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Stellen bifokale oder multifokale Kontaktlinsen spezielle Sehhilfen für den Bildschirmarbeitsplatz im Sinne des Gesetzes dar?

KomNet Dialog 30887

Stand: 20.02.2019

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Bildschirmarbeit > Bildschirmbrillen

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Frage:

Stellen bifokale oder multifokale Kontaktlinsen (ggf. unter bestimmten Voraussetzungen) spezielle Sehhilfen für den Bildschirmarbeitsplatz im Sinne des Gesetzes dar?

Antwort:

In Teil 4 Absatz 2 Nummer 1 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) heißt es:


"Tätigkeiten an Bildschirmgeräten

Die Angebotsvorsorge enthält das Angebot auf eine angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens. Erweist sich auf Grund der Angebotsvorsorge eine augenärztliche Untersuchung als erforderlich, so ist diese zu ermöglichen. § 5 Abs. 2 gilt entsprechend für Sehbeschwerden. Den Beschäftigten sind im erforderlichen Umfang spezielle Sehhilfen für ihre Arbeit an Bildschirmgeräten zur Verfügung zu stellen, wenn Ergebnis der Angebotsvorsorge ist, dass spezielle Sehhilfen notwendig und normale Sehhilfen nicht geeignet sind;"


Eine nähere Defintion, was unter einer Sehhilfe zu verstehen ist, findet sich in der ArbMedVV nicht. Jedoch werden in allen uns bekannten Publikationen, wie z. B. der DGUV Information 250-008 "Sehhilfen am Bildschirmarbeitsplatz; Hilfen für die Verordnung von speziellen Sehhilfen an Bildschirmarbeitsplätzen" oder dem Faltblatt "Sehhilfen am Bildschirmarbeitsplatz" der VBG, die Kontaktlinsen nicht erwähnt, sondern es wird nur auf Brillen eingegangen. Deswegen sind unserer Einschätzung nach die genannten Kontaktlinsen nicht als spezielle Sehhilfe anzusehen.


Hinweis

Auf die Informationen unter https://www.ergo-online.de/ergonomie-und-gesundheit/gesundheit-und-vorsorge/artikel/vorsorge-augen/ möchten wir hinweisen.