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Rettungsweg und eine Sicherheitsbeleuchtung notwendig sind. Bezüglich der Frage, ob das fehlende Tageslicht eine Beeinträchtigung des Wohlbefindes oder gar eine Gesundheitsgefährdung darstellt, sollte ein Betriebsarzt an der Gefährdungsbeurteilung beteiligt werden. ...
Stand: 30.12.2016
Dialog: 16442
zum Beispiel eine Absprache hinsichtlich der zu stellenden Feuerlöscher, muss jeder Arbeitgeber seinen Bereich ausreichend ausstatten. Anhaltepunkte für den Umfang finden sich in der ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände".Brandschutzbegehungen sind keine zwingende Anforderung, sondern eine Möglichkeit für den Arbeitgeber, sich davon zu überzeugen, dass alle notwendigen Maßnahmen zum Brandschutz ergriffen wurden ...
Stand: 25.03.2020
Dialog: 4554
Bei der Beschaffung von Sehhilfen/Bildschirmbrillen sind zwei Fälle zu unterscheiden:1. die Beschäftigten benötigen auf Grund des Ergebnisses der arbeitsmedizinischen Untersuchung eine spezielle Sehhilfe (Bildschirmbrille), die für die Tätigkeit am Bildschirm notwendig ist. Hierbei hat der Arbeitgeber die spezielle Sehhilfe durch Kostenübernahme im erforderlichen Umfang bereitzustellen ...
Stand: 15.08.2023
Dialog: 14007
Ja, Alleinarbeit ist nicht verboten, auch nicht während der Spät- oder Nachtstunden. Soll ein Arbeitnehmer an einer Arbeitsstätte allein beschäftigt werden, ist jedoch eine besondere Gefährdungsbeurteilung (§ 5 des Arbeitsschutzgesetzes) für diese Arbeit notwendig. In dieser Gefährdungsbeurteilung müssen besondere Maßnahmen festgelegt werden, damit die Pflichten des Unternehmers ...
Stand: 05.11.2015
Dialog: 5974
Ja, da Sicherheitszeichen gemäß den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) A1.3 und A2.3 mindestens den Anforderungen der Klasse C nach der DIN 67510-1 entsprechen müssen.Nach der ASR A1.3 Punkt 5.1 Absatz 7 gilt Folgendes:"(7) Ist eine Sicherheitsbeleuchtung nicht vorhanden, muss die Erkennbarkeit der notwendigen Rettungs- und Brandschutzzeichen durch Verwendung von langnachleuchtenden ...
Stand: 05.11.2024
Dialog: 44021
- und Rettungspläne sind in den Bereichen der Arbeitsstätte, für die sie nach Abschnitt 10 Absatz 1 zu erstellen sind, an geeigneten Stellen auszuhängen. Geeignete Stellen sind beispielsweise Bereiche in Fluchtwegen, an denen sich häufiger Personen aufhalten z. B. vor Aufzugsanlagen, in Eingangsbereichen, vor Zugängen zu Treppen, an Kreuzungspunkten von Verkehrswegen. Flucht- und Rettungspläne müssen – bezogen ...
Stand: 23.01.2023
Dialog: 14521
Untersuchung als erforderlich, so ist diese zu ermöglichen. § 5 Abs. 2 gilt entsprechend für Sehbeschwerden. Den Beschäftigten sind im erforderlichen Umfang spezielle Sehhilfen für ihre Arbeit an Bildschirmgeräten zur Verfügung zu stellen, wenn Ergebnis der Angebotsvorsorge ist, dass spezielle Sehhilfen notwendig und normale Sehhilfen nicht geeignet sind;"Nach § 2 Absatz 6 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV ...
Stand: 26.04.2021
Dialog: 43268
für Sehbeschwerden. Den Beschäftigten sind im erforderlichen Umfang spezielle Sehhilfen für ihre Arbeit an Bildschirmgeräten zur Verfügung zu stellen, wenn Ergebnis der Angebotsvorsorge ist, dass spezielle Sehhilfen notwendig und normale Sehhilfen nicht geeignet sind;"Eine nähere Defintion, was unter einer Sehhilfe zu verstehen ist, findet sich in der ArbMedVV nicht. Jedoch werden in allen uns bekannten ...
Stand: 20.02.2019
Dialog: 30887
Diese Vorgehensweise ist ausreichend.Auch das Amt für Arbeitsschutz, Hamburg, nutzt bei Temperaturmessungen die Daten der Behörde für Umwelt und Energie oder des Deutschen Wetterdienstes zur Bestimmung der Außenlufttemperatur und des Temperaturverlaufes der Außenluft über den Tag. ...
Stand: 07.06.2018
Dialog: 42318
Generell gilt, dass Arbeitsplätze und Verkehrswege, bei denen eine Absturzgefahr für Beschäftigte oder die Gefahr des Herabfallens von Gegenständen besteht, mit Schutzvorrichtungen versehen sein müssen, die verhindern, dass Beschäftigte abstürzen oder durch herabfallende Gegenstände verletzt werden können. Sind aufgrund der Eigenart des Arbeitsplatzes oder der durchzuführenden Arbeiten Schutzvorri ...
Stand: 08.06.2021
Dialog: 21903
anzuwenden.Gleichwohl sind für Arbeitsstätten die Gefährdungen zu ermitteln und die notwendigen Schutzmaßnahmen zu berücksichtigen (§3 ArbStättV - Gefährdungsbeurteilung).Nach Nummer 2.3 des Anhangs zur ArbStättV müssen Fluchtwege und Notausgängea) sich in Anzahl, Anordnung und Abmessung nach der Nutzung, der Einrichtung und den Abmessungen der Arbeitsstätte sowie nach der höchstmöglichen Anzahl der dort anwesenden ...
Stand: 14.05.2024
Dialog: 20794
Wird ein Arbeitnehmer an einer Arbeitsstätte allein beschäftigt, ist eine besondere Gefährdungsbeurteilung (§ 5 des Arbeitsschutzgesetzes) für diese Arbeit notwendig. In dieser Gefährdungsbeurteilung müssen besondere Maßnahmen festgelegt werden, damit die Pflichten des Unternehmers zur Sicherstellung der Ersten Hilfe im Notfall erfüllt werden (§§ 24 und 25 der DGUV Vorschrift 1 "Grundlagen ...
Stand: 05.11.2015
Dialog: 6678
der Erstellung geltenden Rechtsvorschriften entsprochen haben. Allerdings kann auch bei bestehenden Gebäuden eine Anpassung an neue Vorschriften verlangt werden, wenn „dies im Einzelfall wegen der Sicherheit für Leben oder Gesundheit erforderlich ist“ (§ 87 Abs. 1 BauO NRW). Ob im Einzelfall eine Anpassung notwendig ist, entscheidet die örtlich zuständige Bauaufsichtsbehörde. Auf die grundsätzlich Pflicht ...
Stand: 11.09.2015
Dialog: 4281
Bei welchen Änderungen ein Flucht- und Rettungsplan anzupassen ist, wurde durch den Gesetzgeber nicht eindeutig geregelt. Hier besteht ein gewisser Handlungsspielraum.Nach der ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" Punkt 6 (2) müssen Flucht- und Rettungspläne graphische Darstellungen enthalten über"1. den Gebäudegrundriss oder Teile davon,2. den Verlauf der Hauptfluchtwege,3. d ...
Stand: 30.10.2024
Dialog: 20357
Sie haben korrekt recherchiert. Betreffend der notwendigen Angaben in Flucht- und Rettungsplänen verweist die ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" in Abschnitt 10 Abs. 2 auf die ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung". In dieser wird in Abschnitt 6 vorgegeben, dass Flucht- und Rettungspläne u.a. graphische Darstellungen über "die Lage der Erste-Hilfe-Einrichtungen" enthalten ...
Stand: 18.10.2024
Dialog: 43930
"Anforderungen an die Kennzeichnung von Hauptfluchtwegen" Absatz wird ausgeführt, dass "in Räumen, in denen der Fluchtweg eindeutig und jederzeit erkennbar ist, ist keine Sicherheitskennzeichnung erforderlich, z.B. in Einzelbüros mit nur einer Tür."Somit muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung beurteilt werden, inwiefern eine Kennzeichnung der Labortür als Tür im Verlauf eines Fluchtweges notwendig ist. Dazu ...
Stand: 10.07.2024
Dialog: 29738
Maßnahmen notwendig, um die erforderliche Sicherheit für die Beschäftigten im Gefahrenfall zu gewährleisten.Grundsätzlich müssen sich Fluchtwege und Notausgänge gemäß Nummer 2.3 des Anhangs zur ArbStättV unter anderem in Anzahl, Anordnung und Abmessung nach der Nutzung, der Einrichtung und den Abmessungen der Arbeitsstätte sowie nach der höchstmöglichen Anzahl der dort anwesenden Personen richten ...
Stand: 05.06.2024
Dialog: 20701
Informationen können dem Abschnitt 5.4 "Bestimmungen für das Stapeln mithilfe von Ladungsträgern" der DGUV Information 208-061 entnommen werden.Im Einzelfall kann die Standsicherheit nur durch aufwendige Berechnungen überprüft werden (siehe Anhang 1 DGUV Information 208-061).Weiter muss für Lagergeräte eine Betriebsanleitung des Herstellers vorliegen, welche für die Aufstellung und den Betrieb notwendige ...
Stand: 27.08.2024
Dialog: 42417
Die Forderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) werden in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) konkretisiert, hier insbesondere in der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge". Dort heißt es unter dem Abschnitt 10 u. a.:"(1) Der Arbeitgeber hat Flucht- und Rettungspläne für die Bereiche von Arbeitsstätten zu erstellen, in denen die Lage, die Ausdehnung oder die Art der Benutzung d ...
Stand: 16.04.2024
Dialog: 23875
-Werkstatt und im übrigen Betrieb gilt die Betriebssicherheitsverordnung.Der Arbeitgeber hat bei der Verwendung von Arbeitsmitteln die auftretenden Gefährdungen zu beurteilen (Gefährdungsbeurteilung) und daraus notwendige und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten.In die Beurteilung sind alle Gefährdungen einzubeziehen, die von der Verwendung von Arbeitsmitteln ausgehen, und zwar vonden Arbeitsmitteln selbst ...
Stand: 27.03.2019
Dialog: 42654