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Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG), gelten Unfallverhütungsvorschriften für „Unternehmer" und „Versicherte" (weiter Geltungsbereich, § 1 der DGUV Vorschrift 1). Kinder, Schüler und Studierende während des Besuchs der Einrichtung sowie ehrenamtlich Tätige etc. werden zwar als „Versicherte" vom Schutzbereich des Rechts der Unfallversicherung (SGB VII) erfasst, im Regelfall nicht jedoch in den Geltungsbereich ...
Stand: 18.08.2020
Dialog: 43255
Grundsätzlich gilt für die Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV der weite fachliche Anwendungsbereich des Arbeitsschutzgesetzes - ArbSchG, da sie auf Grundlage des § 18 ArbSchG erlassen worden ist. Das heißt, dass sie gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 ArbSchG prinzipiell in allen Tätigkeitsbereichen gilt: in der Privatwirtschaft (Gewerbe, Handel, Landwirtschaft, freie Berufe usw.), im gesamten öffentlichen ...
Stand: 09.09.2021
Dialog: 8179
Der beschriebene Sachverhalt ist aus hiesiger Sicht keine Frage der Prioritätensetzung zwischen Gesundheitsschutz des Beschäftigten und der Intimsphäre eines pflegebedürftigen Menschen.Aus Sicht des Arbeitsschutzes ist zunächst einmal festzustellen, dass ein Arbeitsplatz im ambulanten Pflegedienst nicht im Geltungsbereich der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) liegt. Somit greifen ...
Stand: 18.06.2025
Dialog: 1131
Zur Qualifikation für Personen, die nach § 10 Abs. 2 des Arbeitsschutzgesetzes für Aufgaben der Brandbekämpfung und/oder Evakuierung benannt sind, existieren keine erläuternden Arbeitsschutzvorschriften. Extern angebotene Schulungen, die ein ausreichendes Wissen vermitteln, dauern in der Regel weniger als einen Tag. Die Qualifikation kann jedoch auch durch eine interne Unterweisung, die z. B ...
Stand: 10.09.2019
Dialog: 2365
Grundsätzlich gilt die Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- in allen Arbeitsstätten auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, in denen das Arbeitsschutzgesetz gilt. Ausnahmen, die sich aus dem Arbeitschutzgesetz -ArbSchG- ergeben: Die Arbeitsstättenverordnung gilt demnach nicht für den Arbeitsschutz von Hausangestellten in privaten Haushalten und nicht für den Arbeitsschutz von Beschäftigten ...
Stand: 13.09.2016
Dialog: 4528
der Unfallversicherungsträger greifen dieses Thema nicht auf. Gemäß der Kommentierung zu den Rechtsvorschriften und dem "eingeschränkten" Geltungsbereich der Arbeitsstättenverordnung können die Pausen auch in der Lok genommen werden, sofern jegliche Arbeit unterbleibt. Hierbei ist noch die Frage der Toilettenbenutzung zu regeln. Es wäre auch möglich und besser, die Pause sowie den Toilettengang in einem Bahnhof, Restaurant ...
Stand: 24.05.2022
Dialog: 11156
der Maschine erforderlich ist. In diesen Fällen beschränkt sich die „Bildschirmdarstellung auf die Wiedergabe der Eingabewerte und der im Produktionsvorgang anfallenden technischen Daten. […] Die Verwendung des Bildschirms ist entweder von untergeordneter Bedeutung oder nur von kurzer Dauer. Dagegen fallen alle Formen intensiver Bildschirmarbeit in den Geltungsbereich der Richtlinie 90/270/EWG“ (EuGH ...
Stand: 21.05.2024
Dialog: 1144
Beschränkung erstreckt sich nunmehr auf den Begriff “Arbeitsräume“, in welchen Arbeitsplätze „dauerhaft“ eingerichtet sein müssen. Der neue zeitunabhängige Arbeitsplatzbegriff regelt, dass beispielsweise Bauarbeiter auch bei kurzzeitigen Tätigkeiten auf der Baustelle in den Geltungsbereich der Arbeitsstättenverordnung fallen.Es ist unerheblich, ob die Arbeitsaufgabe durchgehend von nem Beschäftigten erledigt ...
Stand: 30.12.2022
Dialog: 1871
Für die Überwachung des Arbeitsschutzes nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen [u. a. Arbeitsstättensverordnung (ArbStättV)] sind in Nordrhein-Westfalen die Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierungen zuständig. In anderen Bundesländern sind es die dortigen Arbeitsschutzverwaltungen (z.B. Gewerbeaufsichtsamt etc.).Die Nichterfüllung ...
Stand: 08.02.2023
Dialog: 1235
auch auf solche betrieblichen Arbeitsplätze auszudehnen, die in eine Privatwohnung ausgelagert sind; dies entspricht nicht der Zielsetzung der Verordnung und auch nicht dem Willen des Verordnungsgebers." Die Tätigkeit der Sozialarbeiter und des anderen Betreuungspersonales unterliegt allerdings dem Arbeitsschutzgesetz, wenn diese als Arbeitnehmer und nicht freiberuflich oder ehrenamtlich tätig ...
Stand: 12.07.2017
Dialog: 13059
Für Ausbildungswerkstätten, in denen Auszubildende tätig werden, ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sowie dem zugehörigen Regelwerk anzuwenden (nicht abschließend). Die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten sind Beschäftigte im Sinne von § 2 Abs ...
Stand: 13.07.2017
Dialog: 13364
erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen, im Arbeitsschutzgesetz. Selbst in Fällen, in denen die Arbeitsstättenverordnung nicht gelten würde, müsste der Arbeitgeber die angesprochenen Maßnahmen im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes durchführen. Arbeitsschutzvorschriften sowie weitere Rechtsvorschriften können Sie unter www.gaa.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16032 aufrufen. ...
Stand: 07.12.2015
Dialog: 13895
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, für bestimmte Tätigkeiten geeignete persönliche Schutzausrüstung (PSA) zur Verfügung zu stellen. Dies kann bei Arbeiten im Aussenbereich bedeuten, dass für eine geeignete Kopfbedeckung oder hautabdeckende luftige Kleidung zu sorgen ist.Im § 3 des Arbeitsschutzgesetzes -ArbSchG- werden die Grundpflichten des Arbeitgebers genannt. Daraus ist abzuleiten ...
Stand: 22.07.2024
Dialog: 11472
Grundsätzlich sind auch in einer Justizvollzugsanstalt die arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften anzuwenden. Für die Beschäftigten JVA ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) anwendbar. Weiterhin handelt es sich um Arbeitsstätten im Sinne der Arbeitsstättenverordnung. Demzufolge muss der Arbeitgeber / Dienststellenleiter die Anwendung des § 5 Abs. 1 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV ...
Stand: 27.03.2024
Dialog: 6278
Gemäß § 3 des Arbeitsschutzgesetzes gehört es zu den Grundpflichten des Arbeitgebers, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Welche konkreten Maßnahmen erforderlich sind, hat er nach § 5 Arbeitsschutzgesetz durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten ...
Stand: 13.11.2015
Dialog: 2111
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) fordert vom Arbeitgeber, entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Dabei hat er der Anwesenheit anderer Personen Rechnung zu tragen. Er hat auch dafür zu sorgen, dass im Notfall die erforderlichen ...
Stand: 30.08.2023
Dialog: 24166
definitionsgemäß keine Arbeitsstätten. Jedoch hat der Arbeitgeber nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) eine Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG) für die Beschäftigten durchzuführen. Hierbei hat er die mit der Arbeit der Beschäftigten verbundenen Gefährdungen zu ermitteln. Hierunter fallen auch die Tätigkeiten in den Privatwohnungen. Nach dem ArbSchG ist der Arbeitgeber verpflichtet, die erforderlichen ...
Stand: 30.12.2016
Dialog: 19322
Das Unterweisen von Beschäftigten - auch in Belangen des Brandschutzes - ist grundsätzlich eine Pflicht des Arbeitgebers. Diese Verpflichtung ergibt sich aus den Vorschriften der §§ 12 und 13 des Arbeitsschutzgesetzes - ArbSchG.Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet zudem den Arbeitgeber (§ 10 ArbSchG), entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten ...
Stand: 17.09.2015
Dialog: 12305
Grundsätzlich gilt für die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) der weite fachliche Anwendungsbereich des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), da sie auf Grundlage des § 18 ArbSchG erlassen worden ist. Das heißt, dass sie gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 ArbSchG prinzipiell in allen Tätigkeitsbereichen gilt: in der Privatwirtschaft (Gewerbe, Handel, Landwirtschaft, freie Berufe usw.), im gesamten öffentlichen ...
Stand: 20.06.2017
Dialog: 8472
Die ausgelagerten Bezirksdienstbüros einer Polizeibehörde fallen unter den Regelungsbereich der Arbeitsstättenverordnung. Der Anwendungsbereich der Arbeitsstättenverordnung erstreckt sich, mit einzelnen Ausnahmen, auf alle Arbeitsstätten die dem Rechtsbereich des Arbeitsschutzgesetzes unterliegen. Ein Bezirksdienstbüro ist eine Organisationseinheit der Polizeiverwaltung. Hierbei ...
Stand: 18.07.2017
Dialog: 13426