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KomNet-Wissensdatenbank

Dürfen Feuerlöscher zum Schutz vor Vandalismus in geschlossenen Kästen mit Notfallschlüsselkasten aufgestellt werden?

KomNet Dialog 5428

Stand: 05.10.2023

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Brandschutz > Feuerlöscher, Feuerlöschanlagen

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Frage:

In unserer Bildungsstätte wurden in der Vergangenheit die Feuerlöscher (in Fluren und Werkstätten) wiederholt durch Lehrgangsteilnehmer beschädigt (Entfernung der Verplombung). Um diesen Beschädigungen vorzubeugen, wurden Feuerlöscher an exponierten Standorten in rote, an der Wand hängende verschließbare `Blechkästen` gehängt. Um eine ungehinderte Zugänglichkeit im Notfall trotzdem zu gewährleisten, sind diese Kästen mit einem Schauglas mit dahinter hängenden Schlüssel (Prinzip Notfallschlüsselkasten) versehen. Steht diese Verfahrensweise (hat sich übrigens bewährt) in irgendeinem Widerspruch zu weiteren/anderen bestehenden Regelungen bzw. Anforderungen?

Antwort:

In den einschlägigen Regelwerken wird gefordert, dass Arbeitsstätten mit Feuerlöschern auszurüsten sind. Im Gegensatz zur ungehinderten Benutzung von Notausgängen sind die Anforderungen an die Zugänglichkeit von Feuerlöschern dahingehend festgelegt, dass diese gut sichtbar und im Brandfall leicht zugänglich angebracht sein müssen sowie vor Beschädigung und Witterungseinflüssen geschützt sein sollen (siehe Punkt 5.3 ASR A2.2 - Maßnahmen gegen Brände). Siehe zur Aufstellung auch die VBG-Checkliste.


Es ist inzwischen allgemein geübte Praxis, dass Feuerlöscher an exponierten Stellen über Notfallschlüsselkästen entnommen werden können. Diese Regelung widerspricht nicht den Vorgaben in den arbeitsschutzrechtlichen Regelwerken.

 

Hinweis:

Einige Brandschutz-Dienststellen fordern mindestens den Einsatz von leicht brechenden und nicht grob spliternden ESG-Scheiben vor den Schlüsseln, teilweise auch das Anbringen von speziellen Hämmerchen. Es ist daher empfehlenswert vorab Rücksprache mit der Brandschutz-Dienststelle zu halten.