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Gibt es eine Regelung, was mit "dauerhaft" gemeint ist bzw. wie müssen Sicherheits- und Warnschilder angebracht werden?

KomNet Dialog 42411

Stand: 15.08.2018

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Arbeitsplatz- und Arbeitsstättenbeschaffenheit > Rechts- und Auslegungsfragen, Sonstiges (9.1.11)

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Frage:

Sicherheits- und Warnschilder müssen dauerhaft angebracht werden. Gibt es eine Regelung was mit "dauerhaft" gemeint ist bzw wie müssen Sicherheits- und Warnschilder angebracht werden (kleben, nieten, ...)

Antwort:

In der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" ist unter Nr. 4 Absatz 4 ausgeführt:

"Für ständige Verbote, Warnungen, Gebote und sonstige sicherheitsrelevante Hinweise (z. B. Rettung, Brandschutz) sind Sicherheitszeichen insbesondere entsprechend Anhang 1 zu verwenden. Sicherheitszeichen können als Schilder, Aufkleber oder als aufgemalte Kennzeichnung ausgeführt werden. Diese sind dauerhaft auszuführen (z. B. für die Standorte von Feuerlöschern)."


Der Begriff "dauerhaft" ist hier unbestimmter Rechtsbegriff, der unseres Wissens nach nicht näher definiert ist. Es ist Aufgabe des Arbeitgebers, dafür zu sorgen, dass diese Kennzeichnungen stets vorhanden sind. Dazu, wie dies zu erfolgen hat, findet man unter Nr.4 Abs.13 der ASR A1.3 entsprechende Hinweise:

"Der Arbeitgeber hat durch regelmäßige Kontrolle und gegebenenfalls erforderliche Instandhaltungsarbeiten dafür zu sorgen, dass Einrichtungen für die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung wirksam sind. Dies gilt insbesondere für Leucht- und Schallzeichen, langnachleuchtende Materialien sowie technische Einrichtungen zur verbalen Kommunikation (z. B. Lautsprecher, Telefone). Die zeitlichen Abstände der Kontrollen sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegen."