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Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) – Gas-, Wasser- und Entwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden“ und DIN 12918-2 „Laboreinrichtungen – Laborarmaturen – Teil 2: Entnahmestellen für Brenngase“."Der von Ihnen beschriebene Absperrhahn entspricht nicht den Anforderungen des v. g. Regelwerks und ist entsprechend zu ändern. ...
Stand: 18.09.2019
Dialog: 42841
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt nicht für die von Ihnen beschriebenen Privatwohnungen. Gemäß § 2 Abs.1 ArbStättV sind Arbeitsstätten: "1. Arbeitsräume oder andere Orte in Gebäuden auf dem Gelände eines Betriebes, 2. Orte im Freien auf dem Gelände eines Betriebes, 3. Orte auf Baustellen" Privatwohnungen befinden sich nicht auf dem Gelände eines Betriebes und sind somit ...
Stand: 30.12.2016
Dialog: 19322
In der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV wird unter Ziffer 3.4 des Anhangs grundsätzlich gefordert, dass die der Arbeitgeber als Arbeitsräume nur solche Räume betreiben darf, die möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und die eine Sichtverbindung nach außen haben. Ausgestattet sein müssen die Arbeitsstätten mit Einrichtungen, die eine angemessene künstliche Beleuchtung ermöglichen, so dass d ...
Stand: 28.08.2024
Dialog: 5226
Grundsätzliche Anforderungen an das Einrichten und Betreiben von Fußböden finden sich in § 3a Abs. 1 und § 4 Abs. 2 sowie nach Punkt 1.5 Abs. 1 und 2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV-. Unter Punkt 1.5 ist hier folgendes nachzulesen: (1) Die Oberflächen der Fußböden, Wände und Decken müssen so beschaffen sein, dass sie den Erfordernissen des Betreibens entsprechen und leicht ...
Stand: 22.09.2016
Dialog: 19611
Im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) wird unter Nummer 1.5 Fußböden, Wände, Decken, Dächer u.a. folgendes ausgeführt: "(3) Durchsichtige oder lichtdurchlässige Wände, insbesondere Ganzglaswände in Arbeitsräumen oder im Bereich von Verkehrswegen, müssen deutlich gekennzeichnet sein. Sie müssen entweder aus bruchsicherem Werkstoff bestehen oder so gegen die Arbeitsplätze in Arbeitsräum ...
Stand: 02.05.2017
Dialog: 16005
Die Arbeitsstättenverordnung besagt in § 5 Abs. 2, dass Nichtraucherschutz gewährleistet werden muss, soweit es die betrieblichen Gegebenheiten zulassen. In einem Heim kommt es daher darauf an, in welchem Rechtsverhältnis die Heimbewohner zum Heimbetreiber stehen. Wenn die Bewohner im Heim entsprechend zu sehen sind, wie die Patienten in einem Krankenhaus, dann muss der Betreiber die Maßnahmen ...
Stand: 28.09.2015
Dialog: 2452
zu 1.:Grundsätzlich “Ja”.zu 2.:Zur Ermittlung des Gefährdungspotentials der durchzuführenden Arbeiten an Einzelarbeitsplätzen ist die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz-ArbSchG- heranzuziehen (MUSS-Maßnahme des Arbeitgebers). Anhand des festgestellten Gefahrenpotentials sind geeignete Maßnahmen zu treffen (MUSS-Maßnahme des Arbeitgebers). Bei der Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 04.11.2021
Dialog: 224
Grundsätzlich sollte die Reinigung regelmäßig durch Aufsaugen mit einem geprüften Industriestaubsauger erfolgen. Feste Reinigungszyklen können von hier aus nicht festgelegt werden. Der Arbeitgeber muss im Rahmen einer Gefährdungsbeuteilung (§ 5 des Arbeitsschutzgesetzes) ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung sollte der Unternehmer R ...
Stand: 10.09.2015
Dialog: 5996
Ja, in der LV 40 "Leitlinien zur Arbeitsstättenverordnung" des LASI ist hierzu unter 9. Telearbeit - mobile Arbeit - Heimarbeit (§ 2 Absatz 7) Folgendes nachzulesen:"Frage:Was versteht man unter dem Begriff „mobile Arbeit“ und „Heimarbeit“ im Hinblick auf die Telearbeit?Antwort:Telearbeit findet an Telearbeitsplätzen statt, die in § 2 Absatz 7 ArbStättV definiert sind.Unter mobiler Arbeit ...
Stand: 19.08.2021
Dialog: 43172
Nach § 3 Absatz 1 der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV hat der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zunächst festzustellen, ob die Beschäftigten Gefährdungen beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein können. Ist dies der Fall, muss er die Gefährdungen beurteilen und entsprechende Schutzmaßnahmen ferstzulegen. In Bezug auf die Lüftung wird ...
Stand: 06.05.2019
Dialog: 20731
-, produktions- oder bautechnische Gründe Tageslicht oder einer Sichtverbindung nach außen entgegenstehen, 2. Räume, in denen sich Beschäftigte zur Verrichtung ihrer Tätigkeit regelmäßig nicht über einen längeren Zeitraum oder im Verlauf der täglichen Arbeitszeit nur kurzzeitig aufhalten müssen, insbesondere Archive, Lager-, Maschinen- und Nebenräume, Teeküchen, 3. Räume, die vollständig unter Erdgleiche ...
Stand: 30.12.2016
Dialog: 20121
Zunächst ist davon auszugehen, dass Beschäftigte in Archiven nicht mit einer gesundheitlichen Gefährdung zu rechnen haben, sofern das Archivgut sachgerecht und unter geeigneten baulichen und raumklimatischen Bedingungen gelagert wird.Im vorliegenden Fall liegt bereits ein Schimmelpilzbefall vor, so dass eine Gesundheitsgefährdung nicht ausgeschlossen werden kann. Dabei spielen Infektionsgefahren d ...
Stand: 14.12.2018
Dialog: 6491
Nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) gilt der Beschäftigtenbegriff des Gesetzes inkl. der hierauf erlassenen Verordnungen auch für die zur Berufsbildung Beschäftigten. Die Zielsetzung und somit der Anwendungsbereich des ArbSchG umfasst somit auch Auszubildende.Gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 2 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gehören zur Arbeitsstätte insbesondere auch Unterkünfte ...
Stand: 31.03.2025
Dialog: 44091
Nein, dies ist nicht möglich.Die Möglichkeit der Verringerung bezieht sich nur auf auf den Fall, dass die Absturzhöhe nicht mehr als 12 m beträgt.In der ASR A2.1 ist unter dem Punkt 5.1 Absatz 2 folgendes nachzulesen:"Die Umwehrungen müssen mindestens 1,00 m hoch sein. Die Höhe der Umwehrungen darf bei Brüstungen bis auf 0,80 m verringert werden, wenn die Tiefe der Umwehrung mindestens 0,20 m ...
Stand: 16.08.2018
Dialog: 42412
Laut Anwendungsbereich der ASR 3.4 ist diese nur bedingt für Sie anwendbar. Die ASR A 3.4 findet Anwendung auf die natürliche und künstliche Beleuchtung von Arbeitsstätten in Gebäuden und fliegenden Bauten oder im Freien, soweit dem betriebstechnische Gründe nicht entgegenstehen, z. B. in Räumen mit Fotolaboren und in Gasträumen. Betriebstechnische Besonderheiten können die Nichtanwendung bestimmt ...
Stand: 01.09.2017
Dialog: 30174
Gemäß § 4 Abs.2 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten den hygienischen Erfordernissen entsprechend gereinigt werden. Verunreinigungen und Ablagerungen, die zu Gefährdungen führen können, sind unverzüglich zu beseitigen. Toilettenräume gehören zur Arbeitsstätte (§ 2 Absatz 2 Nummer 2 ArbStättV). Weitere Anforderungen an die Einrichtung ...
Stand: 09.01.2018
Dialog: 3276
Grundsätzlich gilt für die Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV der weite fachliche Anwendungsbereich des Arbeitsschutzgesetzes - ArbSchG, da sie auf Grundlage des § 18 ArbSchG erlassen worden ist. Das heißt, dass sie gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 ArbSchG prinzipiell in allen Tätigkeitsbereichen gilt: in der Privatwirtschaft (Gewerbe, Handel, Landwirtschaft, freie Berufe usw.), im gesamten öffentlichen ...
Stand: 09.09.2021
Dialog: 8179
Der Arbeitgeber hat nach der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) Toilettenräume bereitzustellen.Nach § 4 Absatz 2 hat er dafür zu sorgen, dass die Arbeitsstätte (hierzu gehören nach § 2 Absatz 2 Nummer auch Toilettenräume) den hygienischen Erfordernissen entsprechend gereinigt werden.Im Anhang zur ArbStättV wird in Nummer 4.1 Absatz 1 aufgeführt, dass sich Toilettenräume sowohl in der Nähe ...
Stand: 06.11.2022
Dialog: 7881
,c)der größtmöglichen Anzahl anwesender Personenmit einer ausreichenden Anzahl geeigneter Feuerlöscheinrichtungen und erforderlichenfalls Brandmeldern und Alarmanlagen ausgestattet sein.(2) Nicht selbsttätige Feuerlöscheinrichtungen müssen als solche dauerhaft gekennzeichnet, leicht zu erreichen und zu handhaben sein.(3) Selbsttätig wirkende Feuerlöscheinrichtungen müssen mit Warneinrichtungen ...
Stand: 07.02.2019
Dialog: 42578
Nein, die ASR A6 muss hier nicht angewendet werden.Dem Abschnitt 2 "Anwendungsbereich" der ASR A6 ist Folgendes zu entnehmen:"(1) Diese ASR gilt für:1. die ortsgebundene Verwendung von Bildschirmgeräten, einschließlich tragbarer Bildschirmgeräte, an Arbeitsplätzen in Arbeitsstätten (Bildschirmarbeitsplätze) sowie an Telearbeitsplätzen und2. die regelmäßige ortsveränderliche Verwendung tragbarer ...
Stand: 10.09.2024
Dialog: 44015