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Wie oft müssen die sanitären Anlagen (Toiletten) in unserem Lager mit 25 Beschäftigten gereinigt werden?

KomNet Dialog 3276

Stand: 09.01.2018

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Arbeitsplatz- und Arbeitsstättenbeschaffenheit > Toiletten

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Frage:

Wie oft müssen die sanitären Anlagen (Toiletten) in unserem Lager mit 25 Beschäftigten gereinigt werden?

Antwort:

Gemäß § 4 Abs.2 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten den hygienischen Erfordernissen entsprechend gereinigt werden. Verunreinigungen und Ablagerungen, die zu Gefährdungen führen können, sind unverzüglich zu beseitigen. Toilettenräume gehören zur Arbeitsstätte (§ 2 Absatz 2 Nummer 2 ArbStättV).

Weitere Anforderungen an die Einrichtung und den Betrieb von Toiletten- und anderen Sanitärräumen werden in der ASR A4.1 "Sanitärräume" getroffen.

Unter Punkt 5.1 Absatz 3  wird ausgeführt:
"Toilettenräume und ihre Einrichtungen sind in Abhängigeit von der Häufigkeit der Nutzung zu reinigen und bei Bedarf zu desinfizizeren. Bei täglicher Nutzung müssen sie mindestens täglich gereinigt werden"