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Wie rechtsverbindlich sind Normen?

KomNet Dialog 21943

Stand: 16.01.2020

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Rechts- und Auslegungsfragen, Sonstiges (8.5) > Technische Regeln

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Frage:

Wie rechtsverbindlich sind Normen?

Antwort:

Für DIN-Vorschriften gibt das Deutsche Institut für Normung unter www.din.de eine Erläuterung bezüglich der Rechtsverbindlichkeit von Normen:


"Die Anwendung von Normen ist grundsätzlich freiwillig. Normen sind nicht bindend, das unterscheidet sie von Gesetzen. Rechtsverbindlichkeit erlangen Normen, wenn Gesetze oder Rechtsverordnungen wie zum Beispiel EU-Richtlinien auf sie verweisen. Daneben können Vertragspartner die Anwendung von Normen auch in Vereinbarungen verbindlich festlegen.

In Fällen, in denen DIN-Normen weder von den Vertragsparteien zum Inhalt eines Vertrages gemacht worden sind, noch durch den Gesetzgeber verbindlich vorgeschrieben werden, dienen sie im Streitfall dennoch als Entscheidungshilfe, beispielsweise in Haftungsprozessen. (...)"



Fazit:

Die Anwendung von Normen ist freiwillig. Da sie aber den Stand der Technik widerspiegeln, bietet die Einhaltung von Normen eine gewisse Rechtssicherheit. Im Rechtsstreit wird ein Richter der Norm regelmäßig den "Beweis des ersten Anscheins" zubilligen. Gerichte sehen DIN-Normen als allgemein anerkannte Regeln der Technik an. Wird ein Produkt unter Einhaltung von DIN-Normen gefertigt, gehen Gerichte davon aus, dass ein Produkt die verkehrsübliche Beschaffenheit aufweist.