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KomNet-Wissensdatenbank

Muss die Kennzeichnung von Feuerlöschern aus langnachleuchtendem Material sein?

KomNet Dialog 6507

Stand: 15.09.2019

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Brandschutz > Feuerlöscher, Feuerlöschanlagen

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Frage:

Muss die Kennzeichnung (Piktogramme) von Feuerlöschern aus langnachleuchtendem Material sein oder kann man auch die `einfache` Variante wählen?

Antwort:

Kennzeichnung auf dem Feuerlöscher:

Tragbare Feuerlöscher sind entsprechend den Bestimmungen der DIN EN 3 Teil 7 zu kennzeichnen. In Abschnitt 16 ist festgelegt, welche Kennzeichnung anzubringen ist. Hierzu gehört auch das Anbringen von Piktogrammen unter den in der DIN EN 3 Teil 7 Abschnitt 16 festgelegten Bedingungen (Normen können kostenpflichtig beim Beuth-Verlag erworben werden oder in den Normauslegestellen, z.B. Universitäten, IHK usw., von Berechtigten eingesehen werden).


Kennzeichnung der Örtlichkeit in Verkehrs- und Fluchtwegen (Brandschutzzeichen):

Ist eine Sicherheitsbeleuchtung nicht erforderlich, muss auf Fluchtwegen bzw. Rettungswegen die Erkennbarkeit der dort notwendigen Rettungs- und Brandschutzzeichen durch Verwendung von langnachleuchtenden Materialien auch bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung für eine bestimmte Zeit erhalten bleiben. Hierbei ist auf eine ausreichende Anregung der langnachleuchtenden Produkte zu achten (Kapitel 5 der ASR A 1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung").