KomNet-Wissensdatenbank
Im neuen Arbeitsstättenrecht ist nur noch von Fluchtwegen die Rede. Was ist aus den Rettungswegen geworden?
KomNet Dialog 12835
Stand: 03.04.2017
Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Arbeitsplatz- und Arbeitsstättenbeschaffenheit > Flucht- und Rettungsplan, Sonstiges zu Fluchtwegen
Frage:
Im neuen Arbeitsstättenrecht ist nur noch von Fluchtwegen die Rede. Was ist aus den Rettungswegen geworden?
Antwort:
Die Beantwortung Ihrer Frage ergibt sich aus der Begriffsdefinition für Fluchtwege in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.3 (Ziff. 3.1):
"Fluchtwege sind Verkehrswege, an die besondere Anforderungen zu stellen sind und die der Flucht aus einem möglichen Gefährdungsbereich und in der Regel zugleich der Rettung von Personen dienen. Fluchtwege führen ins Freie oder in einen gesicherten Bereich. Fluchtwege im Sinne dieser Regel sind auch die im Bauordnungsrecht definierten Rettungswege, sofern sie selbstständig begangen werden können."