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KomNet-Wissensdatenbank

Welche Anforderungen werden an die Nottaste einer elektrische Verriegelung von Fluchttüren gestellt?

KomNet Dialog 14328

Stand: 07.08.2018

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Arbeitsplatz- und Arbeitsstättenbeschaffenheit > Notausgänge, Türen und Tore im Verlauf von Fluchtwegen

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Frage:

Fluchttüren dürfen elektrisch verriegelt werden, wenn sie durch Betätigen einer Nottaste freigeschaltet werden. Wie weit von der Tür entfernt und auf welcher Seite der Tür (Gehflügel, Standflügel) darf die Nottaste bei zweiflügeligen Fluchttüren angebracht werden?

Antwort:

In der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan" ist unter Ziffer 6 Abs. 4 "Ausführung" folgende Regelung getroffen:

Verschließbare Türen und Tore im Verlauf von Fluchtwegen müssen jederzeit von innen ohne besondere Hilfsmittel leicht zu öffnen sein. Dies ist gewährleistet, wenn sie mit besonderen mechanischen Entriegelungseinrichtungen, die mittels Betätigungselementen, wie z.B. Türdrücker, Panikstange, Paniktreibriegel oder Stoßplatte, ein leichtes Öffnen in Fluchtrichtung jederzeit ermöglichen, oder mit bauordnungsrechtlich zugelassenen elektrischen Verriegelungssystemen ausgestattet sind. Bei elektrischen Verriegelungssystemen übernimmt die Not-Auf-Taste die Funktion der o. g. mechanischen Entriegelungseinrichtung. Bei Stromausfall müssen elektrische Verriegelungssysteme von Türen im Verlauf von Fluchtwegen selbstständig entriegeln.

Näheres dazu ist der EltVTR - "Richtlinie über elektrische Verriegelungssysteme von Türen in Rettungswegen" zu entnehmen (siehe dazu auch DGUV Information 208-010 "Verschlüsse von Türen in Notausgängen" ).


Bezüglich der Nottaste wird dort u.a. ausgeführt, dass das elektrische Verriegelungssystem mit einer Nottaste nach Abschnitt 3.3 in unmittelbarer Türnähe oder auf dem Türblatt ausgestattet und so beschaffen sein muss, dass der Anschluss einer automatischen Sicherheitseinrichtung zur Notentriegelung möglich ist.


Der Taster muss entsprechend der EltVTR ausgeführt und gekennzeichnet sein. Der Begriff "unmittelbare Türnähe" wird nicht näher definiert, Es dürfte sich hierbei aber um den Griffbereich flüchtender Personen vor der Tür handeln.