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KomNet-Wissensdatenbank

Müssen PC-Gehäuse in bestimmten Zeitabständen aus Gründen des vorbeugenden Brandschutzes gereinigt werden?

KomNet Dialog 16468

Stand: 30.06.2016

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Brandschutz > Organisatorischer Brandschutz

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Frage:

Gibt es eine Vorschrift/ oder ähnliches, die einem Unternehmen vorschreiben, dass die Gehäuse von PC's in bestimmten Zeitabständen gereinigt werden müssen, um Staub-Brückenbildungen vorzubeugen, die Brände etc. vorbeugen könnten?

Antwort:

Die Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV fordert allgemein, dass der Arbeitgeber dafür zu sorgen hat, dass Arbeitsstätten den hygienischen Erfordernissen entsprechend gereinigt werden. Verunreinigungen und Ablagerungen, die zu Gefährdungen führen können, sind unverzüglich zu beseitigen. (§ 4 Abs. 2 ArbStättV) 

Konkrete arbeitsschutzrechtliche Vorgaben hinsichtlich erforderlicher Reinigungsarbeiten an PC's bestehen allerdings nicht.
Insofern muss der Arbeitgeber mögliche Gefährdungen und erforderliche Maßnahmen auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung (§ 3 BetrSichV, § 3 ArbStättV) ermitteln und festlegen. Dabei soll er sich von der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem betriebsarzt beraten und unterstützen lassen.
Vom Hersteller in der Betriebsanleitung gegebene Reinigungshinweise sind in die Gefährdungsbeurteilung einzubeziehen. 

Auf die Informationen zum Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung unter www.gefaehrdungsbeurteilung.de weisen wir hin.