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Die Aussage, dass ein Mitarbeiter die Fahrerkarte immer ins Digitale Kontrollgerät stecken muss, sobald er selber fährt oder auch nur mitfährt, ist nur richtig, wenn man sich nicht auf eine Ausnahme berufen kann. Als Gartenbaubetrieb ist die Wahrscheinlichkeit, dass Sie von einer der Ausnahmen nach Art. 13 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 zum Beispiel Buchstabe 1B oder 1C Gebrauch machen können, ...
Stand: 16.03.2015
Dialog: 23358
Grundsätzlich ist es zulässig, in geteilten Schichten zu arbeiten, wenn die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG - beachtet werden.So darf die tägliche Arbeitszeit (Arbeitszeit ohne Ruhepausen) max. zehn Stunden betragen. Die Tagesruhezeit zwischen zwei Schichten muss mind. 11 Stunden betragen. In der Pflege kann diese Tagesruhezeit auf zehn Stunden verkürzt werden, wenn diese Verkürzung inner ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 22298
Die im Rahmen des Antragverfahrens zu machenden Angaben hinsichtlich der Neuerteilung bzw. Erneuerung der Unternehmenskarte werden in der Fahrpersonalverordnung - FPersV -(hier § 9 FPersV) geregelt. Dass in diesem Zusammenhang nach privaten Daten der zu Vertretung berufenen Person gefragt wird, ergibt sich aus der genannten Verordnung selbst. Dort heißt es (§ 9 Abs.1 FPersV): „Der Antragsteller ha ...
Stand: 24.11.2014
Dialog: 22366
Nach Artikel 8 Nr.8 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 dürfen tägliche und reduzierte Wöchentliche Ruhezeiten im Fahrzeug verbracht werden. Regelmäßige wöchtliche Ruhezeiten von 45 Stunden müssen außerhalb des Fahrzeuges verbracht werden. Sie müssen nicht am Standort des Fahrzeuges oder am Wohnsitz des Fahrers eingelegt werden. Sollte die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit nicht an den vorgenannten O ...
Stand: 16.08.2014
Dialog: 21814
Vorbemerkung: Der Begriff "Lenkzeitunterbrechung" in der Fragestellung wird in der Antwort mit dem Begriff "Fahrtunterbrechung" gleich gesetzt. Antwort: Ausschließlich unter dem zeitlichen Aspekt betrachtet, ja. Erläuterung: Artikel 4 Verordnung (EG) Nr. 561/2006 [Begriffsbestimmungen]; § 1 Absatz 1 FPersV "Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr" Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck ...
Stand: 27.05.2014
Dialog: 21204
Ja, die Fahrerkarte ist vom Fahrer zu benutzen und das Kontrollgerät ordnungsgemäß zu bedienen. Ebenso sind die Lenk- und Ruhezeiten hierbei entsprechend der Art. 6 bis 9 der VO (EG) Nr. 561/2006 einzuhalten. Die rechtliche Auslegung hierfür ergibt sich folgendermaßen: Gemäß Art. 2 in Verbindung mit Art. 4 der VO (EG) Nr. 561/2006 fällt ein LKW über 7,5 t zGM zunächst grundsätzlich in den Anwendun ...
Stand: 28.03.2017
Dialog: 28701
Bezugnehmend auf Ihre Anfrage ist festzustellen, dass die in Ihrem Beispiel aufgeführten Fahrer nicht vom Anwendungsbereich der Fahrpersonalverordnung (FPersV) und damit nicht von den Sozialvorschriften im Straßenverkehr ausgenommen sind. Ein wesentliches – von Ihnen bereits angesprochenes – Kriterium für die Inanspruchnahme der Ausnahme nach § 1 Abs. 2 Nr. 3a FPersV ist, dass die Fahrtätigkeit ni ...
Stand: 18.02.2018
Dialog: 25960
Die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung betrifft sowohl den Verleiher als auch den Entleiher.Diese Pflicht ergibt sich aus folgenden Vorschriften:Zu den arbeitsschutzrechtlichen Verantwortlichkeiten ist im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) unter § 11 "Sonstige Vorschriften über das Leiharbeitsverhältnis" im Absatz 6 folgende Regelung getroffen:"Die Tätigkeit des Leiharbeitnehmers bei dem Entleih ...
Stand: 29.04.2022
Dialog: 30458
Ja, die Einschätzung ist richtig. Der Zeitpunkt des Downloads der Daten aus dem Massenspeicher des Fahrtenschreibers und der Daten von der Fahrerkarte ist in § 2 Abs. 5 der Fahrpersonalverordnung (FPersV) geregelt. Der Unternehmer hat demnach die im Massenspeicher des Fahrtenschreibers gespeicherten Daten spätestens 90 Tage nach Beginn der Aufzeichnung zu kopieren. Für diesen Vorgang wurde mit der ...
Stand: 05.07.2017
Dialog: 29678
Grundsätzlich ist ein Berufskraftfahrer vom Arbeitgeber so einzusetzen, dass die mögliche Höchstarbeitszeit von 10 Std. täglich gem. § 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) nicht überschritten wird. Anfallende Lenkzeit ist natürlich auch als Arbeitszeit zu bewerten, somit setzt sich die zu betrachtende Höchstarbeitszeit bei Berufskraftfahrern aus Lenkzeiten und anderen Arbeiten (bspw. Be- und Entladetätigke ...
Stand: 20.04.2017
Dialog: 29107
Nach § 9 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) dürfen Beschäftigte an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden.In Betrieben mit regelmäßiger Tag- und Nachtschicht kann Beginn und Ende der Sonn- und Feiertagsruhe um bis zu sechs Stunden vor- oder zurückverlegt werden, wenn für die auf den Beginn der Ruhezeit folgenden 24 Std. der Betrieb ruht.Nach § 10 Abs. 1 ArbZG dürfen Bes ...
Stand: 02.01.2019
Dialog: 27521
Ihr dargestelltes Problem ist in Pflegeeinrichtungen leider kein Einzelfall. Hohes Arbeitsaufkommen bei reduzierter Möglichkeit, Erholungspausen einzuhalten, werden in Altenpflegeeinrichtungen des Öfteren beschrieben.Bei permanent hoher Arbeitsbelastung ist es umso notwendiger, die gesetzlich bestimmten Pausen einhalten zu können. Ebenso wichtig ist es, dass der tägliche Arbeitsaufwand angemessen ...
Stand: 15.03.2019
Dialog: 26837
Hinweis:Der Dialog gibt den aktuellen Gesetzestext des Arbeitszeitgesetz wieder. Jedoch wurde durch das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Beschluss vom 13. September 2022 (Az. 1 ABR 22/21), festgestellt, dass in Deutschland die gesamte Arbeitszeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufzuzeichnen ist. Weitere Erläuterungen hierzu können den FAQ des BMAS entnommen werden https://www.bmas.de/DE/Arbe ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 26846
Uns sind keine Vorschriften bekannt, die gelegentliche Schweißarbeiten auf einem Asphaltboden verbieten würden. Im Einzelfall muss dies jedoch der Arbeitgeber im Rahmen der zu erstellenden Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich entscheiden.Die Berufsgenossenschaften bieten auf der Seite www.dguv.de/publikationen unter dem Stichwort "Schweißen" umfangreiche Informationen an.Die Frage, ob bzw. i ...
Stand: 01.03.2018
Dialog: 26065
In dem von Ihnen geschilderten Fall kann § 14 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz - ArbZG zur Anwendung kommen, wenn "bei vorübergehenden Arbeiten in...außergewöhnlichen Fällen, die unabhängig vom Willen des Betroffenen eintreten..." es zu einer Ruhezeitverkürzung kommt. Das gilt aber nur, wenn so ein Fall ausnahmsweise eintritt und sich nicht regelmäßig wiederholt. Wenn auf der besagten Strecke regelmäßig S ...
Stand: 10.01.2019
Dialog: 24602
Gemäß Artikel 8 Abs. 6a der VO (EG) Nr. 561/2006 dürfen Fahrer die 12-Tage-Regelung bei Busreisen unter folgenden Voraussetzungen in Anspruch nehmen: Für innerdeutsche Busreisen gilt die Regelung nicht. Die Busreise muss einen Aufenthalt von mindestens 24 Stunden in einem anderen Mitgliedstaat oder unter diese Verordnung fallenden Drittstaat beinhalten. Dabei muss es sich um eine einzige Reise han ...
Stand: 11.03.2014
Dialog: 20606
Im EG- und Fahrpersonalrecht hat es noch nie eine Ausnahmeregelung für sportliche Zwecke gegeben.Lediglich Art. 3 Buchst. h der VO (EG) 561/2006 stellt Fahrten zur nichtgewerblichen Güterbeförderung biseinschließlich 7,5 t frei. Fahrten im Rahmen von Reiterhöfen, Gestüten etc.unterliegen den EG/EU rechtlichenBestimmungen.§ 57 b der StVZO ist nur anzuwenden auf Fahrzeuge, die mit einem Kontrollgerä ...
Stand: 15.04.2014
Dialog: 20909
Wenn es sich bei den Fahrzeugen um "selbstfahrende Arbeitsmaschinen" handelt, unterliegen diese nicht dem Anwendungsbereich der Sozialvorschriften im Straßenverkehr.Das Fahrzeug muss als "Selbstfahrende Arbeitsmaschine" im Fahrzeugschein eingetragen sein.In dem Fall muss vom Fahrpersonal keine Fahrerkarte verwendet werden - auch in den Fällen nicht, wenn das Fahrzeug der Fahrtenschreiberpflicht un ...
Stand: 26.03.2016
Dialog: 20733
Die Einhaltung der Vorschriften nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers. Bei Nichteinhaltung dieser Vorschriften, können Verstöße auf Grundlage der §§ 22 und 23 ArbZG i. v. m. dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) nur in Bezug auf den Arbeitgeber verfolgt werden. Ein abhängig beschäftigter Kraftfahrer kann bei Zuwiderhandlungen gegen das ArbZG somit nic ...
Stand: 06.03.2018
Dialog: 42217
Der Zeitraum als Beifahrer, die ein Arbeitnehmer während der Fahrt neben dem Fahrer verbringt, ist nach § 21a Abs. 3 Nr. 3 Arbeitszeitgesetz keine Arbeitszeit. Zeiten als Beifahrer werden vom Fahrtenschreiber automatisch als Bereitschaftszeit festgehalten.Darüber hinaus werden Bereitschaftszeiten bei einer Dauer von 15/30 oder 45 Minuten als Fahrtunterbrechung im Sinne von Artikel 7 der Verordnung ...
Stand: 09.03.2018
Dialog: 42212