Inhaltsbereich

KomNet-Wissensdatenbank

Ist der Arbeitgeber verpflichtet, Mitarbeitern, die 8 Stunden täglich im Vermessungsaußendienst tätig sind, Sonnenschutzcreme zur Verfügung zu stellen?

KomNet Dialog 11472

Stand: 17.07.2023

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Gestaltung von Arbeitsplätzen > Arbeitsplätze im Freien

Favorit

Frage:

Ist der Arbeitgeber verpflichtet, Mitarbeitern, die 8 Stunden täglich im Vermessungsaußendienst tätig sind, Sonnenschutzcreme zur Verfügung zu stellen?

Antwort:

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, für bestimmte Tätigkeiten geeignete persönliche Schutzausrüstung (PSA) zur Verfügung zu stellen. Dies kann bei Arbeiten im Aussenbereich bedeuten, dass für eine geeignete Kopfbedeckung oder hautabdeckende luftige Kleidung zu sorgen ist.

Im § 3 des Arbeitsschutzgesetzes -ArbSchG- werden die Grundpflichten des Arbeitgebers genannt. Daraus ist abzuleiten, dass er Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen hat, die die Sicherheit der Gesundheit der Beschäftigten betrifft.

Die Beschäftigten sind zu unterweisen. In der Gefährdungsbeurteilung sind die Arbeitsplätze im Freien zu beurteilen und entsprechende Maßnahmen zu benennen. Siehe dazu die Informationen zum "Schutz vor UV-Strahlung der Sonne" der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.

 

In den FAQs zum Thema Sonnenstrahlung führt die BG ETEM aus:

19) Welche Maßnahmen sind bei Arbeiten mit Exposition gegenüber natürlicher UV-Strahlung zu ergreifen?

Bei Arbeiten unter der Sonne sind gemäß Gefährdungsbeurteilung technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen haben immer Vorrang vor persönlichen Schutzmaßnahmen.

20) Sind UV-Schutzmittel vom Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen?

UV-Schutzmittel sind als ergänzende Maßnahme zur Minimierung der Gefährdungen durch UV-Strahlung zu betrachten. Sie sind daher nach § 2 Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (DGUV Vorschrift 1) in Verbindung mit § 3 Arbeitsschutzgesetz vom Arbeitgeber für die betroffenen Beschäftigten zur Verfügung zu stellen. Die Kosten für Maßnahmen nach § 3 Abs. 3 Arbeitsschutzgesetz dürfen den Beschäftigten nicht auferlegt werden. UV-Schutzmittel müssen daher von dem Unternehmer grundsätzlich kostenlos zur Verfügung gestellt werden.


Hinweis:

Auf die weiteren Informationen der DGUV zum Thema Sonnenschutz möchten wir hinweisen. Hier finden sich auch weitere Links zu dieser Thematik. Ebenso möchten wir auf die DGUV Information 203-085 "Arbeiten unter der Sonne" hinweisen.