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KomNet-Wissensdatenbank

Was sind brandgefährdete Räumen im Sinne der ASR A2.3?

KomNet Dialog 13195

Stand: 26.06.2025

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Arbeitsplatz- und Arbeitsstättenbeschaffenheit > Verlauf, Abmessung und Anzahl von Fluchtwegen

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Frage:

In der ASR A2.3 ist bezüglich der Fluchtweglänge von "brandgefährdeten Räumen" die Rede. Was ist mit "brandgefährdeten Räumen" genau gemeint? Wo finde ich hierzu eine verbindliche Angabe? Diese wird im Rahmen von Umbaumassnahmen/Gefährdungsbeurteilung/Bauantrag benötigt. Es soll die Halle einer Behindertenwerkstatt umgebaut werden. Dort befindet sich eine Schreinerei, Verpackung, Betreuungsbereich mit Rollstuhlfahrern. Ca. 2.000 m² Grundfläche.

Antwort:

In der ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" finden sich folgende Definitionen:

"3.1 Brandgefährdung liegt vor, wenn brennbare Stoffe vorhanden sind und die Möglichkeit für eine Brandentstehung besteht.

3.2 Normale Brandgefährdung liegt vor, wenn die Wahrscheinlichkeit einer Brandentstehung, die Geschwindigkeit der Brandausbreitung, die dabei frei werdenden Stoffe und die damit verbundene Gefährdung für Personen, Umwelt und Sachwerte vergleichbar sind mit den Bedingungen bei einer Büronutzung.

3.3 Erhöhte Brandgefährdung liegt vor, wenn

- entzündbare bzw. oxidierende Stoffe oder Gemische vorhanden sind,

- die örtlichen und betrieblichen Verhältnisse für eine Brandentstehung günstig sind,

- in der Anfangsphase eines Brandes mit einer schnellen Brandausbreitung oder großen Rauchfreisetzung zu rechnen ist,

- Arbeiten mit einer Brandgefährdung durchgeführt werden (z. B. Schweißen, Brennschneiden, Trennschleifen, Löten) oder Verfahren angewendet werden, bei denen eine Brandgefährdung besteht (z. B. Farbspritzen, Flammarbeiten) oder

- erhöhte Gefährdungen vorliegen, z. B. durch selbsterhitzungsfähige Stoffe oder Gemische, Stoffe der Brandklassen D und F, brennbare Stäube, extrem oder leicht entzündbare Flüssigkeiten oder entzündbare Gase.

Hinweis: Die erhöhte Brandgefährdung im Sinne dieser ASR schließt die erhöhte und hohe Brandgefährdung nach der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 800 „Brandschutzmaßnahmen“ ein."


In Tabelle 4 in Kapitel 6 der ASR A2.2 findet sich eine beispielhafte Aufzählung von Bereichen und Tätigkeiten mit erhöhter Brandgefährdung, zu denen auch Werkstätten für Menschen mit Behinderugen gehören, so dass ggf. die unter 6.2 genannten zusätzlichen Maßnahmen erforderlich sind, die der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermitteln und festlegen muss. Hierbei sollte sich der Arbeitgeber durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und/oder die örtlichen Feuerwehren beraten und unterstützen lassen.