Inhaltsbereich

KomNet-Wissensdatenbank

Gibt es eine Rechtsvorschrift, die den Arbeitgeber verpflichtet eine Betriebskantine zur Verfügung zu stellen?

KomNet Dialog 1946

Stand: 14.06.2018

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Arbeitsplatz- und Arbeitsstättenbeschaffenheit > Sonstige Sozialräume

Favorit

Frage:

Gibt es eine Rechtsvorschrift, die den Arbeitgeber verpflichtet, ab einer gewissen Mitarbeiteranzahl eine Betriebskantine zur Verfügung zu stellen oder ist mit der Gestellung von Pausenräumen dem genüge getan?

Antwort:

Grundsätzlich gilt, dass den Beschäftigten nach Nummer 4.2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) bei mehr als zehn Beschäftigten, oder wenn Sicherheits- oder Gesundheitsgründe dies erfordern, den Beschäftigten ein Pausenraum oder ein entsprechender Pausenbereich zur Verfügung zu stellen ist. Dies gilt nicht, wenn die Beschäftigten in Büroräumen oder vergleichbaren Arbeitsräumen beschäftigt sind und dort gleichwertige Voraussetzungen für eine Erholung während der Pause gegeben sind.


Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die ASR A4.2 "Pausen- und Bereitschaftsräume". Dort werden unter dem Punkt 4.1 die allgemeinen Anforderungen an Pausenräume und Pausenbereiche festgelegt. Zu Kantinen wird dort unter Absatz 13 folgendes ausgeführt:


"Eine Kantine oder ein Restaurant kann als Pausenraum genutzt werden, wenn sich die Beschäftigten ohne Verzehrzwang aufhalten dürfen und die Anforderungen von Punkt 4.1 Abs. 5, 7 und 9 bis 12 erfüllt werden."


Fazit:

Es gibt im Arbeitsschutzrecht keine Vorschrift, die die Bereitstellung einer Betriebskantine fordert.