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KomNet-Wissensdatenbank

Welche Reinigungszyklen sollten in einer größeren Schreinerei eingehalten werden?

KomNet Dialog 5996

Stand: 10.09.2015

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Brandschutz > Organisatorischer Brandschutz

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Frage:

Die BGI 739 Holzstaub sieht die Erstellung eines Reinigungsplanes für Schreinerein vor. In einer größeren Schreinerei sind alle stationären Maschinen und fast alle beweglichen Maschinen an Absauganlagen angeschlossen. Die Ablagerungen von Holzstäuben halten sich also in Grenzen. Ablagerungen auf höher gelegenen Lüftungskanälen usw. sind kaum sichtbar. Welche Reinigungszyklen sollten unter diesen Umständen für: 1) Böden 2) alle höher gelegenen Bereiche (Lüftungsrohre, Regale usw.) festgeschrieben werden?

Antwort:

Grundsätzlich sollte die Reinigung regelmäßig durch Aufsaugen mit einem geprüften Industriestaubsauger erfolgen.
Feste Reinigungszyklen können von hier aus nicht festgelegt werden. Der Arbeitgeber muss im Rahmen einer Gefährdungsbeuteilung (§ 5 des Arbeitsschutzgesetzes) ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung sollte der Unternehmer Reinigungszyklen festlegen. Die Umsetzung der Maßnahme hat der Unternehmer zu veranlassen und deren Wirksamkeit zu kontrollieren. Kommt der Unternehmer zu der Erkenntnis, dass die Maßnahme nicht ausreichend ist, sind die Reinigungszyklen zu erhöhen oder andere Maßnahmen zu treffen.

Möglicherweise kann die BGHM im Rahmen einer vor Ort Beratung eine Empfehlung bezüglich Reinigungszyklen aussprechen.