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Der Arbeitgeber hat grundsätzlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung unter Beteiligung des Fachkraft für Arbeitssicherheit und des Betriebsarztes die Gefährdungen für seine Beschäftigten zu ermitteln und daraus resultierend die erforderlichen Arbeitschutzmaßnahmen festzulegen (vergl. § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit § 3 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)). Im Anhang ...
Stand: 10.02.2017
Dialog: 13305
Die Regelungen der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- können hier nicht angewendet werden, da die ArbStättV nach § 1 Abs. 2 nicht für Arbeitsstätten im Marktgewerbe (z.B. auf Wochenmärkten oder Jahrmärkten) gilt. Auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- sind jedoch entsprechende Maßnahmen durch den Arbeitgeber festzulegen. Mögliche Maßnahmen können z. B ...
Stand: 09.10.2015
Dialog: 7115
Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist der Arbeitgeber verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit den Beschäftigten nur Arbeitsmittel bereitgestellt werden, die für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen geeignet sind und bei deren bestimmungsgemäßer Benutzung Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleistet sind.Nach § 3 ...
Stand: 13.09.2018
Dialog: 3723
werden. Der Arbeitgeber hat die Maßnahmen im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- in Verbindung mit § 3 ArbStättV eigenverantwortlich festzulegen und nach § 6 ArbSchG schriftlich zu dokumentieren. Hierbei kann er sich durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt unterstützen lassen. Welche Rettungsmittel sich in Ihrem Fall am sinnvollsten erweisen und welche ...
Stand: 11.09.2015
Dialog: 22637
IT-Geräte, die Eigentum der Arbeitnehmer sind, aber dienstlich genutzt werden, werden als BYOD „Bring Your Own Device“ („Bring dein eigenes Gerät mit“) bezeichnet.Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hat der Arbeitgeber die für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln und festzulegen, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes ...
Stand: 10.02.2025
Dialog: 43516
Grundsätzlich gilt die Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- in allen Arbeitsstätten auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, in denen das Arbeitsschutzgesetz gilt. Ausnahmen, die sich aus dem Arbeitschutzgesetz -ArbSchG- ergeben: Die Arbeitsstättenverordnung gilt demnach nicht für den Arbeitsschutz von Hausangestellten in privaten Haushalten und nicht für den Arbeitsschutz von Beschäftigten ...
Stand: 13.09.2016
Dialog: 4528
In arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften wird eine Brandschutzordnung nicht grundsätzlich gefordert. Maßnahmen des Brandschutzes muss der Arbeitgeber vielmehr gemäß § 10 des Arbeitsschutzgesetzes - ArbSchG entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich ...
Stand: 02.08.2024
Dialog: 2170
Der Arbeitgeber muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit § 3 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) die vorhandenen Gefährdungen ermitteln und festlegen, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes getroffen werden. Bei der Festlegung der Arbeitsschutzmaßnahmen bzw. Ersatzmaßnahmen muss der Arbeitgeber u. a. den Stand der Technik ...
Stand: 20.02.2024
Dialog: 12435
Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit § 3 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung, hier für die Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöschern, durchzuführen. Dabei sind neben den Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung und ihres Anhangs auch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) zu berücksichtigen.Die ...
Stand: 22.04.2025
Dialog: 29466
werden müssen.Als besonders sicher begehbar haben sich Treppen erwiesen, deren Stufen einen Auftritt von 29 cm und eine Steigung von 17 cm aufweisen."Weitere Informationen können der Tabelle 4: "Auftritte und Steigungen unterschiedlicher Treppen" entnommen werden.Spezielle Steigungsverhältnisse von Treppen in Fluchtwegen sind uns aus dem Arbeitsschutzrecht nicht bekannt. In Abschnitt 5 "Hauptfluchtwege" Absatz 13 ...
Stand: 11.07.2024
Dialog: 10493
(ArbSchG), verpflichten den Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen (§ 3 ArbSchG). Welche Maßnahmen das sind, muss der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich ermitteln und festlegen.Der Arbeitgeber muss somit Maßnahmen treffen ...
Stand: 02.04.2024
Dialog: 43902
des Stands der Technik und als gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnis im Sinne des § 4 Nummer 3 ArbSchG herangezogen werden, auch wenn sie nicht unmittelbar auf Fahrzeuge anwendbar sind. Eine Abweichung von diesem Stand der Technik dürfte nur sehr schwer zu begründen sein.Es erscheint aus unserer Sicht nicht plausibel, dass der Arbeitgeber nach einer regelgerechten Gefährdungsbeurteilung verlangen ...
Stand: 08.11.2023
Dialog: 28344
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit der Nummer 6 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist für Telearbeitsplätze anzuwenden. Es ist auch dort Arbeitgeberpflicht, für geeignete und sichere Arbeitsbedingungen zu sorgen. Hierzu muss in der Regel ein Zutrittsrecht des Arbeitgebers und ggf. beauftragter Personen (Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 4332
- und Befahrbarkeit von Schrägrampen enthält die ASR A1.8 „Verkehrswege“. Der Arbeitgeber muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG die vorhandenen Gefährdungen ermitteln und festlegen, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes getroffen werden. Bei der Festlegung der Arbeitsschutzmaßnahmen bzw. Ersatzmaßnahmen muss der Arbeitgeber u. a. den Stand der Technik berücksichtigen ...
Stand: 29.07.2024
Dialog: 6708
Die Vorschriften des Arbeitsschutzes wie das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gelten für die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch Arbeitgeber sowie für die Benutzung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte bei der Arbeit.Für selbständige Fuger ohne Beschäftigte gelten diese Vorschriften nicht.Das berufsgenossenschaftliche Vorschriften- und Regelwerk ...
Stand: 08.01.2024
Dialog: 15634
Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit § 3 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung, hier speziell für die Einrichtung von Bildschirmarbeitsplätzen in Kellerräumen, zu erstellen. Hierbei hat er mögliche Gefährdungen zu ermitteln, Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bzw. Gefahrenminderung "eigenverantwortlich" festzulegen ...
Stand: 03.04.2017
Dialog: 19563
nicht weiter als eine Etage entfernt sein." Fazit: Gemäß Ihrer Beschreibung entspricht die von Ihnen geschilderte Situation nicht den Vorgaben des Gesetzgebers, wobei wir darauf hinweisen, dass ohne Ortskenntnisse kein abschließendes Urteil gebildet werden kann. Es sollten im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit § 3 ArbStättV die Arbeitsbedingungen beurteilt ...
Stand: 24.08.2017
Dialog: 19935
keine Stolpergefahren ergeben. Ob es sich um einen begehbaren Bereich handelt oder nicht, kann nur vor Ort durch den Arbeitgeber im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- in Verbindung mit § 3 ArbStättV ermittelt werden. Dieser hat dann die entsprechenden Maßnahmen festzulegen und schriftlich zu dokumentieren. Dabei kann er sich durch die Fachkraft ...
Stand: 22.09.2016
Dialog: 19611
; die gleiche Forderung (keine Überschneidung mit den Bewegungsflächen) gilt auch für ggf. erforderliche Verkehrswege (siehe Punkt 6.3). Abschließend wird darauf hingewiesen, dass der Arbeitgeber im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und insbesondere nach § 3 der ArbStättV die Einhaltung der hygienischen Anforderungen festzustellen, zu beurteilen und entsprechend ...
Stand: 24.08.2017
Dialog: 19515
Nach den Bestimmungen des § 10 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hat der Arbeitgeber entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind.Es ist somit grundsätzlich dem Arbeitgeber überlassen, auf welche Art und Weise in einem Brandfall ...
Stand: 27.03.2020
Dialog: 14874