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Grundsätzlich gilt für die Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV der weite fachliche Anwendungsbereich des Arbeitsschutzgesetzes - ArbSchG, da sie auf Grundlage des § 18 ArbSchG erlassen worden ist. Das heißt, dass sie gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 ArbSchG prinzipiell in allen Tätigkeitsbereichen gilt: in der Privatwirtschaft (Gewerbe, Handel, Landwirtschaft, freie Berufe usw.), im gesamten öffentlichen ...
Stand: 09.09.2021
Dialog: 8179
Grundsätzlich gilt für die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) der weite fachliche Anwendungsbereich des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), da sie auf Grundlage des § 18 ArbSchG erlassen worden ist. Das heißt, dass sie gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 ArbSchG prinzipiell in allen Tätigkeitsbereichen gilt: in der Privatwirtschaft (Gewerbe, Handel, Landwirtschaft, freie Berufe usw.), im gesamten öffentlichen ...
Stand: 20.06.2017
Dialog: 8472
Grundsätzlich ist es so, dass jeder Arbeitgeber selbst Maßnahmen zur Brandbekämpfung treffen muss (§ 10. Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG-).Arbeiten zwei Arbeitgeber so eng zusammen, wie Sie das beschreiben, dann müssen Sie sich abstimmen (§ 8 ArbSchG). Dies geschieht in Bezug auf die genannten grundsätzlichen Brandschutzfragen am besten im Rahmen des Miet- oder Pachtvertrages. Fehlt ...
Stand: 25.03.2020
Dialog: 4554
Nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) gilt der Beschäftigtenbegriff des Gesetzes inkl. der hierauf erlassenen Verordnungen auch für die zur Berufsbildung Beschäftigten. Die Zielsetzung und somit der Anwendungsbereich des ArbSchG umfasst somit auch Auszubildende.Gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 2 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gehören zur Arbeitsstätte insbesondere auch Unterkünfte ...
Stand: 31.03.2025
Dialog: 44091
heißt es unter Punkt 4.1 Absatz 13:"Eine Kantine oder ein Restaurant kann als Pausenraum genutzt werden, wenn sich die Beschäftigten ohne Verzehrzwang aufhalten dürfen und die Anforderungen von Punkt 4.1 Abs. 5, 7 und 9 bis 12 erfüllt werden." ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 18985
Das Unterweisen von Beschäftigten - auch in Belangen des Brandschutzes - ist grundsätzlich eine Pflicht des Arbeitgebers. Diese Verpflichtung ergibt sich aus den Vorschriften der §§ 12 und 13 des Arbeitsschutzgesetzes - ArbSchG.Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet zudem den Arbeitgeber (§ 10 ArbSchG), entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten ...
Stand: 17.09.2015
Dialog: 12305
erhebliche Gefahr für die Sicherheit der Beschäftigten, die ein sofortiges Verlassen der Arbeitsstätte rechtfertig, ist nicht vorhanden (§ 9 Abs.2 u.3 Arbeitsschutzgesetz/ArbSchG).Die Beschäftigten haben dem Arbeitgeber über den Ausfall der Klimaanlage zu informieren. Sie sollen den Ausfall der Klimaanlage auch der Fachkraft für Arbeitssicherheit, der Betriebsärztin/ dem Betriebsarzt ...
Stand: 13.08.2024
Dialog: 29413
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt nicht für die von Ihnen beschriebenen Privatwohnungen. Gemäß § 2 Abs.1 ArbStättV sind Arbeitsstätten: "1. Arbeitsräume oder andere Orte in Gebäuden auf dem Gelände eines Betriebes, 2. Orte im Freien auf dem Gelände eines Betriebes, 3. Orte auf Baustellen" Privatwohnungen befinden sich nicht auf dem Gelände eines Betriebes und sind somit ...
Stand: 30.12.2016
Dialog: 19322
ausgeführt:"Befinden sich Telearbeitsplätze im häuslichen Bereich, bedeutet die nach Art. 13 des Grundgesetzes garantierte Unverletzlichkeit der Wohnung, dass ein Zutrittsrecht Dritter gesetzlich nicht begründet ist. Dies ist aber notwendig, damit der Arbeitgeber zumBeispiel seiner Verpflichtung nach dem Arbeitsschutzgesetz und der Arbeitsstättenverordnung zur Gefährdungsbeurteilung nachkommen kann. Damit ...
Stand: 25.01.2023
Dialog: 4267
beschäftigt sind und dort gleichwertige Voraussetzungen für eine Erholung während der Pause gegeben sind.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die ASR A4.2 "Pausen- und Bereitschaftsräume". Dort werden unter dem Punkt 4.1 die allgemeinen Anforderungen an Pausenräume und Pausenbereiche festgelegt. Zu Kantinen wird dort unter Absatz 13 folgendes ausgeführt:"Eine Kantine ...
Stand: 15.01.2025
Dialog: 1946
Nach § 6 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber Beschäftigte ausreichend und angemessen anhand der Gefährdungsbeurteilung in verständlicher Form und Sprache zu unterweisen.Der Arbeitgeber muss grundsätzlich die Unterweisung aller Beschäftigten gewährleisten. § 6 Abs. 3 der Arbeitsstättenverordnung konkretisiert, dass sich die in § 6 Absatz 1 beschriebenen Unterweisungen ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 29191
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt für Ihre Betriebsstätte, wenn dort eigene Beschäftigte oder Beschäftigte (im Sinne von § 2 Abs. Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)) von einem Dienstleister tätig werden. In den Begriffsbestimmungen der ArbStättV (§ 2) sind die Begriffe Arbeitsplätze und Arbeitsstätten wie folgt definiert:Arbeitsplätze sind Bereiche, in denen Beschäftigte im Rahmen ihrer ...
Stand: 24.11.2022
Dialog: 43720
werden die Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung durch die Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A4.2 "Pausen- und Bereitschaftsräume". In Bezug auf die Möglichkeit, eine Kantine als Pausenraum zu nutzen, wird hier unter Punkt 4.1 Abs.13 ausgeführt:"Eine Kantine oder ein Restaurant kann als Pausenraum genutzt werden, wenn sich die Beschäftigten ohne Verzehrzwang aufhalten dürfen ...
Stand: 01.12.2020
Dialog: 43261
als Pausenraum zu nutzen, wird hier unter Nr. 4.1 Abs.13 ausgeführt:"Eine Kantine oder ein Restaurant kann als Pausenraum genutzt werden, wenn sich die Beschäftigten ohne Verzehrzwang aufhalten dürfen und die Anforderungen von Punkt 4.1 Abs. 5, 7 und 9 bis 12 erfüllt werden."Von daher ist die Nutzung einer Kantine als Pausenraum unter den genannten Bedingungen grundsätzlich möglich. Pausenräume dienen ...
Stand: 07.06.2018
Dialog: 28347
Das Arbeitsschutzrecht sieht keine Unterscheidung zwischen behinderten und nicht behinderten Beschäftigten vor. Gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 7 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG sind die in Werkstätten für Behinderte Beschäftigten, Beschäftigte im Sinne des ArbSchG.Insofern ist kein eigener Speisesaal für nicht behinderte Beschäftigte erforderlich. Im Gegenteil, eine solche Trennung könnte gegen Vorschriften ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 12830
sein (Ziffer 3.6 Abs.1 des Anhangs zur ArbStättV). Gelangen, wie in der Frage geschildert, Abgase in einen Arbeitsraum, widerspricht dieses den Anforderungen der ArbStättV an die Luftqualität in Arbeitsräumen. Der Arbeitgeber ist nach dem Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- grundsätzlich verpflichtet, eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen und möglicher Gefährdungen vorzunehmen und zu dokumentieren (§§ 5 und 6 ...
Stand: 13.11.2015
Dialog: 2415
Hochspannungsmaste, auf denen "durch Beschäftigte" eines Betriebes, z. B. Energieversorgungsunternehmen oder Netzbetreiber gearbeitet wird, fallen unter die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Grundlage der Arbeitsstättenverordnung ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Das ArbSchG dient dazu, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes ...
Stand: 12.07.2017
Dialog: 12100
Für Ausbildungswerkstätten, in denen Auszubildende tätig werden, ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sowie dem zugehörigen Regelwerk anzuwenden (nicht abschließend). Die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten sind Beschäftigte im Sinne von § 2 Abs ...
Stand: 13.07.2017
Dialog: 13364
mit Rückenlehne auszustatten. Sie sind als separate Räume zu gestalten, wenn die Beurteilung der Arbeitsbedingungen und der Arbeitsstätte dies erfordern.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A4.2 "Pausen- und Bereitschaftsräume". Auf Kantinen wird dort unter Punkt 4.1 Abs.13 eingegangen:"Eine Kantine oder ein Restaurant kann als Pausenraum genutzt ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 8193
Kennzeichnung ausgeführt werden. Diese sind dauerhaft auszuführen (z. B. für die Standorte von Feuerlöschern)."Der Begriff "dauerhaft" ist hier unbestimmter Rechtsbegriff, der unseres Wissens nach nicht näher definiert ist. Es ist Aufgabe des Arbeitgebers, dafür zu sorgen, dass diese Kennzeichnungen stets vorhanden sind. Dazu, wie dies zu erfolgen hat, findet man unter Nr.4 Abs.13 der ASR A1.3 entsprechende ...
Stand: 15.08.2018
Dialog: 42411