist aus diesem Grund immer einer Leiter vorzuziehen.Für bestehende Anlagen ist vom Arbeitgeber anhand der Gefährdungsbeurteilung laut § 5 ...
Stand: 13.03.2021
Dialog: 43335