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von Anforderungen der ArbStättV stellt einen Verstoß gegen das Arbeitsschutzgesetz dar. Die Beschäftigten haben bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte das Recht, sich beim Arbeitgeber zu beschweren. Schafft der Arbeitgeber hinsichtlich dieser Beschwerden keine Abhilfe, können sich die Beschäftigten auch direkt an die zuständige Aufsichtsbehörde (s.o.) wenden (§ 17 ArbSchG). ...
Stand: 08.02.2023
Dialog: 1235
oder dem Sicherheitsbeauftragten mitteilen (§ 16 ArbSchG).Außerdem kann der Betriebsrat, falls vorhanden, informiert werden (§§ 84 u. 89 Betriebsverfassungsgesetz/BetrVG).Wird der Ausfall der Klimaanlage weiterhin nicht behoben, haben die Beschäftigten das Recht sich an die zuständige Behörde zu wenden.Hierdurch dürfen den Beschäftigten keine Nachteile entstehen (§ 17 ArbSchG). ...
Stand: 13.08.2024
Dialog: 29413
sein (Ziffer 3.6 Abs.1 des Anhangs zur ArbStättV). Gelangen, wie in der Frage geschildert, Abgase in einen Arbeitsraum, widerspricht dieses den Anforderungen der ArbStättV an die Luftqualität in Arbeitsräumen. Der Arbeitgeber ist nach dem Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- grundsätzlich verpflichtet, eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen und möglicher Gefährdungen vorzunehmen und zu dokumentieren (§§ 5 und 6 ...
Stand: 13.11.2015
Dialog: 2415
spielen.Beschäftigte sind berechtigt, dem Arbeitgeber Vorschläge zu allen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit zu machen [§ 17 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)].Bezüglich Art und Möglichkeit der Lüftung, Befeuchtung und der Temperierung des Raumes sollte der Arbeitgeber aufgefordert werden, unter Beteiligung des Betriebsrates, der Betriebsärztin/ dem Betriebsarzt und der Fachkraft ...
Stand: 06.05.2019
Dialog: 8028
Der Arbeitgeber muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) die vorhandenen Gefährdungen ermitteln und festlegen, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes getroffen werden. Als Grundlage dieser Beurteilung dienen u. a. die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) einschließlich ihr Anhang sowie die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR). Nach § 3a Abs. 1 ...
Stand: 16.05.2017
Dialog: 9777
Beschwerden von Beschäftigten nicht ab, können sich diese an die zuständige Behörde wenden. Hierdurch dürfen dem Beschäftigten keine Nachteile entstehen (§ 17 Abs. 2 ArbSchG). ...
Stand: 11.12.2024
Dialog: 6770
- und Büroarbeitsplätze - Leitfaden für die Gestaltung". Auf Seite 38 ist zu der Mindestgröße der Monitore unter anderem Folgendes nachzulesen:"Für normale Büroanwendungen – zum Beispiel Textverarbeitung – wird mindestens ein 19“-CRT-Bildschirm oder ein 17“-LCD-Bildschirm empfohlen. Es ist notwendig, die auf dem Bildschirm dargestellten Informationen in einer Größe und Qualität anzubieten, die ein leichtes ...
Stand: 28.06.2024
Dialog: 28000
der Arbeitgeber nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit § 3 ArbStättV eine Gefährdungsbeurteilung schriftlich vorzunehmen und eigenverantwortlich die Maßnahmen des Arbeitsschutzes umzusetzen. Hierbei ist auch die Größe der Bildschirme zu betrachten. Die von Ihnen genannten Notebooks erfüllen nicht den Anspruch an eine ausreichende Größe für die genannten Tätigkeiten ...
Stand: 25.03.2025
Dialog: 19487
Nach § 3 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG ist der Arbeitgeber verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen. Dabei muss er alle Umstände berücksichtigen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen, auch die Einflüsse der Witterung. Der Arbeitgeber muss nach § 5 ArbSchG im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung ermitteln, welche Maßnahmen ...
Stand: 02.05.2022
Dialog: 5205
(§ 17 "Rechte der Beschäftigten" des ArbSchG). Für die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften sind die Arbeitsschutzbehörden zuständig, in NRW sind dies die Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierungen und in Hamburg das Amt für Arbeitsschutz. Die Unfallversicherungsträger überwachen die Einhaltung der von ihnen erlassenen Unfallverhütungsvorschriften und können ebenfalls auf die Thematik ...
Stand: 25.09.2015
Dialog: 6460
. Gemäß dem Arbeitsschutzgesetz haben Beschäftigte auch formell das Recht, dem Arbeitgeber Vorschläge zu allen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit zu machen (§ 17 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz/ArbSchG). Wenn ein Betriebsrat existiert, sollte auch dieser hinzugezogen werden.Ein geeignetes Forum, Probleme des Arbeitsschutzes anzusprechen, ist der Arbeitsschutzausschuss ...
Stand: 19.04.2023
Dialog: 7629
Gesetzliche Vorgaben an Bildschirmarbeitsplätze ergeben sich aus Nummer 6 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Diese fordert allgemein, dass die Text- und Grafikdarstellungen auf dem Bildschirm entsprechend der Arbeitsaufgabe und dem Sehabstand scharf und deutlich sowie ausreichend groß sein müssen. Der Zeichen- und der Zeilenabstand müssen angemessen sein. Die Zeichengröße und de ...
Stand: 06.01.2024
Dialog: 6729
Nach dem Wortlaut der Durchführungsanweisungen zum § 2 Begriffsbestimmungen der DGUV Vorschrift 38 "Bauarbeiten" zählen auch Montagearbeiten an baulichen Anlagen, z. B. aus Stahl und Leichtmetall, zu den Bauarbeiten im Sinne dieser Vorschrift. Deshalb ist für die von Ihnen beschriebenen Arbeiten auch eine Montageanleitung gemäß § 17 DGUV Vorschrift 38 erforderlich. Die Vorschrift richtet ...
Stand: 15.11.2018
Dialog: 4998
zu machen (§ 17 Abs. 1 ArbSchG). Wenn ein Betriebsrat existiert, sollte auch dieser hinzugezogen werden.Ein geeignetes Forum, Probleme des Arbeitsschutzes anzusprechen, ist der Arbeitsschutzausschuss. Sie können gegenüber den Mitgliedern des Arbeitsschutzauschusses (Arbeitgebervertreter, Betriebs-/Personalrat, Betriebsarzt, Sicherheitsfachkraft, Sicherheitsbeauftragte) anregen, das Thema ...
Stand: 13.11.2021
Dialog: 4702
Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit § 3 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung, hier speziell für die Einrichtung von Bildschirmarbeitsplätzen in Kellerräumen, zu erstellen. Hierbei hat er mögliche Gefährdungen zu ermitteln, Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bzw. Gefahrenminderung "eigenverantwortlich" festzulegen ...
Stand: 03.04.2017
Dialog: 19563
an die zuständige Behörde wenden. Hierdurch dürfen den Beschäftigten keine Nachteile entstehen. (§ 17 Arbeitsschutzgesetz-ArbSchG). In NRW sind die Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierungen die zuständige Behörde und in Hamburg das Amt für Arbeitsschutz.Wenn ein Betriebsrat existiert, sollte auch dieser hinzugezogen werden.Ein geeignetes Forum, Probleme des Arbeitsschutzes anzusprechen, ist (sofern vorhanden ...
Stand: 20.12.2021
Dialog: 15456
Grundsätzlich sind auch in einer Justizvollzugsanstalt die arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften anzuwenden. Für die Beschäftigten JVA ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) anwendbar. Weiterhin handelt es sich um Arbeitsstätten im Sinne der Arbeitsstättenverordnung. Demzufolge muss der Arbeitgeber / Dienststellenleiter die Anwendung des § 5 Abs. 1 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV ...
Stand: 27.03.2024
Dialog: 6278
Für Ausbildungswerkstätten, in denen Auszubildende tätig werden, ist das Arbeitsschutzgesetz/ArbSchG in Verbindung mit der Arbeitsstättenverordnung/ArbStättV, der Betriebssicherheits-/BetrSichV und Gefahrstoffverordnung/GefStoffV und dem zugehörigen Regelwerk anzuwenden (nicht abschließend). Die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten sind Beschäftigte im Sinne von § 2 Abs. 2 ...
Stand: 07.12.2015
Dialog: 13476
Mindesttemperatur kann auf keinen Fall hingenommen werden. Eventuell könnte im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung unter Beratung durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsärztin/ dem Betriebsarzt noch erörtert werden, ob im Einzelfall eine Raumtemperatur von z.B. 17° C noch tolerierbar ist, bis die Heizungsanlage wieder instandgesetzt ist.Hinweis:Auf die Informationen des Landesamtes ...
Stand: 14.01.2025
Dialog: 4833
-LV 35- Nr. A 2.1 und A 2.3 zur BetrSichV).Löschanlagen können auch überwachungsbedürftige Anlagen darstellen bzw. enthalten (z. B. der Löschmittelbehälter als Druckgerät). Gemäß der Einstufung ergibt sich dann ein Prüferfordernis durch eine befähigte Person oder eine zugelassene Überwachungsstelle (vergl. §§ 15, 16, 17 BetrSichV).Für ortsfeste Löschanlagen in Sonderbauten (Versammlungsstätten ...
Stand: 31.03.2021
Dialog: 14535