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In der ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" finden sich folgende Definitionen:"3.1 Brandgefährdung liegt vor, wenn brennbare Stoffe vorhanden sind und die Möglichkeit für eine Brandentstehung besteht.3.2 Normale Brandgefährdung liegt vor, wenn die Wahrscheinlichkeit einer Brandentstehung, die Geschwindigkeit der Brandausbreitung, die dabei frei werdenden Stoffe und die damit verbundene Gefährdung für ...
Stand: 06.09.2022
Dialog: 13195
Eine pauschale Aussage ist uns vom Schreibtisch aus leider nicht möglich. Zunächst einmal handelt es sich bei dem beschriebenen Fahrzeug um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Hier ist insbesondere die Nummer 1 "Besondere Vorschriften für die Verwendung von mobilen, selbstfahrenden oder nicht selbstfahrenden, Arbeitsmitteln" des Anhang 1 zu beachten ...
Stand: 11.12.2018
Dialog: 42528
Gefährdungsbeurteilung wurde eine erhöhte Gefährdung für die allein arbeitende Person festgestellt und eine Meldeeinrichtung (hier: Personen-Notsignal-Anlage nach DGUV Regel 112-139 (bisher: BGR/GUV-R 139)) als Schutzmaßnahme ausgewählt. Bei allen Meldeeinrichtungen sollte gewährleistet sein, dass die Hilfeleistung innerhalb von weniger als 15 min. erfolgt. "Beträgt die Zeit bis zum Beginn von Hilfsmaßnahmen mehr ...
Stand: 05.11.2015
Dialog: 13574
Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht liegt die Verantwortung für den Arbeitsschutz gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) beim Arbeitgeber. Jeder Arbeitgeber trägt somit für seine Beschäftigten die grundsätzliche Verantwortung für die Erfüllung der sich aus den arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften ergebenden Anforderungen.Ein Gerüst ist ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung ...
Stand: 05.01.2024
Dialog: 12705
für die ortsveränderliche Verwendung, die nicht regelmäßig an einem Arbeitsplatz verwendet werden" Die allgemeinen Anforderungen des Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind jedoch für diese Arbeitsmittel (Smartphone) anzuwenden. Für die Smartphones der Beschäftigten im Innendienst gilt hingegen die ArbStättV, da Sie an einem Arbeitsplatz verwendet werden. Im Anhang ...
Stand: 27.03.2017
Dialog: 22731
und zu gelegentlich benutzten Betriebseinrichtungen, - Stellflächen für Arbeitsmittel, Einbauten und Einrichtungen, - Funktionsflächen für alle Betriebs- bzw. Benutzungszustände von Arbeitsmitteln, Einbauten und Einrichtungen und - Flächen für Sicherheitsabstände, soweit sie nicht bereits in den Stell- oder Funktionsflächen berücksichtigt sind. Beispiele für erforderliche Grundflächen von Arbeitsplätzen ...
Stand: 08.01.2025
Dialog: 42486
der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich ermitteln und festlegen. Die betriebliche Brandbekämpfung und Evakuierung ist eine notwendige Komponente zum Schutz Beschäftigter am Arbeitsplatz. Analog zur Ersten Hilfe sind nach § 10 Abs. 2 ArbSchG auch für den Brandfall / Evakuierungsfall Personen in ausreichender Anzahl zur Brandbekämpfung / Evakuierung zu benennen und zu unterweisen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung ...
Stand: 04.06.2025
Dialog: 24921
Vorschriften für bestimmte Arbeitsmittel" Nummer 3.2.6 hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, "dass Gerüste nur unter der Aufsicht einer fachkundigen Person und nach Unterweisung nach § 12 von fachlich hierfür geeigneten Beschäftigten auf-, ab- oder umgebaut werden. Die Unterweisung hat sich insbesondere zu erstrecken auf Informationen übera) den Plan für den Auf-, Ab- oder Umbau des betreffenden Gerüsts,b ...
Stand: 09.01.2024
Dialog: 18758
einer Veranstaltung verantwortlich. Der Betreiber ist verantwortlich für den sicheren Zustand seiner Veranstaltungs- und Produktionsstätte, der betrieblichen Einrichtungen und der bereitgestellten Arbeitsmittel. Und er muss die Verkehrssicherungspflichten erfüllen, die sich aus dem Betrieb der Veranstaltungsstätte ergeben. Aus dem Baurecht ergeben sich besondere Pflichten für den sicheren Zustand und Betrieb ...
Stand: 17.01.2019
Dialog: 10459
Ja, Alleinarbeit ist nicht verboten, auch nicht während der Spät- oder Nachtstunden. Soll ein Arbeitnehmer an einer Arbeitsstätte allein beschäftigt werden, ist jedoch eine besondere Gefährdungsbeurteilung (§ 5 des Arbeitsschutzgesetzes) für diese Arbeit notwendig. In dieser Gefährdungsbeurteilung müssen besondere Maßnahmen festgelegt werden, damit die Pflichten des Unternehmers ...
Stand: 05.11.2015
Dialog: 5974
- oder Teilzeitbeschäftigte tätig. Der Arbeitgeber trägt für die Gestaltung der Telearbeitsplätze und für die Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit dieser Beschäftigten am Arbeitsplatz die Verantwortung. Das schließt insbesondere die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel für die Bildschirmarbeit ein. In vielen Anfragen haben betroffene Arbeitgeber und Beschäftigte Handlungsbedarf hinsichtlich der Klarstellung ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 30563
Reinigungsarbeiten an PC's bestehen allerdings nicht. Insofern muss der Arbeitgeber mögliche Gefährdungen und erforderliche Maßnahmen auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung (§ 3 BetrSichV, § 3 ArbStättV) ermitteln und festlegen. Dabei soll er sich von der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem betriebsarzt beraten und unterstützen lassen. Vom Hersteller in der Betriebsanleitung gegebene Reinigungshinweise ...
Stand: 30.06.2016
Dialog: 16468
Wird ein Arbeitnehmer an einer Arbeitsstätte allein beschäftigt, ist eine besondere Gefährdungsbeurteilung (§ 5 des Arbeitsschutzgesetzes) für diese Arbeit notwendig. In dieser Gefährdungsbeurteilung müssen besondere Maßnahmen festgelegt werden, damit die Pflichten des Unternehmers zur Sicherstellung der Ersten Hilfe im Notfall erfüllt werden (§§ 24 und 25 der DGUV Vorschrift 1 "Grundlagen ...
Stand: 05.11.2015
Dialog: 6678
weitergehenden Maßnahmen getroffen werden müssen, muss letztlich die vom Arbeitgeber durchzuführende Gefährdungsbeurteilung ergeben. Zur Konkretisierung der Gefährdungsbeurteilung, wann in Bezug auf Alleinarbeit eine Gefährdung bzw. eine gefährliche Arbeit vorliegt, siehe die Ausführungen zum § 8 der DGUV Regel 100-001 "Grundsätze der Prävention".Speziell für Hubarbeitsbühnen ist die DGUV Information 208-019 ...
Stand: 30.09.2019
Dialog: 42859
. sind häufigere Bildschirmpausen zu vereinbaren und/oder Augengymnastik.Es wird empfohlen, die Situation zu überprüfen und die Arbeitsmittel ggf. zu optimieren: sehr gute Blickschutzfilter und Bildschirme mit hoher Leuchtdichte verwenden. ...
Stand: 14.08.2018
Dialog: 42403
monatlich durch den Betreiber und einmal jährlich durch den Sachkundigen). Grundlage von Maßnahmen des Arbeitsschutzes ist die Gefährdungsbeurteilung, hier Gefährdungsbeurteilung gemäß § 3 ArbStättV. Mit der Gefährdungsbeurteilung sind auch Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen festzulegen. ...
Stand: 25.03.2024
Dialog: 2219
" Absatz 1 ist dort nachzulesen:"(1) Wenn die Arbeitsaufgabe es erfordert, dass mehrere Softwareanwendungen gleichzeitig geöffnet sein müssen, z. B. bei Bildbearbeitungen, umfangreichen Textanwendungen oder Tabellenkalkulationen, ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu prüfen, ob ein großer Bildschirm oder mehrere Bildschirme nebeneinander notwendig sind. Bei der Verwendung von mehreren Bildschirmen ...
Stand: 25.01.2025
Dialog: 44063
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit die Pausen in einem Fahrzeug abzuhalten.Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt -bis auf den dortigen § 5 und 1.3 des Anhangs- nicht für Arbeitsstätten in Transportmitteln, sofern diese im öffentlichen Verkehr eingesetzt werden. Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) eigenverantwortlich ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 4364
, und technische Schutzmaßnahmen haben Vorrang vor individuellen Maßnahmen. Nach § 5 hat der Arbeitgeber durch eine Gefährdungsbeurteilung zur ermitteln, welche Gefährdungen für die Beschäftigten vorhanden sind und festzulegen, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind, um diese dann umzusetzen und auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen.Aufragende Bewehrungseisen haben in vielen Fällen ein hohes ...
Stand: 22.05.2024
Dialog: 43950
Die Technische Regel für Arbeitsstätten "Beleuchtung" (ASR A3.4) gibt den Stand der Technik im Sinne der §§ 3 und 3a der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- wieder. Wendet der Arbeitgeber diese technischen Regeln nicht an, so hat er mit anderen Lösungen die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz (in der Regel im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung nach § 3 ArbStättV) zu erreichen ...
Stand: 04.01.2016
Dialog: 15495