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Im Arbeitsstättenrecht ist von Fluchtwegen die Rede. Was ist aus den Rettungswegen geworden?
KomNet Dialog 12835
Stand: 16.04.2024
Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Arbeitsplatz- und Arbeitsstättenbeschaffenheit > Flucht- und Rettungsplan, Sonstiges zu Fluchtwegen
Frage:
Im Arbeitsstättenrecht ist von Fluchtwegen die Rede. Was ist aus den Rettungswegen geworden?
Antwort:
Grundsätzlich sind hier zwei verschiedenen Rechtsgebiete zu betrachten. Zum einen das Arbeitsschutzrecht, mit den Fluchtwegen und zum anderen das Baurecht, mit den Rettungswegen. Zu der Thematik des Baurechts bieten wir keine Beratung an. Hierzu wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Baubehörde.
Wie eingangs erwähnt, handelt es sich im Arbeitsschutzrecht um Fluchtwege. Siehe hierzu die Definition unter dem Abschnitt 3.1 der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge":
"Fluchtwege sind Verkehrswege, an die besondere Anforderungen zu stellen sind und die der selbstständigen Flucht aus einem möglichen Gefahrenbereich und in der Regel zugleich der Rettung von Personen dienen.
Der Fluchtweg beginnt an allen Orten in der Arbeitsstätte, zu denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben oder sich bei der Nutzung von Neben-, Sanitär-, Kantinen-, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Erste-Hilfe-Räumen und Unterkünften aufhalten.
Außentreppen, begehbare Dachflächen oder offene Gänge können Teil eines Fluchtweges sein.
Hinweis:
Fluchtwege im Sinne dieser Regel sind auch die im Bauordnungsrecht definierten Rettungswege, sofern sie selbstständig begangen werden können."