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Gibt es Vorgaben bezüglich der Lüftung einer Aufwärmküche, in der eine Haubenspülmschine steht?

KomNet Dialog 20731

Stand: 06.05.2019

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Raumklima, Lüftung > Lüftung, Lüftungsanlagen

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Frage:

In der Küche einer sozialen Einrichtung werden nur noch ein Herd zum Aufwärmen von Suppen, gelegentlich ein Konvektomat und täglich eine Haubenspülmaschine betrieben. Da in der Küche nur noch Speisen erwärmt werden, wurde die RLT-Anlage außer Betrieb genommen. Die Küche kann über Fenster gelüftet werden kann. Gibt es Vorgaben bezüglich der Lüftung der Haubenspülmschine? Hier wird als Klarspüler ein Mittel eingesetzt das nach GHS als Eye. Irrit. 2. H 319 eingestuft ist. Die Verdünung beträgt 0,3 ml pro Liter Wasser.

Antwort:

Nach § 3 Absatz 1 der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV hat der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zunächst festzustellen, ob die Beschäftigten Gefährdungen beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein können. Ist dies der Fall, muss er die Gefährdungen beurteilen und entsprechende Schutzmaßnahmen ferstzulegen. 


In Bezug auf die Lüftung wird unter Nummer 3.6 Absatz 1 des Anhangs der ArbStättV gefordert, dass in umschlossenen Arbeitsräumen "unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren, der körperlichen Beanspruchung und der Anzahl der Beschäftigten sowie der sonstigen anwesenden Personen ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft vorhanden sein" muss.

Konkretisiert wird diese Anforderung durch die ASR A3.6 "Lüftung". Unter Punkt 4.1 der ASR ist ausgeführt, dass die Luft in Arbeitsräumen in der Regel Außenluftqualität haben sollte. An Faktoren, die die Innenraumluftqualität beeinflussen können, werden Stofflasten, Feuchtelasten und Wärmelasten genannt. Alle drei Lasten werden durch die Haubenspülmaschine verursacht.


Der von Ihnen zitierte Sicherheitshinweis H319 bedeutet: "Verursacht schwere Augenreizung".

Unter Punkt 4.3 Absatz 3 der ASR A3.6 finden Sie eine Tabelle, in der Grenzwerte der relativen Luftfeuchtigkeit in Abhängigkeit von der Raumtemperatur angegeben sind. Allgemein sollten Sie auch beachten, dass durch erhöhte Luftfeuchtigkeit die Schimmelbildung begünstigt wird.


Anforderungen an die Raumtemperatur finden sich in der ASR A3.5.


Auf die DGUV Regel 110-003 "Branche Küchenbetriebe" weisen wir hin. Insbesondere in Kapitel 3.3.3 - Lüftung finden sich weitere Hinweise zu Zu- und Abluftsystem in Küchen.


Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der BGN in dem Beitrag "Dicke Luft statt prima Klima".


Fazit:

Ob in der von Ihnen beschriebenen Küche die Haubenspülmaschine auch bei abgestellter RLT-Anlage weiterbetrieben werden kann, ist vom Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung der genannten Vorgaben eigenverantwortlich zu bestimmen. Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ist zu dokumentieren.


Hinweise:

Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk finden Sie unter www.dguv.de/publikationen.


Bei raumlufttechnischen Anlagen von Küchen sind neben arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben auch bauordnungsrechtliche Vorschriften und Anforderungen an die Hygiene zu beachten. Bei diesbzgl. Fragen sollten Sie sich an das zuständige Bau- oder Gesundheitsamt wenden.