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Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) hat u. a. den Zweck, den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer bei der Arbeitszeitgestaltung zu gewährleisten (§ 1 Nr. 1 ArbZG) und gilt zwingend für alle Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes, Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten (§ 2 Absatz 2 ArbZG). Für Fahrer von Fahrzeugen, die zur Personenbeförderung dienen, nach ihrer Bauart und ...
Stand: 18.07.2017
Dialog: 29814
Der Ausgleich für Sonntagsarbeit ist im § 11 Abs.3 Arbeitszeitgesetz geregelt:"Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist."D. h. der Ersatzruhetag darf auch vor dem entsprechenden Sonntag genommen werden. Entscheidend ist immer, dass der Beurteilungszeitr ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 28918
Unseres Wissens nach kann der Facharzt dem Arbeitgeber nicht "vorschreiben", wie genau der Arbeitsplatz nach einer Erkrankungsphase der Mitarbeiterin zu gestalten ist. Das Attest ist eher im Sinne einer Empfehlung zu werten.Als hilfreich hat es sich in derartigen Fällen erwiesen, den Integrationsfachdienst vor Ort einzuschalten und mit einem Mitarbeiter/einer Mitarbeiterin dieses Fachdienstes den ...
Stand: 15.03.2019
Dialog: 27848
Im beschriebenen Fall kommt keine Ausnahmeregelung in Betracht, der Fahrer ist verpflichtet seine Fahrerkarte ordnungsgemäß zu verwenden. Für diesen Fall sieht die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 oder die Fahrpersonalverordnung keinen Ausnahmetatbestand vor. Unabhängig davon spielt es keine Rolle, ob der LKW mit oder ohne Ladung im Straßenverkehr eingesetzt wird, da die Verordnung (EG) 561/2006 hierz ...
Stand: 28.04.2016
Dialog: 26491
Ja!Begründung:Das Arbeitszeitgesetz definiert in § 2 Arbeitszeit folgendermaßen:"Arbeitszeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen."Der Kommentar Anzinger/ Koberski erläutert dazu noch:"Die Zeit zwischen Beginn und Ende der Arbeit ist Arbeitszeit, unabhängig davon, ob und in welcher Form der Arbeitgeber von der ihm während dieser Zeit zur Verf ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 26493
Bezugnehmend auf Ihre Anfrage ist festzustellen, dass die in Ihrem Beispiel aufgeführten Fahrer nicht vom Anwendungsbereich der Fahrpersonalverordnung (FPersV) und damit nicht von den Sozialvorschriften im Straßenverkehr ausgenommen sind. Ein wesentliches – von Ihnen bereits angesprochenes – Kriterium für die Inanspruchnahme der Ausnahme nach § 1 Abs. 2 Nr. 3a FPersV ist, dass die Fahrtätigkeit ni ...
Stand: 18.02.2018
Dialog: 25960
Grundsätzlich gilt für Fahrzeuge, die mit Anhänger über eine zulässige Höchstmasse von mehr als 3,5 t verfügen, dass Lenk- und Ruhezeiten nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 eingehalten und ein Kontrollgerät verwendet werden muss, soweit nicht eine Ausnahme greift. In Ihrem Fall besteht das Fahrzeuggespann aus einem Zugfahrzeug und einem Anhänger bzw. einer Arbeitsmaschine (Kompressor) u ...
Stand: 17.08.2015
Dialog: 24558
Wenn auf Ihrem Betriebsgelände eine Fremdfirma tätig wird, ist außer dem von Ihnen genannten § 13 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV auch der § 8 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG "Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber" zu beachten. Danach sind die Arbeitgeber verpflichtet, bei der Durchführung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzbestimmungen zusammenzuarbeiten. Verantwortlich für die Unterweis ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 24578
In dem von Ihnen geschilderten Fall kann § 14 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz - ArbZG zur Anwendung kommen, wenn "bei vorübergehenden Arbeiten in...außergewöhnlichen Fällen, die unabhängig vom Willen des Betroffenen eintreten..." es zu einer Ruhezeitverkürzung kommt. Das gilt aber nur, wenn so ein Fall ausnahmsweise eintritt und sich nicht regelmäßig wiederholt. Wenn auf der besagten Strecke regelmäßig S ...
Stand: 10.01.2019
Dialog: 24602
Die erste Annahme ist nur zum Teil richtig. Gemäß Art. 48 der VO(EU) 165/2014 sind am 02.03.2015 lediglich die Artikel 24; 34 und 45 in Kraft getreten. Der hier angesprochene Art. 34 regelt die Benutzung von Fahrerkarten und Schaublättern. In Art. 34 Abs.3a und b in Verbindung mit Abs. 5 wird auf EU-Basis verbindlich festgelegt, dass alle im Abs. 3 genannten Zeiten, die bei Verwendung eines digita ...
Stand: 14.04.2015
Dialog: 23609
Das von Ihnen angesprochene Problem bezüglich der Getränkeaufnahme ist gesetzlich nicht explizit geregelt. Grundsätzlich stehen den Beschäftigten keine zusätzlichen Pausenzeiten zu, wenn in gewissen Bereichen aufgrund der Gefahrstoffe die Einnahme von Essen und Getränken nicht gestattet ist. Ziel der Vorschrift in der Gefahrstoffverordnung - GefStoffV - und den Technischen Regeln für Gefahrstoffe ...
Stand: 10.01.2019
Dialog: 23591
Ausgenommen sind Fahrzeuge, die in Verbindung mit der Straßenunterhaltung eingesetzt werden. Zur laufenden Straßenunterhaltung gehört z. B. die Pflege der Randstreifen durch den Einsatz von Kehrmaschinen. Im Winterdienst verwendete selbstfahrende Arbeitsmaschinen fallen nicht in den Geltungsbereich der VO (EG) Nr. 561/2006, da nur Fahrzeuge erfasst sind, die zur Personen- oder Güterbeförderung ein ...
Stand: 07.03.2015
Dialog: 23276
Wenn in einem Fahrzeug größer als 2,8 t zulässige Gesammtmasse ein Kontrollgerät verbaut ist, ist das Kontollgerät zu benutzen. Alle Fahrer benötigen eine Fahrerkarte. Ausgenommen sind nur Fahrten, die unter die Ausnahmen des § 1 oder § 18 Fahrpersonalverordnung - FPersV - fallen. Siehe hierzu auch "Hinweise zu den Sozialvorschriften" im Straßenverkehr auf der Internetseite des Bundesamtes für Güt ...
Stand: 09.03.2015
Dialog: 23287
Der tägliche Weg vom Wohnsitz des Fahrers zur Betriebsstätte (Arbeitsplatz) des Arbeitgebers gilt nicht als Lenkzeit. Er ist Bestandteil der Ruhezeit. Sofern das Fahrzeug nicht am Arbeitsplatz übernommen oder abgeliefert wird, gilt die Reisezeit zum Fahrzeug bzw. die Reisezeit zum Wohnsitz grundsätzlich als "Bereitschaftszeit" oder "andere Arbeiten". ...
Stand: 09.03.2015
Dialog: 23284
Grundsätzlich ist es zulässig, in geteilten Schichten zu arbeiten, wenn die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG - beachtet werden.So darf die tägliche Arbeitszeit (Arbeitszeit ohne Ruhepausen) max. zehn Stunden betragen. Die Tagesruhezeit zwischen zwei Schichten muss mind. 11 Stunden betragen. In der Pflege kann diese Tagesruhezeit auf zehn Stunden verkürzt werden, wenn diese Verkürzung inner ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 22298
Die im Rahmen des Antragverfahrens zu machenden Angaben hinsichtlich der Neuerteilung bzw. Erneuerung der Unternehmenskarte werden in der Fahrpersonalverordnung - FPersV -(hier § 9 FPersV) geregelt. Dass in diesem Zusammenhang nach privaten Daten der zu Vertretung berufenen Person gefragt wird, ergibt sich aus der genannten Verordnung selbst. Dort heißt es (§ 9 Abs.1 FPersV): „Der Antragsteller ha ...
Stand: 24.11.2014
Dialog: 22366
Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - i. V. m. § 3 der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung, hier speziell für die Arbeiten im Freileitungsbau, zu erstellen. Hierbei hat er mögliche Gefährdungen zu ermitteln, Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bzw. Gefahrenminderung eigenverantwortlich festzulegen und diese umzusetzen.In die Erstellu ...
Stand: 18.03.2019
Dialog: 21937
Für DIN-Vorschriften gibt das Deutsche Institut für Normung unter www.din.de eine Erläuterung bezüglich der Rechtsverbindlichkeit von Normen:"Die Anwendung von Normen ist grundsätzlich freiwillig. Normen sind nicht bindend, das unterscheidet sie von Gesetzen. Rechtsverbindlichkeit erlangen Normen, wenn Gesetze oder Rechtsverordnungen wie zum Beispiel EU-Richtlinien auf sie verweisen. Daneben könne ...
Stand: 15.07.2024
Dialog: 21943
Die Rufbereitschaft wird durch den Arbeitszeitrahmen des § 3 Arbeitszeitgesetz - ArbZG - nicht beschränkt, da dieser Dienst keine Arbeitszeit ist (§ 2 ArbGZ). Während der Rufbereitschaft selbst ist der Arbeitnehmer verpflichtet, sich in der eigenen Wohnung oder einem anderen, dem Arbeitgeber anzuzeigenden Ort aufzuhalten, um auf Abruf die Arbeit aufnehmen zu können. (Anzinger/Koberski, 2014, Komme ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 21331
Vorbemerkung: Der Begriff "Lenkzeitunterbrechung" in der Fragestellung wird in der Antwort mit dem Begriff "Fahrtunterbrechung" gleich gesetzt. Antwort: Ausschließlich unter dem zeitlichen Aspekt betrachtet, ja. Erläuterung: Artikel 4 Verordnung (EG) Nr. 561/2006 [Begriffsbestimmungen]; § 1 Absatz 1 FPersV "Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr" Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck ...
Stand: 27.05.2014
Dialog: 21204