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Ist eine öffentliche Cafeteria als Pausenraum für eine Fachabteilung eines Krankenhauses zumutbar?

KomNet Dialog 28347

Stand: 07.06.2018

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Arbeitsplatz- und Arbeitsstättenbeschaffenheit > Pausenräume

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Frage:

Den Mitarbeitern einer Fachabteilung eines Krankenhauses soll der verfügbare Pausenraum genommen werden. Die Klinikleitung argumentiert, die Pause könne auch in der Cafeteria gemacht werden. Diese Cafeteria wird nicht nur vom Klinikpersonal genutzt, sondern auch von Patienten, Patientenangehörigen, Besuchern, Mitarbeitern von Fremdfirmen (z. B. Heizungsbau, Maler etc.). Ist dies zumutbar? Ist es überhaupt zulässig, dem Personal den Pausenraum sozusagen ersatzlos zu streichen?

Antwort:

Anforderungen an die Bereitstellung von Pausenräumen sind in der Arbeitststättenverordnung (ArbStättV) vorgegeben. Danach muss der Arbeitgeber bei mehr als zehn Beschäftigten oder wenn die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit es erfordern den Beschäftigten einen Pausenraum oder einen entsprechenden Pausenbereich zur Verfügung stellen. Dies gilt nicht, wenn die Beschäftigten in Büroräumen oder vergleichbaren Arbeitsräumen beschäftigt sind und dort gleichwertige Voraussetzungen für eine Erholung während der Pause gegeben sind. Fallen in die Arbeitszeit regelmäßig und häufig Arbeitsbereitschaftszeiten oder Arbeitsunterbrechungen und sind keine Pausenräume vorhanden, so sind für die Beschäftigten Räume für Bereitschaftszeiten einzurichten (siehe Nummer 4.2 des Anhangs der ArbStättV).


Auf Grund der Arbeitsbedingungen und der Beanspruchung bei der Arbeit muss den in einem Krankenhaus Beschäftigten ein separater Pausenraum zur Verfügung gestellt werden.


Konkretisiert werden die Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung hinsichtlich Pausenräumen durch die Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A4.2 "Pausen- und Bereitschaftsräume". In Bezug auf die Möglichkeit, eine Kantine als Pausenraum zu nutzen, wird hier unter Nr. 4.1 Abs.13 ausgeführt:

"Eine Kantine oder ein Restaurant kann als Pausenraum genutzt werden, wenn sich die Beschäftigten ohne Verzehrzwang aufhalten dürfen und die Anforderungen von Punkt 4.1 Abs. 5, 7 und 9 bis 12 erfüllt werden."


Von daher ist die Nutzung einer Kantine als Pausenraum unter den genannten Bedingungen grundsätzlich möglich. Pausenräume dienen aber auch der Erholung der Beschäftigten während der Pause. Diese Erholung ist u.E. in einer Cafeteria, die gleichzeitig von Patienten und Besuchern genutzt wird, nicht gegeben. Wir empfehlen, die Angelegenheit im Detail mit der zuständigen Aufsichtsbehörde zu besprechen.