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Gibt es eine feste Vorgabe für die Beleuchtung von Gehwegen auf dem Betriebsgelände?

KomNet Dialog 12435

Stand: 20.02.2024

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Arbeitsplatz- und Arbeitsstättenbeschaffenheit > Verkehrswege

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Frage:

Unsere Verwaltung befindet sich auf einem komplett eingefriedeten Gelände, welches von einem Pförtner mittels Schrankensystem bewacht wird. Es befindet sich eine Umfahrungsstraße auf dem Gelände, in der Mitte befinden sich Parkplätze. Ferner gibt es einen Gehweg (ca. 500 m lang) zum Verwaltungsgebäude, dieser kreuzt im Bereich des Pförtners die vorhandene Straße. Der Gehweg ist ausreichend breit, jedoch äussern sich viele meiner Kollegen über die schlechte Beleuchtung, gerade in den Wintermonaten (ab ca. 17:00 Uhr dunkel). Auf dem Weg vom Büro zum Parkplatz (befindet sich ebenfalls auf dem zuvor beschriebenen Gelände) muss man über einige Bordsteine gehen um den PKW zu erreichen. Diese sind derart schlecht zu erkennen, dass man ein wirklich schlechtes Gefühl hat. Selbiges gilt für die Kollegen, die den Gehweg entlang gehen. Gibt es eine feste Vorgabe für die Mindest-Beleuchtungsstärke auf Gehwegen?

Antwort:

Der Arbeitgeber muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit § 3 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) die vorhandenen Gefährdungen ermitteln und festlegen, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes getroffen werden. Bei der Festlegung der Arbeitsschutzmaßnahmen bzw. Ersatzmaßnahmen muss der Arbeitgeber u. a. den Stand der Technik sowie arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigen.


Nach § 3a Abs. 1 der ArbStättV hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten möglichst vermieden und verbleibende Gefährdungen möglichst gering gehalten werden.

Wesentliche Punkte sind für Verkehrswege, auf die betrieblicher Zugriff besteht:

- ausreichende Beleuchtung

- frei von Hindernissen und Stolperkanten

- Trennung von Fahrzeug- und Fußgängerverkehr

- ausreichende Markierung

- geeignete Personenlenkung (durch Geländer bzw. Drängelgitter)

- im Winter freihalten von Schnee und Eis

Konkrete Anforderungen zum Betreiben von Verkehrswegen werden in Kaptel 5 der ASR A1.8 - "Verkehrswege" getroffen; Informationen zur Beleuchtung von Arbeitsplätzen und Verkehrswegen im Freien können der ASR A3.4 "Beleuchtung" entnommen werden.


Hinweis:

Auf dir Informationen der BGHM zum Thema Verkehrswege weisen wir hin.

Eine Checkliste für Verkehrswege bietet die Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB) an.