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KomNet-Wissensdatenbank

Liegen Ihnen Informationen zu den gesundheitlichen Auswirkungen bei der Verwendung von Blickschutzfolien bei der Computerarbeit vor?

KomNet Dialog 42403

Stand: 14.08.2018

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Bildschirmarbeit > Bildschirmergonomie

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Frage:

Zur Gewährleistung des Datenschutzes werden an Computerbildschirmen Blickschutzfolien eingesetzt. Diese schränken die Einsehbarkeit durch unberechtigte Dritte auf den Bildschirm ein. In letzter Zeit kam es häufiger zu Anzeigen über gesundheitliche Probleme (z.B. brennende Augen, Augenschmerzen, Kopfschmerzen, verminderte Erkennbarkeit der PC Darstellungen usw.). Liegen Ihnen augenärztliche bzw. medizinische Bewertungen/Studien zu den gesundheitlichen Auswirkungen bei der Verwendung von Blickschutzfolien bei der Computerarbeit vor? Gibt es Empfehlungen zur Verwendung von Blickschutzfolien?

Antwort:

Derartige Studien sind uns leider nicht bekannt.


Allerdings besteht Konsens, dass das Aufbringen einer Folie auf die Anzeigefläche eines Bildschirms IMMER eine Verschlechterung der Zeichendarstellung mit sich bringt, welche Folie auch immer. Die Verschlechterung ist abhängig von der Qualität des Materials, der Art der Aufbringung und auch vom Bildschirm selber.


Bei der Anfrage ist nicht erkennbar, welche Filter zum Einsatz kommen und auch nicht, wie groß der Bildschirm ist.


Im vorliegenden Fall handelt es sich um sogenannte Blickschutzfilter. 

Diese dunkeln im Allgemeinen stark ab. Die maximal einstellbare Helligkeit des Bildschirms sollte daher hoch sein, mind. 350 cd/m2.


In der DGUV Information 215-410 werden zwei Arten von Bildschirmen angeführt, die für Aufgaben geeignet sind, die einen engen Sehkegel erfordern, zum Beispiel zum Schutz von vertraulichen Daten;

  • Bildschirme für kleine Betrachtungswinkel und 
  • Bildschirme für eingeschränkte Betrachtungswinkel. 


"Bildschirm für kleine Betrachtungswinkel (Klasse III der früheren DIN EN ISO 13406)

Erlaubt einem einzelnen Benutzer, die gesamte Bildschirmfläche beim vorgesehenen Sehabstand von einer fixierten Position (das heißt vorgesehener Sehabstand, vorgesehene Sehrichtung vor der Mitte des Bildschirms) ohne Abnahme der visuellen Leistung zu betrachten. 

Bietet Gleichmäßigkeit über die gesamte Bildschirmfläche, Kopfbewegungen sind nicht möglich. 

Geeignet für Aufgaben, die einen engen Sehkegel erfordern – zum Beispiel Schutz von vertraulichen Daten. 

Bildschirm- und Büroarbeitsplätze

Bildschirm für eingeschränkte Betrachtungswinkel (Klasse IV der früheren DIN EN ISO 13406)

Erlaubt einem einzelnen Benutzer, die Mitte der Bildschirmfläche beim vorgesehenen Sehabstand von einer fixierten Position (das heißt vorgesehener Sehabstand, vorgesehene Sehrichtung vor der Mitte des Bildschirms) ohne Abnahme der visuellen Leistung zu betrachten. 

Erfordert Kippen und Drehen des Bildschirms, um eine gleichmäßige Erscheinung der Bilddarstellung zu erreichen, Kopfbewegungen sind nicht möglich. 

Sehr gut geeignet für Aufgaben, die einen engen Sehkegel erfordern – zum Beispiel Schutz von vertraulichen Daten, Geldautomat." 


Für die ständige Ausführung von Arbeiten dürfte nur ein Bildschirm für kleine Betrachtungswinkel zum Einsatz kommen. Allgemeiner Nachteil ist, dass keine Kopfbewegungen möglich sind. Dies kann zu den genannten Beeinträchtigungen beitragen. Ggf. sind häufigere Bildschirmpausen zu vereinbaren und/oder Augengymnastik.


Es wird empfohlen, die Situation zu überprüfen und die Arbeitsmittel ggf. zu optimieren: sehr gute Blickschutzfilter und Bildschirme mit hoher Leuchtdichte verwenden.