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Darf im Bereich der Essensausgabe in einer Personalcafeteria die Temperatur 26 °C übersteigen?

KomNet Dialog 14211

Stand: 21.11.2018

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Raumklima, Lüftung > Raumtemperaturen

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Frage:

Folgende Situation: In einer Personalcafeteria existiert an einer Stelle eine Essensausgabe. Die Speisen werden durch Wärmelampen warm gehalten, weiterhin existiert dort eine Friteuse. Der Bereich ist zur Cafeteria hin offen. Die Speisen werden für eine bestimmte Zeit (ca. 2 Std.) warm gehalten. Gilt für diesen Bereich auch die 26 °C-Regel der ASR oder können dort auch höhere Temperaturen akzeptiert werden, da es kein ständiger Arbeitsplatz ist?

Antwort:

Grundsätzliche Anforderungen an die Raumtemperaturen sind in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und dort speziell unter Nummer 3.5 des Anhangs festgelegt. Danach muss in Arbeits-, Pausen-, Bereitschafts-, Sanitär-, Kantinen- und Erste-Hilfe-Räumen, in denen aus betriebstechnischer Sicht keine spezifischen Anforderungen an die Raumtemperatur gestellt werden, während der Arbeitszeit unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren, der körperlichen Beanspruchung der Beschäftigten und des spezifischen Nutzungszwecks des Raumes eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur bestehen.


Das bedeutet, dass in der Personalcafeteria, die gemäß Ihren Ausführungen als Pausenraum und Kantinenraum gilt, eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur herrschen muss. Für die Beschäftigten der Kantine (Küchenpersonal) ist die Kantine der Arbeitsraum. Hierfür gilt dann die Begriffsdefinition des Arbeitsplatzes aus § 2 Abs. 3 ArbStättV als erfüllt.


Die ASR A 3.5 "Raumtemperatur" (Punkt 4.2) konkretisiert, dass in Pausen-, Bereitschafts-, Sanitär-, Kantinen- und Erste-Hilfe-Räumen während der Nutzungsdauer eine Lufttemperatur von mindestens +21 °C herrschen muss;.... und die Lufttemperatur +26 °C nicht überschreiten soll.


Im Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung wird der Arbeitgeber wahrscheinlich zu dem Schluss kommen, dass sich Belastungen durch technisch bedingte Wärmestrahlung nicht immer ausschließen lassen. Da diese örtlich begrenzt sind und die Expositionszeit klein ist, sind Überschreitungen o.g. Temperaturen betriebstechnisch gegeben. Diese Überschreitungen dürfen aber nicht zur thermischen Dauerbelastung der gesamten Kantine (Pausenraum) führen.


Siehe auch die Informationen unter www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung-im-Betrieb/Gefaehrdungsbeurteilung/Expertenwissen/Arbeitsumgebungsbedingungen/Klima/Klima_node.html.