Inhaltsbereich

KomNet-Wissensdatenbank

Darf ich in der Spätschicht allein an einer CNC-Maschine arbeiten?

KomNet Dialog 5974

Stand: 05.11.2015

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Gestaltung von Arbeitsplätzen > Einzelarbeitsplätze, Alleinarbeit

Favorit

Frage:

Darf ich in der Spätschicht allein an einer CNC-Maschine arbeiten?

Antwort:

Ja, Alleinarbeit ist nicht verboten, auch nicht während der Spät- oder Nachtstunden.

Soll ein Arbeitnehmer an einer Arbeitsstätte allein beschäftigt werden, ist jedoch eine besondere Gefährdungsbeurteilung (§ 5 des Arbeitsschutzgesetzes) für diese Arbeit notwendig. In dieser Gefährdungsbeurteilung müssen besondere Maßnahmen festgelegt werden, damit die Pflichten des Unternehmers zur Sicherstellung der Ersten Hilfe im Notfall erfüllt werden (§ 24 der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention"). Insbesondere muss gewährleistet sein, dass nach einem Unfall unverzüglich Erste Hilfe geleistet und eine erforderliche ärztliche Versorgung veranlasst wird. Bei geringer Gefährdungslage kann es ausreichen, dass der allein arbeitende Mitarbeiter telefonisch Hilfe anfordern kann. Es kann aber auch erforderlich sein - wenn beispielsweise auch Arbeiten an elektrischen Anlagen anfallen -, dass der Beschäftigte mit einem lageabhängigen Notsignalsystem ausgestattet wird.

Bei der Gefährdungsbeurteilung sollte unbedingt die Sicherheitsfachkraft und der Betriebsarzt eingebunden werden. An Hand der Gefährdungsbeurteilung müssen die nachts allein beschäftigten Personen dann über die besonderen Gefahren und die erforderlichen Maßnahmen unterwiesen werden.

Das berufsgenossenschaftliche Vorschriften- und Regelwerk finden Sie über die Seiten der DGUV: www.dguv.de/publikationen